Mir ist das mal passiert, da hat mich ein eBay-Verkäufer nach einiger Zeit angeschrieben und wollte, dass ich seine neutrale Bewertung zurücknehme. Dafür würde er mir einen Artikel oder 15 EUR geben. Er bezieht sich dabei immer auf seine damit verbundene Rufschädigung und Umsatzeinbußen.
Würde hier ein Straftatbestand vorliegen? Wenn ja, welcher? Nötigung?
Es ist nicht in Form einer Drohung o. ä. geschrieben, aber in etwa so: „…Wir möchten Sie bitten, Ihre neutrale Bew. zu revidieren. … Dafür bieten wir Ihnen 15 EUR oder … (Ware) im Gegenzug an. …“
Mathias
Hallo!
M. E. handelt es sich lediglich um ein - den AGB von Ebay vermutlich nicht entsprechendes - Angebot für eine gewünschte Gegenleistung. Ggf. kann das auch als Nachbesserung zu einem vorangegangenen Verkauf (Preisnachlass/ Zugabe) angesehen werden. Eine unter Strafe stehende Handlung ist dagegen nicht ersichtlich. Nötigung* erfordert schon eine Ausübung von Zwangsmitteln.
Ciao!
Nemo
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*) Wortlaut § 240 StGB:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Hallo,
Mir ist das mal passiert, da hat mich ein eBay-Verkäufer nach
einiger Zeit angeschrieben und wollte, dass ich seine neutrale
Bewertung zurücknehme. Dafür würde er mir einen Artikel oder
15 EUR geben. Er bezieht sich dabei immer auf seine damit
verbundene Rufschädigung und Umsatzeinbußen.
m.W. nach ist es nicht möglich, neutrale Bewertungen zurückzunehmen, das geht nur bei negativen.
viele Grüße,
Ralf