Ebay Verkäufer Rücktritt PROBLEM

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe ein Angebot ins ebay gesetzt und einen Fehler gemacht. 8 Artikel, die ich verkaufen wollte, landeten 8 Mal bei ebay. Nach Abschluß merkte ich erst den Fehler. Alle traten von der Sache zurück bis auf die letzte Bieterin. Und, diese besteht auf dem Kauf. Der Preis beträgt soviel, wie für 1 Artikel. Die Person hat offenbar das Gesetz auf ihrer Seite und scheint knallharte Geschäftsfrau zu sein.

Hintergrund - es geht um Puppen, die meine Tochter (15) von ihrer verstorbenen Mutter geschenkt bekam. Ich sollte sie versteigern. Mein dummer Fehler.

Gibt es einen sauberen Ausweg?

Ich würde mich über Rat freuen.

Gruß aus Hamburg

Stephan Wirth

Hi Stephan,

Vom Gesetz her hast du keine „sauberen“ Möglichkeiten.
Biete der Kundin was anderes als Entschädigung. Klar dass es füpr die Kundin den gleichen Wert wie die 7 überzähligen Puppen haben muss… sonst steigt sie nicht drauf ein.

Es gibt nur die Möglichkeit der Überzugung, Überredung… für alles andere ist es zu spät.

Viel Glück
BJ

Team: Artikel für die Verschiebung bearbeitet

Hallo,

vielleicht solltest du einen Link setzen, damit wir uns ein besseres Bild machen können.

Mit freundlichen Grüßen
B.

Hallo,

Schau dir mal die FAQ:2479 an, vielleicht läßt sich das ja auch irgendwie ummünzen und auf deinen Fall applizieren.
Ggf könntest du die Frage ja auch unter Berücksichtigung der vorgeschalteten Seite und der FAQ:1129 im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ neu einstellen.

Gruß
Sticky

Hallo!

Ohne nun eine Rechtsberatung geben zu können oder zu wollen, schließlich bin ich kein Jurist, meine ich, entgegen Big John´s Ansicht, dass man versuchen könnten, sich auf einen Irrtum zu berufen.
Die Leistung ist unmöglich, Du hasst ja offenbar nur eine Puppe. Was will die Käuferin also tun? Dich auf Schadenersatz verklagen? Dann muss sie zunächst einmal einen ihr entstandenen Schaden belegen können.

Schreibe ihr, Du hättest Dich geirrt, entschuldigst Dich dafür, bietest ihr an, die eine Puppe zu nehmen und fertig.

Das Schlimmste, was Dir m.E. passieren kann, ist eine schlechte Bewertung bei ebay. Die kannst Du dann noch kommentieren damit, dass Du Dich geirrt hast und Dich entschuligst. Fertig.
Sollte die Käuferin deshalb wirklich einen Rechtsanwalt einschalten, wäre es m.E. empfehlenswert, selbst auch einen zu nehmen. Aber das würde ich erst einmal abwarten.

Just my 2 cents, bin kein Anwalt, die Antwort ist ohne Gewähr!

Grüße,

Mathias

Vielen Dank zuerst einmal für die Rückmeldungen.

Anbei der fragliche Link. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=010&…

Problem: einmal 8 Puppen; aber 8 Mal in das ebay gestellt. Und, so gut wie alle haben einen Rückzieher gemacht, die letzte Bieterin beharrt auf Ihrer Forderung. Sie kennt den Hintergrund. Meine Tochter (15) bekam die Puppen von der verstorbenen Mutter und ich sollte sie für sie verkaufen.

Juristisch sagt sie - habe sie zeitlich als letzte geboten, was stimmt. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß alle auf vermeintlich parallele Artikel geboten haben. Von daher war jeder der letzte.

Andererseits frage ich mich, ob es den Aufwand lohnt. Bin nur sehr enttäuscht über Kalt- und Hartherzigkeit. Mir geht es nicht um die paar Euro.

danke für Rückmeldung.

P.S. ich gehe davon aus, daß eine Aution sich nachträglich wegen Irrtums nicht annulieren läßt??? ebay ist so übersichtlich, daß ich den Punkt nicht gefunden habe.

/me no understand
Hallo Stephan,

ich verstehe Dein Problem leider immer noch nicht ganz.

Du hattest also 8 Barbie-Puppen zur Versteigerung, hast jedoch versehentlich anstatt 1x8 zu versteigern 8x8 versteigern wollen. Richtig? Und dann schreibst Du ja, dass „alle bis auf einen“ Käufer zurückgetreten sind. Das heisst 7 von 8 Käufern haben kein Problem mit Deinem Irrtum gehabt. Dann hast Du doch noch einen hartnäckigen Käufer und entsprechend viele Puppen und das Problem ist keines?

Oder ist es so, dass Deine Tochter überhaupt keine der Puppen versteigert haben wollte und schon das Einstellen ein Irrtum war? In dem Fall würde ich der Verkäuferin schreiben, dass das 100% Dein Fehler war, Deine Tochter die Puppen nicht rausgeben will (die Begründung, die Du erwähnt hast sollte eigentlich jeder verstehen!) und Du sie bittest nicht auf den Handel zu bestehen.

Wenn ich das richtig gesehen habe, sind das ganz normale „Standard-Barbies“ und wir reden hier um einen Wert von 10 Euro. Da glaube ich nicht, dass die knallhärteste Geschäftsfrau einen Anwalt bemühen würde… Sollte die Dame schon überwiesen haben, dann schick die Kohle so schnell wie möglich wieder zurück.

*wink*

Petzi

Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet

Hi,

wenn ich mir die Gebotsübersicht ansehe, ist da keiner der alle 8
Barbies ersteigert hat. Alle Bieter haben jeweils eine Barbie für 3
Euro ersteigert.

gruß
tina

Hallo

Ich verstehe das Problem nicht; du hast laut Angebotstext 8 (evt 9) Puppen angeboten, sie sind für 3,00€ ersteigert worden, und das ist dir jetzt summa summarum zu wenig. Ich denke, dass diese Situation, auch mit anderen Gegenständen täglich zigtausendfach vorkommt. Nimm die drei Euronen, verschicke die Puppen, und hefte das Ganze unter „Erfahrungen“ ab.
Willst du dich den heute üblichen Ebay-Gepflogenheiten anpassen, machst du erst mal gar nix; nach zehn Tagen kriegst du die Meldung über einen nicht erhaltenen Artikel, worauf du antwortest, dass du den Artikel am Tage des Zahlungseingangs versendet hast. Da du unversicherten Versand angegeben hast passiert dir ausser ein bischen Gemotze und Blufferei nix mehr.
!!! Dies ist kein Tip, und erst recht nicht mein Umgang mit Ebay, aber heute leider mehr als üblich auf dieser Plattform. Deshalb kaufe a) nur bei versichertem Versand, es sei denn, du kannst auf die verschenkte Kohle verzichten, und b) sei dir immer ganz sicher, was du machst.

Gruß B.

Hi
Sieben haben eine und wollten eine, Einer wollte 8, hat eine für jeweils 3 Euro. diese übersicht ist doch eigentlich eindeutig?
Ich verstehe sein Problem nicht recht. Esseidenn er hatte diese Auktion 8x drin…
HH

Hallo Helge

keiner versteht so richtig, wo das Problem liegt…

8 x 8 Puppen wären dann schon 64 und die nackte neunte x 8, das wird
dann schon extrem kompliziert.

Toll wäre, wenn man die alle für 3 Euro kriegen täte würde. So man sie
denn bräuchte.

Wir Jungs spielen doch eh nicht mit Puppen. Was kümmerts uns also.

Gruss
Heinz

Hi
ich finde es schon problematisch individuell unterschiedliche Puppen so zu verkaufen. es wurde nicht in der Beschreibung erwähnt dass es reine Willkür ist wer welche der Puppen bekommt…
HH

Hallo,
was Du hier als ‚kein Tip‘ vorschlägst, nennt man Betrug. Ist das die Vorgehensweise, die Du im allgemeinen verwendest?
Gruß
loderunner

Hallo,
was Du hier als ‚kein Tip‘ vorschlägst, nennt man Betrug. Ist
das die Vorgehensweise, die Du im allgemeinen verwendest?

Was du hier praktizierst nennt man Verunglimpfung. Hast du gelesen, oder möchtest du nur ein bischen pöbeln?

Gruß B.

Hallo,
Du hast beim Angebot einen Irrtum begangen. Das ist nicht strafbar, Du kannst den Vorgang anfechten. Du hast ggü. dem Käufer den Irrtum auch erklärt. Ianal, aber der Käufer hat dadurch keinen Anspruch mehr auf den Artikel.
Lass Dich dazu im Rechtsbrett beraten, wobei Du auf jeden Fall allgemein formulieren musst. Oder frag einen Anwalt, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast (VORHER von der Versicherung Kostenübernahme beantragen).
Gruß
loderunner

Das kann jeder hier selber beurteilen! (owt)
-nix-

Hallo

… dann würde ich dich doch bitten, mir nicht so einen Quatsch ins Maul zu schieben. Ich schrieb mehr als deutlich, dass es !!!nicht!!!, hallo, noch da, !!!nicht!!! mein Umgang mit ebay ist. Sollte für einen Akademiker doch irgendwie verständlich geschildert sein, oder?

Gruß B.

Ergänzung
Hallo,
google hat einen Paragraphen dazu ausgespickt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Aber beachte:
http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]

Hi,

!!! Dies ist kein Tip, und erst recht nicht mein Umgang mit
Ebay, aber heute leider mehr als üblich auf dieser Plattform.

Dass das nicht Dein Umgang ist glaube ich Dir, aber was war ersteres wenn kein Tipp? Ein freundlicher Hinweis wie man das Ganze zwar elegant aber unfair umgehen kann?
Du schreibst es selbst: Leider heute der übliche Umgang. Und das wird nicht besser wenn solche „Hinweise“ in öffentlichen Foren, wie diesem hier, kundgetan werden.

Gruss Sebastian

Hallo Sebastian

!!! Dies ist kein Tip, und erst recht nicht mein Umgang mit
Ebay, aber heute leider mehr als üblich auf dieser Plattform.

Dass das nicht Dein Umgang ist glaube ich Dir, aber was war
ersteres wenn kein Tipp? Ein freundlicher Hinweis wie man das
Ganze zwar elegant aber unfair umgehen kann?

So in etwa :wink:
Die ursprüngliche Frage liess Unterstützung beider Seiten zu.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass, wenn sich jemand unfair behandelt fühlt, und keine Möglichkeit sieht sein „Recht“ durchzusetzen, er durchaus in der Lage ist, ebenso unfair zu handeln.
Dass hierdurch die Welt nicht besser wird ist mir schon klar; dass ich hier den ultimativen neuesten Hit an Tip gegeben habe glaube ich kaum.

Du schreibst es selbst: Leider heute der übliche Umgang. Und
das wird nicht besser wenn solche „Hinweise“ in öffentlichen
Foren, wie diesem hier, kundgetan werden.

In Lust und Liebe schrieb jemand kürzlich auf die Frage, wie man seine Freundin zum Blasen kriegen kann: „Halt ihr ne Beretta an den Kopf.“
Käme nun hierauf die Stellungnahme eines Mitgliedes, dass er Erpressung und Vergewaltigung befürworte, wär dies doch ein sehr seltsames Agieren. So unwirklich diese wohl nicht ersntgemeinten „Hinweise auf mögliches“ erscheinen, sie funktionieren.

Gruss Sebastian

Gruß B.