Ebay-Verarsche

HI,
bisher hatte ich recht gute Erfahrungen mit Ebay, aber das nun läßt mich wieder in den Einzelhandel zurückkehren.
Hatte mir, weil mein Akku nach 2 Telefonaten den Geist aufgab ein neues Handy ersteigert. So recht so gut, allerdings lies sich das Handy nicht ganz schließen, hatte einen Wackler, wenn ich also Jemanden anrufen wollte, hatte ich wildfremde Menschen in der Leitung.
Wenn ich Gespräche annehmen wollte, musste ich so lange auf die Taste drücken bis der „Anrufer“ schon aufgelegt hatte.
Die Mängel schrieb ich dem Verkäufer und er meinte er hätte keinen Ersatz, ich hätte ja den Kaufbeleg bekommen und der Rest wäre nicht seine Sache. Na toll, also mit dem Beleg zum Mediamarkt gedackelt wo die sagten, Ware kann nur von der besagten Filiale getauscht werden, wo das Gerät auch gekauft wurde. ( Berlin) Ich wohne in Köln und komme mit Sicherheit niemals nach Berlin…
Na toll! Es wurde mir Nahe gelegt es bei der Hotline von Siemens zu versuchen. Gesagt getan, aber die Kaufquittung musste nun auch her…da habe ich erst richtig darauf geschaut und gesehen, dass die Quittung kein Original war. Der Verkäufer hatte bei Mediamarkt mehrere Handys sehr billig gekauft, die teurer verkauft in Onlineauktionen und nur Kopien des Beleges verschickt, wo auch noch die Auktionsnummern drauf waren. Ich bin nicht sauer weil Jemand versucht an der Dummheit Anderer Geld zu verdienen, ich bin sauer, weil Jemand auf meine Reklamation schreibt: Zitat:
Musst du dich wenden an Siemenshotlein, und tschüß!
Wie würdet ihr den Verkäufer bewerten? ( Bevor ich es vergesse, hatte am gleichen Tag überwiesen, wurde auch am gleichen Tag von meinem Konto abgebucht, aber der Bursche meinte nach 8 Tagen nach meiner Anfrage wann er es denn weggeschickt hätte" Heute".Das Handy kam 10 Tage später an)

Hi,

ich glaube, Du hast Dir die Antwort, wie Du ihn bewerten sollst, selbst gegeben… (negativ). Hat er Dich denn schon nach Geldeingang bewertet ? Du könntest ihm höchstens mit einer negativen Bewertung „drohen“, wenn er nicht kooperativ ist.

Denn : Wenn er ein Privatverkäufer ist, muss er zwar keine Gewährleistung geben, aber selbstverständlich hast Du bei Übergabe des Kaufgegenstands Anspruch auf Mängelfreiheit. Ihr habt einen Kaufvertrag und er schuldet Dir die beschriebene Ware. Die Ansprüche hast Du gegen ihn und nicht gegen den Media-Markt oder gegen Siemens. (Er kann dann versuchen, das kaputte Handy dort zu reparieren oder umzutauschen, aber das ist nicht Dein Problem)

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

wenn der Verkäufer wirklich mehrere Telefone gekauft hat um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen ist er gewerblich tätig. Er muß dir Garantie geben und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Hat er das versäumt, kannst du auch später als 14 Tage widerrufen.
Lies mal hier:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?..

Wahrscheinlich ist er einer der unzähligen Schwarzhändler. Droh im mal mit dem Anwalt und weise ihn auf seinen Schwarzhandel hin. Jeder Anwalt wird begeistert sein die Gebühren für eine Abmahnung einzustreichen. Ist im Augenblick ein Modesport.

Gruß,
Stephan

Hi,

wenn der Verkäufer wirklich mehrere Telefone gekauft hat um
sie mit Gewinn weiter zu verkaufen ist er gewerblich tätig.

nur weil jemand mal ein paar Telephone kauft, um sie mit Gewinn weiterzuverticken, ist er noch lange nicht gewerblich tätig bzw. ein Unternehmer gem. § 14 BGB. Steht übrigens auch so in Deinem eigenen Link.

Gruß,
Christian

Hallo,

das lässt sich anhand der Bewertungen leicht feststellen. Wenn er nur dieses eine mal Ware ankauft um sie Gewinn bringend weiter zu verkaufen, kann er damit durchkommen. Steuerpflichtig ist der Gewinn allemal.
Sollte er aber öffters dieser Art Geschäfte betreiben ist er gewerblich tätig. Ohne Anmeldung ist es dann schwarz und davon gibt es massenhaft. Die sparen sich alle Kosten und Steuern und machen den ehrlichen Händlern die Preise kaputt. Der Kunde hat dann das nachsehen wenn was nicht so läuft, z.B. im Garantiefall.

Gruß,
Stephan

Gewerbe
Hallo.

Steuerpflichtig ist der Gewinn allemal.

Das stimmt so ohne weiteres nicht. Einerseits ist die Frage, ob § 23 EStG hier überhaupt einschlägig ist und andererseits gäbe es dann eine Freigrenze von € 500/Jahr.

Sollte er aber öffters dieser Art Geschäfte betreiben ist er
gewerblich tätig.

Ich weiß, aber Du schriebst: „wenn der Verkäufer wirklich mehrere Telefone gekauft hat um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen ist er gewerblich tätig.“

Das stimmt eben nicht ohne weiteres und läßt sich ohne weitere Informationen nicht beurteilen. Aus der Tatsache allein, daß dieser Fall wie beschrieben abgelaufen ist, läßt sich ein Gewerbe nicht ableiten und damit gibt es auch keine Ansprüche aus der Sachmangelhaftung.

Gruß,
Christian

EXC hat recht es spricht alles dafür, daß der Gewerblich tätig ist, frag doch einfach, welches Finanzamt für Ihn zuständig ist.

Sollte Er gewerblich tätig sein und dies arglistig verschwiegen haben.
So liegt arglistige Täuschung vor, Wenn nicht gar Betrug §263StGB

Steck Ihm das.

Johannes.

wenn Du ihn in Berlin verklagen kannst, sind Deine Karten vielleicht gar nicht so schlecht, ihm geschäftliches Handeln nachzuweisen(das ganze Urteil lesen)

http://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/e-commer…

"Die Teilnahme an Internetauktionen stellt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr dar, wenn es einen gewissen Umfang annimmt, wie zum Beispiel das Anbieten von Waren auf einem Trödelmarkt.

LG Berlin, Urteil v. 09.11.2001, Az. 103 O 149/01, CuR 2002, 371 f. (rechtskräftig)"

Gruß
Peter

Gewinn
Hallo Leute,

das mit dem gewerblichen Handel würde ich auf jeden Fall probieren. Mir selber wollte man an den Kragen, weil ich angeblich „…in eindeutiger Gewinnerzielungsabsicht gehandelt…“ habe.
Freigrenzen, Gelegenheiten usw. wollte man nicht gelten lassen, da beim „Schwarzhandel“ keine Belege exisitieren und somit „…von einem gewerblichen Umfang…“ ausgegangen wurde.
Ich habe schließlich aufgegeben und ein Gewerbe angemeldet.

Frische Grüße

Dietmar

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