Ebay-verkäufer wurde ausgeschlossen

Hallo zusammen.
Ich habe vor einigen Tagen einen Artikel ersteigert, für vergleichsweise wenig Geld. Auch boten bei diesem Anbieter nur SEHR wenige user. (ob die etwas ahnten???). nun ja. Jedenfalls war es mir nicht möglich ihn per email zu erreichen. Also habe ich das ebay gemeldet und nach einer weile bekam ich vom Kundenservice eine mail, dass der Verkäufer ausgeschlossen wurde und alle seine Auktionen beendet worden sind… Er hatte sich bei mir bisher auch nicht einmal gemeldet. wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr einerseits den Artikel gerne hättet (gibt es noch in einer menge anderer Auktionen) aber dem Verkäufer nicht (mehr) traut? (nebenbei: es geht um einen betrag von 120 EUR).
Soll ich diese Auktion einfach ignorieren oder mich sonst irgendwie absichern? Wenn ja, wie?

danke für die Hilfe
Pogotorte

Die Gier sollte nicht über die Vernunft siegen :wink:
Von daher wenn was fishy* ist, Finger weg.
Oder ist das Geld schon weg und keine Ware?
Ansonsten musste dem Geld oder Ware vllt ewig hinterherrennen (mahnen, klagen etc.).

*fragwürdig/verdächtig

MfG
Lilly

Hallo!

  1. Schreibe ihn per eMail an; setze ihm eine Frist zur Warensendung!
  2. Versuche ihn per Telefon zu erreichen!
  3. Schreibe ihm einen Brief per Einschreiben + Rückschein; fordere ihn zur Warensendung, alternativ zur Rückerstattung aller angefallener Kosten an!
  4. Nach ca. 1 Monat(!) drucke dir alle Fakten aus, ersetlle einen chronologische Zusammenfassung und gehe damit zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Verdachts auf Betrug.

Dieses Vorgehen habe ich gemacht und erhielt mein Geld letztendlich zurück. Der Verkäufer (ebenfalls gesperrt) wurde wegen Betrugs verurteilt.

Ein dringender Rat der Polizei: JEDEN FALL ANZEIGEN - AUCH WENN ES NUR UM 1,- EURO GEHT!!!

Gruß
Falke

PS: Bei mir ging es nur um 11,- Euro!

Wieso ? Einfach vergessen die Geschichte
Hallo,

ich kann aus dem Ursprungsposting nicht erkennen, dass bereits gezahlt wurde, da der VK nicht erreichbar ist. Insofern würde ich dem VK nicht mehr groß hinterherlaufen und die Sache auf sich beruhen lassen.

Wegen welchem Straftatbestand soll der Typ denn angezeigt werden ? Ich sehe hier keinen Grund …

Gruß

Matthias

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Hallo,

ich kann aus dem Ursprungsposting nicht erkennen, dass bereits
gezahlt wurde, da der VK nicht erreichbar ist. Insofern würde
ich dem VK nicht mehr groß hinterherlaufen und die Sache auf
sich beruhen lassen.

Wegen welchem Straftatbestand soll der Typ denn angezeigt
werden ? Ich sehe hier keinen Grund …

Hi,

wenn natürlich noch nicht bezahlt worden ist, hast du natürlich recht! Da lohnt sich kein Stress, irgendwelchen Phantomen hinterher zu rennen!

Gruß
Falke