Ebay Verkäufer will nicht liefern

Mal Angenommen

Käufer A. hat bei ebay von einem Professionellen Verkäufer an einem Montag einen Artikel per Sofortkauf erworben und das Geld gleich per Paypal überwiesen.

  1. Tag später bekommt Käufer A. von Verkäufer B. noch eine Antwort bezüglich der Eigenschaften des Artikels.

2 Tage später teilt Verkäufer B. per Mail mit dass der Artikel ausverkauft sei und er diesen nicht liefern könne.

Käufer A. kontaktierte den Verkäufer bzw. dessen Sekretärin per Mail und Telefon aber bekommt immer die Antwort dass der Artikel nicht lieferbar sei und sie auch keinen anderen Artikel ohne weiterer Zahlung von ca. 70€ schicken würden.

Käufer A. gibt sich damit aber nicht zufrieden, denn der Artikel ist laut Auktionsbeschreibung und der Antwort wegen den Eigenschaften genau dass was er braucht und dazu war der Preis recht günstig.

Käufer A. weiß das es irgendeinen Paragraphen bzw. Gerichtsurteil gibt das den Verkäufer B. verpflichtet den gekauften Artikel oder einen mindestens gleichwertigen Artikel zu liefern.

Wo kann Käufer A. dies finden um dem Verkäufer B. darauf hinzuweisen?

Besten Dank.

Grundsätzlich ist jeder ebay Sofortkauf ein ganz normaler Kauf und der Verkäufer muss liefern. Tut er dies nicht ist das übliche Verfahren:

Fordern Sie den Verkäufer nochmals schriftlich per Einschreiben/Rückschein zur Lieferung der Waren zu den vereinbarten Konditionen auf (das Angebot ist eindeutig, wurde von Ihnen angenommen und der Verhäufer hat zu liefern) und setzen Sie ihm hierzu eine Frist von 14 Tagen - WICHTIG: genauen Tag des Fristablaufs benennen. Dadurch können Sie dann den Verzug nachweisen.

Danach bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Gerichtsweg zu beschreiten, um die Ware dann herauszuklagen. Vorher Sollten Sie dem Verkäufer die Klage androhen und ihm eine letzte Chance zum liefern geben.

Ob sich der Aufwand allerdings wirklich lohnt, müssen Sie für sich selbst entscheiden.

Wurde der Einkauf vom Verkäufer bestätigt?

Fordern Sie den Verkäufer nochmals schriftlich per
Einschreiben/Rückschein zur Lieferung der Waren zu den
vereinbarten Konditionen auf (das Angebot ist eindeutig, wurde
von Ihnen angenommen und der Verhäufer hat zu liefern) und
setzen Sie ihm hierzu eine Frist von 14 Tagen - WICHTIG:
genauen Tag des Fristablaufs benennen. Dadurch können Sie dann
den Verzug nachweisen.

Selbst wenn eine Mahnung erforderlich wäre, dann ist es heutzutage so, dass der Verzug mit der Mahnung eintritt. Da muss keine Frist benannt werden. Aber im vorliegenden Fall kann man sich den ganzen von Dir empfohlenen Schnickschnack ohnehin sparen. Der Verkäufer hat doch deutlich zu verstehen gegeben, dass er nicht erfüllen will.

Danach bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Gerichtsweg
zu beschreiten, um die Ware dann herauszuklagen. Vorher
Sollten Sie dem Verkäufer die Klage androhen und ihm eine
letzte Chance zum liefern geben.

Wieviel sinnloses Brimborium soll der arme Käufer denn noch veranstalten? Mailen, anrufen, dann sogar Einschreiben mit Rückschein, und nochmal eine Aufforderung. Und das alles, obwohl der Verkäufer partout nicht liefern will?

Ob sich der Aufwand allerdings wirklich lohnt, müssen Sie für
sich selbst entscheiden.

Sic! Sofort klagen, fertig.

Ein Sofortkauf bei ebay? Was soll denn da noch bestätigt werden? Und hieße es dann „Sofortkauf“?

Käufer A. weiß das es irgendeinen Paragraphen bzw.
Gerichtsurteil gibt das den Verkäufer B. verpflichtet den
gekauften Artikel oder einen mindestens gleichwertigen Artikel
zu liefern.

Wo kann Käufer A. dies finden um dem Verkäufer B. darauf
hinzuweisen?

§ 433 Abs. 1 BGB. Den wird der Verkäufer aber schon kennen. Er ist der Ansicht, dass er nicht liefern muss. Das müsste er auch tatsächlich nicht, wenn die Leistung unmöglich wäre. Nach der Fallschilderung aber kann er die Sache woanders kaufen und dann dem Käufer liefern. Also muss er liefern.

Sic! Sofort klagen, fertig.

Klar kann man sofort klagen.
Wenn man Langeweile hat, kann man auch mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

Allerdings können fünf Euro für Porto, ein wenig Geduld und 1-2 Briefe, in denen man sehr konsequent auf Geschäftserfüllung besteht, durchaus Wunder wirken. Während eine Klageschrift den Gegner im Normalfall doch erstmal nur noch bockiger macht.

Das ist jedem, je nach Charakter - völlig selbst überlassen.

Während eine Klageschrift den Gegner im Normalfall doch erstmal nur
noch bockiger macht.

Nö,

meiner Erfahrung nach eher das Gegenteil. Wenn schon, dann wirklich Nägel mit Köpfen.
Wer nur bittet und bettelt wird als Gegner nicht ernst genommen. So ein Brief ist doch was Unverbindliches, da saugt man sich was aus den Fingern und der Empfänger schmeisst ihn kalt lächelnd in den Papierkorb; er ist doch rechtsfolgenlos.
Nö, wenn mich jemand vera…, dann macht er das direkt zweimal, das erste und letzte Mal. Nur keine Schwachheiten zeigen. Und mein Anwalt und ich, wir freuen uns, denn ich bekomme mein Recht (mein Geld) und mein Anwalt von Gegner sein Honorar.

Gruss

Iru

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Besten Dank für eure Tipps.

Der Verkäufer wurde jetzt erstmal per Mail unter Fristsetzung aufgefordert den Gekauften oder einen mindestens Gleichwertigen Artikel zu liefern.

Es ist dem Käufer schnurz ob er jetzt den Tatsächlich gekauften oder einen Höherwertigeren Artikel geliefert bekommt, denn der Verkäufer ist in der Pflicht zu liefern, denn sein Angebot bestand zum Zeitpunkt des Kaufes noch und er hatte noch weitere dieser Artikel angeboten.

Sollte der Verkäufer seiner Pflicht nicht nachkommen, so hat der Käufer auch das recht einen Gleichwertigen Artikel anderweitig zu beschaffen und die Mehrkosten dem Säumigen Verkäufer in Rechnung zu stellen.

Dies hat der Käufer heute von dem Chef eines Groß und Einzelhandels erfahren, der unter anderem auch bei ebay Artikel verkauft.

Der Käufer hat mal genau die Bewertungen des Verkäufers studiert und herausgefunden, das dies keine einmalige Sache war, dass der Verkäufer Artikel anbietet, die er dann nicht liefern kann, aber die Käufer hatten es wegen Unwissenheit hingenommen.

Bei diesem jetzigen Käufer ist der Verkäufer aber an den richtigen gekommen, denn dem gehen solche Machenschaften total gegen den Strich.

Gruß
Herbert