Ebay - Verkäufer & Kontoinhaber nicht identisch

Hallo Wissende,

nehmen wir an, bei ebay sind Verkäufer und Kontoinhaber zwei verschiedene Personen.
Gegen den Kontoinhaber besteht ja dann kein Anspruch, nehme ich an.
Im Streitfalle, z.B. Nichtlieferung, ist doch eine Kontopfändung dann nicht möglich, oder?

Grüßt & fragt
der Ratlose

Im Streitfalle, z.B. Nichtlieferung, ist doch eine
Kontopfändung dann nicht möglich, oder?

Nur bei einem Titel gegen den Kontoinhaber.

Levay

Danke, Levay

Nur bei einem Titel gegen den Kontoinhaber.

Genau so lag ich mit meiner Vermutung. Also sicherheitshalber vom Kauf zurücktreten, wenn sich während der Kaufabwicklung dieser Umstand herausstellt und der Verkäufer sich weigert, seine Bankverbindung zu nennen.
Reicht das als Rücktrittsgrund?

Jain, kommt drauf an würde ich sagen. Haste schon mal nachgefragt warum das so ist? oder mal nachtelefoniert? Grundsätzlich ist es schon recht komisch, aber ich gebe zu bedenken:
Ich z.B. habe viele positive Bewertungen und verkaufe daher hin und wieder was für eine Freundin oder einen Freund oder auch in der Familie z.B. für meinen Onkel der knapp 80 ist und kein ebaykonto mehr eröffnet obwohl er surfen und mailen kann, was ich supertoll finde in seinem Alter.
Nun möchte ich in den Fällen dann auch das es möglichst nicht über mein Konto läuft, da ich einen Kratzbürstigen Ex habe, der sonst sicherlich ein Mehreinkommen Wittern würde, das ich aber nicht habe.
Also tät ich mal anrufen ob es nicht so was oder was ähnliches ist. Besonders wenn Du das Teil haben willst und eventuell kannst Du ja per Paypal zahlen, da genügt dann die mailadresse, kannst ja anbieten die Gebüren zu übernehmen damit dem Verkäufer dadurch kein Schaden entsteht.

Alles Gute
P.S. Ich bin denk ich bei ein paar 1000 Transaktionen 2 oder 3 x wirklich geleimt worde die meisten auf ebay meinen es ehrlich.
Kaufe aber hautsächlich gebrauchte Gebrauchsgegenstände (Kinder,… wenig Elektronik, da hab ich schon mehr Böses gehört) muß ich dazusagen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

vom Kauf zurücktreten, wenn sich während der Kaufabwicklung
dieser Umstand herausstellt und der Verkäufer sich weigert,
seine Bankverbindung zu nennen.
Reicht das als Rücktrittsgrund?

ganz sicher nicht.

Gruß

S.J.

Jain, kommt drauf an würde ich sagen.

Paragraf für ein mögliches Ja, bitte!

Levay

Danke für die Kommentare
Verkäufer und Kontoinhaber nicht identisch - leider bei Gebotsabgabe nicht ersichtlich, sondern erst in der Kaufabwicklung.
Deshalb könnte ein Fiesling sich ja dieser Methode bedienen, um nicht greifbar (praktisch) zu sein.
Selbst schon erlebt, wir bekamen aber über Umwege unser Geld zurück.
Deshalb meine Frage. Nun, dann muss im Zweifelsfall das Rücktrittsrecht herhalten.
Dank & ratloser Gruß

Jain, kommt drauf an würde ich sagen.

Paragraf für ein mögliches Ja, bitte!

Levay

Grundsätzlich hast Du mit dem klikken ja zugestimmt, den Kauf abzuschließen. Ich habe nochmal gekukkt bei ebay ich hab nix gefunden was den Verkäufer verpflichtet den Kaufbetrag auf ein bestimmtes Konto überweisen zu lassen.
Also kann er Dir vermutlich an den Kragen fahren wenn er tatsächlich einen guten Rechtsverdreher hat und ein gewerblicher Verkäufer hat dies manchmal.
Andererseits sind gerade diese sehr an einer guten Kundenbeziehung interessiert und werden daher vermutlich einer einvernehmlichen Rückabwicklung positiv gegebüberstehen.
Dabei werden die ebaygebüren dann auch Gutgeschrieben und keiner erleidet einen tatsächlichen finanziellen Verlust.
Versuche doch mit Ihm zu telefonieren.

Also kann er Dir vermutlich an den Kragen fahren wenn er
tatsächlich einen guten Rechtsverdreher hat und ein
gewerblicher Verkäufer hat dies manchmal.

Und was soll der „gute Rechtsverdreher“ an der Rechtslage ändern? Glaubst du, die Richter sind schlechter ausgebildet als die Anwälte oder was?

Levay

Nein hab ich auch nicht behauptet, aber warum glaubst Du gibt es das Sprichwort:

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei?

Ich habe so meine ganz persönlichen Erfahrungen gesammelt und möchte mal sagen das Sprichwort hat seine Berechtigung.

Daher gebe ich meinen Kindern zum Beispiel den Rat versuche Dich immer, auch wenn Du absolut augenscheinlich und unzweifelhaft im Recht bist möglichst ohne Gericht zu einigen, denn man kann bei Gericht so manche böse überraschung erleben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei?

Aus vielen Gründen, zum Beispiel weil Recht haben noch nichts über die Beweislage aussagt, und natürlich weil fast alle Leute vor Gericht glauben, dass sie Recht haben, sonst würden sie es ja nicht auf eine Klage ankommen lassen. Einer verliert aber nun mal vor Gericht, außer im Vergleichsfall praktisch immer, und dieser, der verliert, rennt dann durch die Welt und erzählt von der bösen Justiz und dass es doch das eine sei, Recht zu haben, aber etwas ganz anderes, auch Recht zu bekommen. Kurzum: Das sagt überhaupt nichts über die Realität aus. Und das sage ich dir als jemand, der schon mal eine Klage verloren hat, die ganz sicher zulässig und begründet war.

Ich habe so meine ganz persönlichen Erfahrungen gesammelt und
möchte mal sagen das Sprichwort hat seine Berechtigung.

Das beeindruckt mich überhaupt nicht. Wenn du mir diese Erfahrungen vollständig und offen erzählen würdest, würde ich zu 99% der Meinung sein, dass du schlichtweg zu Recht verloren hast. Dass derjenige, der vor Gericht verliert, das oft nicht einsieht, ändert an der Wahrheit nichts.

Daher gebe ich meinen Kindern zum Beispiel den Rat versuche
Dich immer, auch wenn Du absolut augenscheinlich und
unzweifelhaft im Recht bist möglichst ohne Gericht zu einigen,
denn man kann bei Gericht so manche böse überraschung erleben.

Das ist sowieso ein guter Rat. Zumal man eben nicht immer im Recht ist, auch wenn man sich ganz sicher ist. Recht ist eben manchmal kompliziert. Darum gibt’s das ja neuerdings sogar als Studium.

Wie auch immer: Der Gedanke, dass man einen guten Anwalt braucht, weil der dann dem Richter erklärt, wie Recht funktioniert, ist in den meisten Fällen abwegig.

Levay

Hallo Wissende,

nehmen wir an, bei ebay sind Verkäufer und Kontoinhaber zwei
verschiedene Personen.
Gegen den Kontoinhaber besteht ja dann kein Anspruch, nehme
ich an.
Im Streitfalle, z.B. Nichtlieferung, ist doch eine
Kontopfändung dann nicht möglich, oder?

Hallo,
Bis dahin kann das Konto doch schon lange leer sein oder es ist generell überzogen. Sich auf die Kontenpfändung zu verlassen, bringt nichts.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,

Bis dahin kann das Konto doch schon lange leer sein oder es
ist generell überzogen. Sich auf die Kontenpfändung zu
verlassen, bringt nichts.

da hast Du ja Recht. Nun sind aber die Folgen einer Kontopfändung etwas weiter zu sehen als nur „Konto leer“. In unserem Fall hat die Dame das dann nach etwa drei Wochen kapiert und dann ganz schnell sämtliche Forderungen, inklusive Nebenkosten, überwiesen. Nach dem Motto „Wie hänge ich an 50,- EUR noch schnell eine Null dran“
Übrigens gefallen mir Deine Kommentare immer sehr gut.

Gruß
Ingrid

auch von mir