Nehmen wir an, A - eiune Privatperson, die gelegentlich Dinge über ebay verkauft, macht ein Foto der zu verkaufenden Sache (Ticket). Er erstellt also ein gewöhnliches Angebot auf ebay und lädt das Bild hoch.
B, sieht den Artikel. Da er auch über einen solchen Artikel verfügt, will auch er einen verkaufen. Der Einfachheit halber bedient er sich des Bildes von A und nutzt dieses für seine Artikelbeschreibung.
Hat A die Möglichkeit, B abzumahnen? Braucht A dafür einen RA oder muss A selbst RA sein?
Welche Rechte hat A sonst noch? Wie viel kann A damit „verdienen“.
wollen wir nicht vielleicht mal langsam mit dieser Abmahnschei… aufhören. Sonst kann man irgendwann nicht mal mehr auf Klo gehen, ohne abgemahnt zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn, wie in deinem Fall, nur schnelles Geld damit verdient werden soll!
Es wäre zu prüfen, ob so ein Foto überhaupt die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe aufweist. Darüber hinaus kommen grundsätzlich auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in Betracht, aber:
Braucht A dafür einen RA
Wenn der IQ von A unter 30 und das monatliche Netto-Einikommen über 10.000 liegt, würde ich schon dazu raten. Ansonsten nicht, denn das mit der Kostenerstattung dürfte schwierig werden. Man hat nämlich eine Schadensminderungspflicht, und wenn die Gegenseite sagt: Eine kleine Mail hätte genügt, dann gerät man schnell an einen Richter, der das ähnlich sieht.
oder muss A selbst RA sein?
Davon rate ich jetzt aber mal ganz dribngend ab. Erstens dauert die Ausbildung viel zu lange, außerdem habe ich hietr Urteile rumliegen, in denen absurd, aber klar gesagt wird: Anwälte kriegen ihre Kosten niemals erstattet, wenn sie in eigenen Sachen abmahnen, denn sie sind ja Anwälte und machen das mal eben mit links, da können ja gar keine Kosten aufkommen.
Wie viel kann A damit
„verdienen“.
Prügel höchstens. Das INstitut der Abmahnung ist nicht zum „Verdienen“ da, sondern, um Rechtsverstöße abzuwehren. Diese Einstellung, die Du da an den Tag legst, führt dazu, dass man als Anwalt mit jedem Schreiben, das man rausschickt, sich bildlich schon vorstellt, wie man einen Tag später verflucht und in einschlägigen Internetforen als skrupelloser Geldhai präsentiert wird.
Es wäre zu prüfen, ob so ein Foto überhaupt die für
urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe aufweist.
Trifft auf Fotos nach § 72 UrhG nicht zu.
werden. Man hat nämlich eine Schadensminderungspflicht, und
wenn die Gegenseite sagt: Eine kleine Mail hätte genügt, dann
gerät man schnell an einen Richter, der das ähnlich sieht.
Ups, dann würden ja 99,9% aller Abmahnungen vor Gericht abgeschmettert werden. Bitte mal Quellen hierfür nennen.
Anwälte kriegen ihre Kosten niemals erstattet, wenn sie in
eigenen Sachen abmahnen, denn sie sind ja Anwälte und machen
das mal eben mit links, da können ja gar keine Kosten
aufkommen.
Meinst Du die Kosten oder die vollen Gebühren? Die Kosten dürften sehr wohl erstattungsfähig sein, bei den Gebühren mag das anders aussehen.
ich finde die Frage völlig legitim. In dem fiktiven Fall wird das Urheberrecht verletzt. Was ist daran verwerflich, dagegen etwas zu unternehmen? Hier wird ja insbesondere gefragt, ob auch eine Abmahnung ohne Anwalt (die dann für den Abgemahnten kostenlos wäre) möglich sei. Außerdem wird, zugegebenermaßen etwas ungeschickt gefragt, ob dem Urheber durch diesen Verstoß Geld zusteht, was bei einer Urheberrechtsverletzungen ja zweifellos der Fall sein dürfte.
Solange du auf dem Klo nicht die Rechte anderer verletzt (ich weiß ja nicht, was du da so konkret machst) wirst du aber keine Abmahnung riskieren. Wer aber meint auf Recht und Gesetz zu scheißen und geistiges Eigentum anderer verletzt, sollte sich nicht über eine Abmahnung wundern. Mir ist zumindest kein Fall bekannt, bei dem jemand abgemahnt wurde ohne dass eine Rechtsverletzung zugrunde lag. Ich sehe lediglich ein Problem in den in Deutschland entstehenden enormen Kosten für eine Abmahnung. Generell halte ich das Mittel der Abmahnung aber für unbedingt notwendig, entlastet es nicht zuletzt enorm unsere Gerichte.
Gruß
S.J.
wollen wir nicht vielleicht mal langsam mit dieser
Abmahnschei… aufhören. Sonst kann man irgendwann nicht mal
mehr auf Klo gehen, ohne abgemahnt zu werden. Dies gilt
insbesondere dann, wenn, wie in deinem Fall, nur schnelles
Geld damit verdient werden soll!
ich finde die Frage völlig legitim. In dem fiktiven Fall wird
das Urheberrecht verletzt. Was ist daran verwerflich, dagegen
etwas zu unternehmen? Hier wird ja insbesondere gefragt, ob
auch eine Abmahnung ohne Anwalt (die dann für den Abgemahnten
kostenlos wäre) möglich sei. Außerdem wird, zugegebenermaßen
etwas ungeschickt gefragt, ob dem Urheber durch diesen Verstoß
Geld zusteht, was bei einer Urheberrechtsverletzungen ja
zweifellos der Fall sein dürfte.
Solange du auf dem Klo nicht die Rechte anderer verletzt (ich
weiß ja nicht, was du da so konkret machst) wirst du aber
keine Abmahnung riskieren. Wer aber meint auf Recht und Gesetz
zu scheißen und geistiges Eigentum anderer verletzt, sollte
sich nicht über eine Abmahnung wundern. Mir ist zumindest kein
Fall bekannt, bei dem jemand abgemahnt wurde ohne dass eine
Rechtsverletzung zugrunde lag. Ich sehe lediglich ein Problem
in den in Deutschland entstehenden enormen Kosten für eine
Abmahnung. Generell halte ich das Mittel der Abmahnung aber
für unbedingt notwendig, entlastet es nicht zuletzt enorm
unsere Gerichte.
Und wird damit nicht gerade genausoviel Schundluder getrieben?!
Gruß
S.J.
wollen wir nicht vielleicht mal langsam mit dieser
Abmahnschei… aufhören. Sonst kann man irgendwann nicht mal
mehr auf Klo gehen, ohne abgemahnt zu werden. Dies gilt
insbesondere dann, wenn, wie in deinem Fall, nur schnelles
Geld damit verdient werden soll!
Und wird damit nicht gerade genausoviel Schundluder
getrieben?!
Hallo,
sicher, aber lediglich wegen der hohen Gebühren, die sich der Anwalt dafür einstreicht. Gerade die Kosten hatte ich ja kritisiert. Würden diese nicht mehr in dieser Form anfallen, würden die Leute die Lust am abmahnen schnell verlieren.