Hallo,
in letzter Zeit hat man gelegentlich davon gehört, daß die CDs, die Computerzeitschriften beigefügt sind, ein paar Monate später illegal beim Weiterverkauf sind (zum Beispiel über ebay), weil die Lizenz bei der Veröffentlichung der CDs vorsah, daß sie nur und ausschließlich über die Zeitschrift verbreitet werden durften.
Nun gibt es von großen Softwarepaketen, in diesem Fall Matlab/Simulink, auch Studentenlizenzen. Laut den Lizenzbestimmungen, wie ich sie von der Mathworks.com-Seite verstehe, darf die Studentenversion von Matlab/Simulink nur von eingetragenen Studenten erworben und benutzt werden. Sie darf von Nichtstudenten („Personal Use“) und ehemaligen Studenten nach Beendigung ihres Studiums nicht mehr eingesetzt werden. Bei ebay gibt es gelegentlich die Studentenversion zu ersteigern.
Frage: macht sich jemand damit strafbar, wenn er die Studentenversion bei ebay versteigert, und macht sich auch der Käufer (als Nichtstudent) damit strafbar, wenn er so eine Version ersteigert und benutzt? Oder spielt dies nur eine Rolle beim Erwerb der Originalsoftware direkt von Mathworks?
Danke für jeden Hinweis,
Snubbelfot.
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