Ebay und Versandkosten

Servus,

hab da mal eine kleine aber nicht unbedeutende Frage.

Jemand kauf bei Ebay ein, 15 Artikel zu einem Preis von je 1 Euro. Als Versandkosten sind 4,50 Euro angegeben, jeder weitere Artikel kostenlos. Der Verkäufer verlangt aber anstelle von 19,5 Euro nun 82,
5 Euro und gibt zu, das sein Verkaufserlös nicht der ist, den er erwartet hat.
Es wurden mehrere Käufer auf diese Art verarscht. Der Verkäufer behauptet es wäre ein Irrtum gewesen um aus der Sache rauszukommen. Der Verkäufer tritt als Unternehmen auf. Was könnten die geprellten Käufer machen (ausser Ebay bescheid zu geben, da die eh nichts machen)? Welche §§ sind maßgeblich?

In diesem Fall würde ich mich, recht deutlich formuliert, an Ebay wenden. Nicht nur über das Formblatt, sondern kurz danach, wenn sich nichts getan hat, direkt mit einer Email an den Kundenservice. Bei mir funktioniert dies in der Regel; vielleicht liegt es auch daran, daß ich ebay schon desöfteren massiv auf die Hühneraugen gestiegen bin und damit einen „besonderen“ Ruf genieße. Ansonsten würde ich einen Anwalt androhen und ggf. auch einschalten.

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Hallo!

Der Käufer ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die 82,50€ zu zahlen. Ein Vertrag wurde wohl abgeschlossen, aber mit anderem Inhalt. Ich würde mir die Gesamtsumme zum Zeitpunkt des Kaufes ausdrucken und das Schreiben des Käufers auch. Dann würde ich vom Vertrag zurücktreten, da der Verkäufer ja seine eigenen Vertragsbedingungen nicht erfüllt. Wenn in einem Vertrag steht, daß ich Porto nur einmal zahlen muß, muß ich (auch bei ebay) nicht extra nochmal nachfragen, ob das auch stimmt. An ebay melden kann man das sicher auch, obwohl ich mir davon nicht wirklich viel verspechen würde.

gruß daggi!

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Hallo,

ein Rücktrittsrecht des Käufers sehe ich nicht. Es liegt aber ein wirksamer Kaufvertrag vor, wonach der Verkäufer die 15 Artikel liefern und der Käufer 19,50 Euro incl. Versand bezahlen muss. Dieser ist von beiden Seiten einklagbar.

Gruss Hans-Jürgen
***

Huhu!

Es liegt aber
ein wirksamer Kaufvertrag vor, wonach der Verkäufer die 15
Artikel liefern und der Käufer 19,50 Euro incl. Versand
bezahlen muss. Dieser ist von beiden Seiten einklagbar.

Ganz genau so isses. Der maßgebliche Paragraph heißt § 433 BGB. Was der Verkäufer tun muss, steht in der Artikelbeschreibung, wie sie im Zeitpunkt des „Zuschlags“ war. Der Irrtum über den zu erzielenden Preis steht in der Liste irrelevanter Irrtümer ganz weit oben. Somit zahle man als Käufer EUR 19,50 und fordere den Verkäufer unter Fristsetzung zur Lieferung auf. Weigert er sich, zu liefern, verklage man ihn.

Der Anwalt ist billiger als man denkt, und wenn die Gegenseite nicht den Eindruck der Zahlungsfähigkeit macht, sollte man auch das ganze Programm zügig durchziehen, damit zumindest in Zukunft keiner mehr „verarscht“ wird.

Zu der Antwort „ebay informieren“ auf die Frage „Was kann man tun außer ebay zu informieren“ sage ich mal lieber nichts…