Guten Morgen alle zusammen,
was sollte man unternehemen, wenn man Ware bei Ebay ersteigert und das Geld schon überwiesen hat, aber die ware nicht ankommt.
Wie lange sollte man warten bis man bei der Polizei eine Anzeige macht, wie kann man sich weiter verhalten?
Gruß Benny
Grundsätzlich sollte zu erwarten sein, dass der Verkäufer die Ware ca. 6 (Werk-)Tage nach Überweisung des Kaufpreises versandt hat (2 Tage Überweisungsdauer, 2 Tage zur Kenntnis des Eingangs der Zahlung, 2 Tage zur Versandvorbereitung), also spätestens nach 2 Wochen (= 10 Werktagen) sollte die Ware angekommen sein. Seit einiger Zeit können Verkäufer angeben, wie lange sie i.d.R. brauchen, um die Ware nach Zahlungseingang zu versenden, war da evtl. eine Angabe?
Jack
Also der Käufer wartet jetzt schon seit 10 tagen, das komische ist, wenn der Käufer dem Verkäufer eine E-mail schreibt bekommt der Käufer immer vom Provider ne mail zurück das die versuchte mail nicht übersendet werden konnte. Und der Verkäufer hat keine Angaben gemacht wie lange es dauern würde.
Es wäre ja alles nicht so schlimm wenn man den Verkäufer erreichen würde, so das sich die sache auch klären würde. Doch der Käufer hängt jetzt noch in der Luft.
Das lässt ja darauf schließen, dass der Verkäufer vermutlich nicht antworten wird und folglich auch nicht versenden wird. Gibt es schon negative Bewertungen gegen den verkäufer aus der letzten Zeit?
Meiner Meinung nach sollte sich der Käufer an ebay wenden, den Sachverhalt schildern und um die Daten des verkäufers bitten. Dann die Klage beim Amtsgericht einreichen und ans zuständige Amtsgericht (am Wohnsitz des Beklagten) verweisen lassen. Klage sollte dann gerichtet sein auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache, sollte der Beklagte sich nicht äußern bzw. keine Verteidigungsbereitschaft anzeigen wird ein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen. Daraus kann dann vollstreckt werden, das heißt der Gerichtsvollzieher geht los und holt den Gegenstand vom Schuldner, sollte dies nicht möglich sein hat der Kläger allerdings erstmal leider Pech gehabt.
Sollte dies der Fall sein, müssten wohl schwere Geschütze aufgefahren werden, das heißt am sinnvollsten eine weitere Klage auf Schadensersatz sowie Erstattung einer Strafanzeige gegen den Verkäufer wegen Betrugs, dazu evtl mit weiteren betrogenen Ebayern in Verbindung setzen, dann können alle gemeinsam als Nebenkläger auftreten.
Also wird der Käufer wohl oder übel an einer Anzeige gegenüber dem Verkäufer nicht rum kommen!
Sowas ist sch…! so etwas vers…t den Spaß beim bieten auf Ebay. Kann man die Telefonnummer irgendwie raus bekommen?? Der Käufer hat schon bei der Deutschen Telekom nachgefragt, aber solange wie der Verkäufer nicht eingetragen ist können sie leider auch nichts machen. Der Käufer war ja klewer, er hat beim Einwohnermelde Amt nachgefragt ob die Adresse richtig sei leider hat das Amt nur gesagt (geschrieben) mit einer Schutz gebühr von 7 € und Persönliches erscheinen beim Amt wäre das alles kein Problem. das einzige Problem das darin besteht ist leider das zwischen Käufer und dem Amt des Verkäufers ca. 600 km liegen somit wird das wohl unmöglich sein mal so eben zum Amt zu fahren. wenn jemand ne andere Idee hat kann sie ja mal bitte posten.
MFG. Benny
Naja es ist ja zu vermuten, dass der Verkäufer sich telefonisch -selbst wenn der Käufer die Nummer rausbekommt- unerreichbar machen wird. Und wenn man von einer solchen Entfernung spricht, wirds wohl auch schon finanziell günstiger werden, wenn der Käufer „einfach“ klagt… Natürlich ist das extrem ärgerlich und verdirbt einem den Spaß, aber die Frage ist halt, ob es sich bei dem Kaufpreis dann tatsächlich lohnt, Klage einzureichen. Das muss der Käufer dann selbst entscheiden.