Ebay-Verkäufer verlangt nach Auktion 400€

Hallihallo ihr Lieben,
also das ganze fing an als ich eine Anime DVD bei Ebay gekauft habe (12.5)
(kam aus Luxemburg)
ich habe sie dann auch über Paypal gezahlt und sie wurde geliefert, jedoch war ich mit der Ware nicht zufrieden;
die DVD ist meines Erachtens keine lizenzierte Originalware gewesen, habe auch auf diversen Anime Websites geforscht und wurde da bestätigt (schon allein, dass im DVD Book eine „yahoo“ Emailadresse angegeben ist und auch sonst die Qualität der DVD Zweifelhaft ist.

Nunja, ich habe dann dem Verkäufer über Paypal mitgeteilt, dass es sich um eine Raubkopie handelt, und ich mein Geld zurück haben will, habe dann auch den Paypal Käuferschutz in Anspruch genommen, dort genauso gesagt, dass es sich um eine Raubkopie handelt, die ich nicht in meiner Sammlung haben möchte. Paypal hat daraufhin ein Prüfungsverfahren der Angelegenheit begonnen.
Daraufhin wies der Verkäufer gleich die Vorwürfe von sich und meinte nur, dass er seinen Anwalt eingeschaltet hätte der nun auch die weitere Korrespondenz übernehmen würde.

Ein paar Tage später kam dann folgendes vom Anwalt:
Sehr geehrter Herr xxx
hiermit zeigen wir Ihnen an, dass uns Frau XXX XXX mit der Wahrnehmung derer rechtlicher Interessen beauftragt hat.
Über das Internetauktionshaus eBay hat unsere Mandantin am 12.5.2007 an Sie den Artikel XXX (Anime DVD) verkauft. Nach dem Erhalt der Ware haben Sie sich an unsere Mandantin gewandt und mitgeteilt, bei der verkauften Ware handele es sich um Raubkopien. Eine Beschwerde gleichen Inhalts haben Sie an die Fa. PayPal gerichtet und auch dort die Behauptung aufgestellt, die Mandantin vertreibe Raubkopien. Die von Ihnen über unsere unsere Mandantiin verbreitete Behauptung ist unwahr, denn sie entspricht nicht den Tatsachen. Darüber hinaus ist die von Ihnen aufgestellte Behauptung geeignet, das Ansehen unserer Mandantin im Geschäftsverkehr herabzuwürdigen und den Geschäftsbetrieb unserer Mandantin erheblich zu schädigen. Die Mandantin wird dies nicht hinnehmen.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei der von Ihnen bezogenen Ware um DVDs handelt, die für den asiatischen Markt lizenziert sind und es sich damit eben nicht um so genannte Raubkopien handelt, da diese DVDs nämlich nicht entgegen dem Einverständnis des Urheberrrechtsinhabers hergestellt wurde, sondern das benötigte Einverständnis vorlag. Da aufgrund der bestehenden Lizenzvereinbarung der Urheber mit der Herstellung der DVDs einverstanden war, ist dieser nicht in seinem Urheberrrecht beeinträchtigt. Möglicherweise könnte sich eine Beeinträchtigung des Lizenzinhabers ergeben, woraus sich jedoch allenfalls vertragliche Ansprüche ergeben könnten, aber kein strafrechtlich relevantes Verhalten herzuleiten ist. Der Vertrieb lizenzierter DVDs außerhalb des Gebietes, für das die Lizenzrechte vergeben wurden, ist nicht verboten, da, wie eingangs gesagt, der Urheberrechtsinhaber nicht beeinträchtigt wird.
Hinzu kommt, dass in den vergangen Jahren kein einziger Fall bekannt geworden ist, in dem sich ein Lizenzinhaber gegen den Vertrieb von für den asiatischen Raum lizenzierter Ware in Europa gewandt hat, so dass davon auszugehen ist, dass auf dieser Seite keine Einwendung gegen einen dahingehenden Vertrieb stehen. Dass Sie insoweit berechtigt wären, die Rechte der Lizenzinhaber wahrzunehmen, ist nicht ersichtlich und dürfte auch illusorisch sein. Maßgebend allein ist, dass Sie von unserer Mandantin keine Raubkopie erhalten haben.
Dementsprehcend haben wir Sie aufzufordern, jede dahingehende Behauptung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und, soweit Sie diese behauptung gegenüber Dritten aufgestellt haben, richtig zu stellen, insbesondere gegenüber der Fa. Paypal. Wir fordern Sie auf, die dahingehende Richtigstellung innerhalb einer Frist von spätestens zum
23.6.2007
vorzunehmen und nach hierhin zu belegen. Soweit Sie unseren Forderungen nicht nachkommen, sind wir durch den Mandanten beauftragt, den geltend gemachten UNterlassungsanspruch unverzüglich durchzusetzen. An diesen Auftrag werden wir uns halten und diesem ohne weitere Vorankündigung nachkommen. Sollte sich ergeben, dass unserer Mandantin durch Ihre Verhaltensweise ein Schaden entstanden ist, werden wir Sie gleichfalls auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Sollten Sie unsere Mandantin bei eBay negativ bewerten und in einer solchen Bewertung die von Ihnen aufgestellte falsche Behauptung wiederholen, so werden wir auch diesbezüglich gerichtlich gegen Sie vorgehen. Dies teilen wir der Vollständigkeit halber mit.
(Brief Nummer 1, kam per Post am ~16.6 oder so, grad abgetippt)

Nun, nach diesem Brief war ich natürlich erstmal geschockt- und habe auch sofort den Paypal Käuferschutz zurückgezogen (der grad die Sachlage geprüft hat)
Damit dachte ich, dass alles gegessen wäre- habe den Händler nicht bewertet oder irgendwo öffentlich gesagt, dass sie Raubkopien vertreibt o.ä.

Nun kam letzte Woche Samstag folgendes:

Sehr geehrter Herr xxx xxx,
in der vorgenannten Angelegenheit sind Sie unserer Forderung aus unserem Schreiben vom 15.6.2007 nachgekommen und haben die von Ihnen gegenüber Pay-Pal erhobene Behauptung richtig gestellt. Da die Angelegenheit damit ihre Erledigung gefunden hat, stellen wir Ihnen hiermit die unserer Mandantin entstanden Kosten wie folgt in Rechnung.
Gebührenrechnun:
Streitwert: 4.000,00€

  1. 1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 VVRVG 318,50€
  2. Auslagenpauschale Nr. 7002 VVRVG 20,00€
    Zwischensumme 338,50€
    19% Mehrwertsteuer 64,32€
    Summe 402,82€
    Aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aus unserlaubter Handlung sind Sie verpflichtet, die voranstehend mitgeteilten Gebühren zu übernehmen. Hier haben wir Sie aufzufordern, den Ausgleich des genannten Betrages innerhalb einer Frist von
    2 Wochen
    spätestens bis zum 12.7.2007 zu veranlassen. Sollte der fristgerechte Zahlungseingang nicht erfolgen, werden wir den Anspruch gerichtlich geltend machen, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre.

Ich habe mich jetzt bei mehreren Deutschen Lizenzinhabern erkundigt was sie von dem Sortiment des Anbieters so halten,
der Anbieter meiner DVD meinte in einem kurzen Satz per Email, dass es sich um eine Raubkopie aus Hong Kong handele, dessen Verkauf grundsätzlich nicht legal ist (egal wo)
und auch andere Lizenzinhaber bestätigten, dass es sich wohl um Bootleg DVDs handelt.

Ich bin jetzt sehr skeptisch was ich machen soll, sicher werde ich noch zusätzlich zum Anwalt gehen, aber es wäre schön schonmal irgendwelche Aussichten zu sehen, was mir schlimmstenfalls und bestenfalls passieren kann, habe in dieser Beziehung absolut keine Ahnung.

Hallo Fragewurm,

Grundsätzlich behauptet der Anwalt nur, dass der Verkauf legal ist, aber kann er das auch beweisen?

Ich habe mich jetzt bei mehreren Deutschen Lizenzinhabern
erkundigt was sie von dem Sortiment des Anbieters so halten,
der Anbieter meiner DVD meinte in einem kurzen Satz per Email,
dass es sich um eine Raubkopie aus Hong Kong handele, dessen
Verkauf grundsätzlich nicht legal ist (egal wo)
und auch andere Lizenzinhaber bestätigten, dass es sich wohl
um Bootleg DVDs handelt.

Grundsätzlich solltest du beim Linzez geber anfragen. Ist dieser auch der Meinung, dass es sich um eine Raubkopie handelt ist der Fall ja klar. Meist leitet dann sogar der Lizenzgeber die strafrechtliche Verfolgung ein.

Vor ein paar Monaten hatte jemand einen ähnlichen Fall. Jemand hatte in Fernost deutschsprachige Spiele für den Wiederverkauf bestellt. Die Spiele waren zwar auf deutsch die Verpackung war aber englisch und darauf stand, dass sie nur für den Verkauf in Nordamerika zugelassen sind.
Da kam dann auch der Verdacht auf Raubkopien auf.

Ich habe dem Fragesteller dann geraten sich direkt mit dem Lizenz geber in Verbindung zu setzten.
Der Lizenzgeber bescheinigte dann aber, dass die CDs rechtmässig erstellt wurden und beim Hersteller zeigte sich, dass nur die Verpackungen vertauscht wurden.

Auf jeden Fall solltest du dich an den Lizenz geber wenden. Die Lizenz nehmer habe ja nur die Erlaubnis des Lizenz gebers , innerhalb der vertraglichen Vereinbarung, das Produkt herzustellen und zu vertreiben. Wem Wo und Was erlaubt wurde, weiss aber nur der
Lizenz geber.

Bestätigt dir auch der Lizenz geber , dass es sich um Raubkopien handelt, kannst du dem Anwalt dann schreiben, dass ER seine Behauptungen sofort zurückziehen muss…

MfG Peter(TOO)

Hallo,

Du solltest das in das Rechtsbrett stellen. Allerdings als hypothetischer Fall geschrieben.

Meine Ansicht nach, erst mal einen Anwalt einschalten.
Zweitens sich mit dem Inhaber der Urheberrechte in Verbindung setzen, ob es sich hier um eine Kopie handelt, die in D vertrieben werden darf.

Gruß

hartmut

Bestätigt dir auch der Lizenz geber , dass es sich um
Raubkopien handelt, kannst du dem Anwalt dann schreiben, dass
ER seine Behauptungen sofort zurückziehen muss…

Und wenn nicht, haste die A-Karte, weil Du unwahre Behauptungen
aufgestellt hast ohne vorher die DVD prüfen zu lassen. Voreilige
Schlüsse ziehen und diese öffentlich kundtun kann teuer werden.
Zumal die ja sogar aus dem Schneider sind, wenn das zwar Originale
sind aber in Deutschland nicht vertrieben werden dürfen. Denn Du
behauptest ja das es Raubkopien sein. Die Rechtsanwälte verdienen
fett und (ich hoffe es nicht!) Du bist der Zahlemann…

LG Alex

Hi

Stell den Fall unter http://www.frag-einen-anwalt.de mit nem BEtrag von 25 - 35.- rein.

Da antworten direkt Anwälte, die sich damit auskennen. Dazu noch die Ebay-Nummer posten & dann kriegste ne gescheite Antwort.

In der Regel kostet Dich ne Vor-Ort Erstberatung um die 190.- und wenn Du ne Rechtschutzversicherung für Vertragsrecht hast ist das sicherlich kostenfrei.

Zum Fall selbst - keine Ahnung

Blue

Mir ist schleierhaft, wieso du das im Ebay-Brett postet und nicht bei den Allgemeinen Rechtsfragen. Ehrlich.

Levay

Hallo,

da es für dieses Problem irrelevant ist, ob Du das Teil bei ebay oder per Zeitungsannonce gekauft hast, ist der Thread hier nicht ganz richtig platziert und wird daher abgeschlossen. Du benötigst Rechtsberatung, die darf man Dir aber nicht geben. Poste möglicherweise unter Beachtung von FAQ:1129 im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Am besten wäre aber vermutlich der Besuch beim Anwalt des Vertrauens.

Gruß,

Myriam