Hallo,
ich habe am 24.09 bei Ebay ein Handy für 200 € gekauft, den Betrag habe ich sofort online Überwiesen, der Verkäufer hatte zu diesem Zeitpunkt 100% posotive Bewertungen. Seitdem ich aber Überwiesen habe herrscht schweigen von Seiten des Verkäufers, im vorfeld hat er noch auf Fragen geantwortet und mir geschrieben das er mir seine Handynummer gibt falls Probleme mit dem Gerät auftreten sollten. Aber seit der Zahlung nichts mehr.
Mitlerweile hat er auch schon 2 negative Bewertungen von anderen Ebayern die zu ungefähr der gleichen Zeit etwas bei ihm gekauft und keine Ware erhalten haben.
Wie gehe ich jetzt am besten vor um mein Geld zurück zu bekommen? Ich bin zwar Rechtsschutzversichert, aber das ist ein komplett unbekanntes Terrain für mich.
Ich kann ja bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrug stellen, das bringt mir aber mein Geld ja nicht zurück.
Wenn ich nun einen Anwalt aufsuche, übernimmt die Rechtsschutz hiefür die kosten?
Ich habe gelesen wenn ich einen Mahnbescheid erwirke, der Verkäufer jedoch Widerspruch einlegt können sich meine Kosten vervielfachen, wie verhält es sich damit?
Ich hoffe ihr könnt mir was raten, wie ich am besten vorgehen soll.
Was sagt denn ebay dazu ?
ich würde den Verkäufer ausfindig machen und ihm dann eine Frist setzen und ihm mitteilen,dass man bei der zuständiger Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Betrugsverdacht stellen wuürde.Kommt keine Reaktion dann die Rechtschutzversicherung nutzen.Das mit dem mahnbescheid ist richtig, wenn der nix mehr hat, dann darfst du die Kosten erst mal auch noch tragen.
Soll ja auch Leute geben die wenn nix funktioniert bei dem zu hause vorbei fahren und ihn überreden doch zu zahlen oder die Nachbarn mal fragen ob die dem nicht was leihen können-))
Hallo,
falls Du den Betrag per PayPal überwiesen hast, kannst Du diesen über PayPal zurück fordern. Solltest Du den Betrag überwiesen haben, kannst Du die Überweisung zurückholen. Auf jeden Fall solltest Du den Vorfall bei Ebay melden. Ob Deine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, solltest Du mit denen abklären.
Bei einem Mahnbescheid bekommst Du die Kosten theoretisch vom Schuldner wieder. Diese ist allerdings ein langwieriger Prozess.
Hoffentlich konnte ich Dir helfen.
Gruß
Monika
Hallo,
am besten das ganze ebay melden (hast Du sicherlich schon gemacht).
Mahnbescheid kannst Du beantragen. Bei einem Streitwert von EUR 200,00 zahlst Du EUR 23,00 Gerichtskosten, die dann der Käufer Dir erstatten muss.
Wenn er Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegt, geht das ganze vor Gericht. Dann zahlst Du nochmals Gerichtskosten von EUR 52,00, die - wenn Du den Prozess gewinnst - auch wieder der Gegner zahlen musst.
Mahnbescheid kannst Du ganz einfach übers Internet beantragen.
Viel Erfolgt, lichtblick