eBay Verkauf

Tag zusammen,

wenn ich einen Aritkel in eBay reinsetze, denn ich selbst noch nicht habe oder der zwischezeitlich kaputt geht und ich es dem Käufer sage BEVOR er zahlt. Muss ich dann mit Konsequenzen rechnen?

MFG Max

Hallo,

wenn ich einen Aritkel in eBay reinsetze, denn ich selbst noch
nicht habe

Verstoß gegen die ebay AGB
http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Grundsatz zu Lieferzeiten „Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB“ mit wenigen Ausnahmen.

oder der zwischezeitlich kaputt geht und ich es dem
Käufer sage BEVOR er zahlt. Muss ich dann mit Konsequenzen
rechnen?

Ja! Ähnlich wie bei Gewährleistung http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html Gewährleistungsrechte des Käufers

Stephanie

ich würds versuchen, vielleicht geht er darauf ein.

Ansonsten kann er ja zum Anwalt und den Artikel einklagen wenn er bock auf den stress hat

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Max!

Mir, als Käufer bei einem „Powerseller“ mit zig-tausend positiven Bewertungen, ist genau das passiert.

Der Hersteller hat nicht an den Verkäufer geliefert, und der konnte seinen Vertrag mit mir nicht erfüllen.

Da es sich um einen Artikel handelte, den ich nicht verschenken wollte, sondern selbst im Haushalt benutzen wollte, konnte ich damit leben.

Korrekt fand ich diese Verkaufspraktik nicht.

Aber ich bekam problemlos und unafgefordert das Geld zurück, und er hat sich 5x entschuldigt.
Rückblickend hätte ich mir zumindest gewünscht, dass er das in der Auktion irgendwo erwähnt hätte.

Und angesichts der Weihnachts- und Geschenkezeit fände ich das hochgradig unfair etwas anzubieten, was ich nicht besitze.

Angelika

Tolle Auffassung…
…frei nach dem Motto „ich schließe bewusst Verträge, die ich evtl. gar nicht erfüllen kann. Soll der Käufer mich doch verklagen. Macht er doch sowieso nicht“.

Bye bye Rechtsstaaat, willkommen im wilden Westen.

Das sind dann die Leute, die, wenn sie sich in den eigenen Rechten verletzt sehen, mit Anzeige, dem großen Bruder und dem Einsatz von Nuklearwaffen drohen, sich aber selbst vorbehalten, auf Recht und Gesetz zu sch…, wenn es dem eigenen Interesse dient.

ich würds versuchen, vielleicht geht er darauf ein.

Ansonsten kann er ja zum Anwalt und den Artikel einklagen wenn
er bock auf den stress hat

Tag zusammen,

wenn ich einen Aritkel in eBay reinsetze, denn ich selbst noch
nicht habe oder der zwischezeitlich kaputt geht und ich es dem
Käufer sage BEVOR er zahlt. Muss ich dann mit Konsequenzen
rechnen?

Hi

…frei nach dem Motto „ich schließe bewusst Verträge, die ich
evtl. gar nicht erfüllen kann. Soll der Käufer mich doch
verklagen. Macht er doch sowieso nicht“.

Hm, aber ist doch so in der Realität. Bei einem Unternehmer ist es über’s Widerrufsrecht sogar erlaubt.

Wer macht sich Stress wegen Kleckerkram? Selbst hier wird oft empfohlen das unter „Erfahrung“ zu verbuchen und es sein zu lassen. Und genau das hofft doch die andere Seite. Von da bis zum bewusstem handeln ist es nur ein kleiner Schritt den es auch erstmal zu nachzuweisen gilt.

MfG
Lilly

Hä ??
Hallo,

…frei nach dem Motto „ich schließe bewusst Verträge, die ich
evtl. gar nicht erfüllen kann. Soll der Käufer mich doch
verklagen. Macht er doch sowieso nicht“.

Hm, aber ist doch so in der Realität. Bei einem Unternehmer
ist es über’s Widerrufsrecht sogar erlaubt.

Wie, was, wo? Ein Unternehmer muss immer liefern. Seit wann kann ein Unternehmer nach Abschluss des Kaufvertrags unter Berufung auf das Widerrufsrecht sagen „ätschi bätsch: Ich liefere einfach nicht“? Da scheinst Du aber irgendetwas heftig zu verwechseln.

Wer macht sich Stress wegen Kleckerkram? Selbst hier wird oft
empfohlen das unter „Erfahrung“ zu verbuchen und es sein zu
lassen. Und genau das hofft doch die andere Seite. Von da bis
zum bewusstem handeln ist es nur ein kleiner Schritt den es
auch erstmal zu nachzuweisen gilt.

Genau darum geht es: Gesetzliche Regelungen „kennen“ keine Beträge, ab wann es legal oder illegal, zulässig oder unzulässig ist. Aber es scheint eine Vielzahl von Personen zu geben, die meinen, dass Beschiss bei kleinen Beträgen absolut zulässig und legitim sei. Wo soll man da die Grenzen ziehen?

Gruß

S.J.

Hi

…frei nach dem Motto „ich schließe bewusst Verträge, die ich
evtl. gar nicht erfüllen kann. Soll der Käufer mich doch
verklagen. Macht er doch sowieso nicht“.

Hm, aber ist doch so in der Realität. Bei einem Unternehmer
ist es über’s Widerrufsrecht sogar erlaubt.

Wie, was, wo? Ein Unternehmer muss immer liefern. Seit wann
kann ein Unternehmer nach Abschluss des Kaufvertrags unter
Berufung auf das Widerrufsrecht sagen „ätschi bätsch: Ich
liefere einfach nicht“? Da scheinst Du aber irgendetwas heftig
zu verwechseln.

Ich meinte das anders rum. Vergessen zu ertwähnen.

Ich kaufe von einem Unternehmer… ich kaufe von einem PrivatVK… beide Male hab ich gar nicht vor zu zahlen. Beide Male wurde ein Vertrag abgeschlossen. Ein Unternehmer kann da gar nichts machen wegen dem Widerrufsrecht wenn ich aus dem Vertrag aussteige und ein privater VK wird wegen dem Kleckerbetrag kaum große Anstalten machen.

Ist zwar die andere Seite aber das gleiche Ergebnis und Handlung. Oder ist es da ok? :>

"ich schließe bewusst Verträge, die ich
evtl. gar nicht erfüllen kann. […]

MfG
Lilly

die meisten stoppen die Auktion doch dann vorher mit dem Hinweis auf „Artikel kann nichtmehr im ursprünglichen versendet werden…“

Schwebend unwirksam
Hallo,

Ich kaufe von einem Unternehmer… ich kaufe von einem
PrivatVK… beide Male hab ich gar nicht vor zu zahlen. Beide
Male wurde ein Vertrag abgeschlossen.

das ist nicht ganz richtig. § 355 besagt: […] so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat […]

Keine Willenserklärung, kein Vertrag. Im Prinzip kommt der Vertrag erst zustande, wenn die Widerufsfrist abgelaufen ist. Formaljuristisch: Der Vertrag ist bis zum Ablauf der Widerrufsfrist schwebend unwirksam und wird erst durch den Ablauf der Widerrufsfrist voll wirksam.

Gruß

S.J.

?

Keine Willenserklärung, kein Vertrag. Im Prinzip kommt der
Vertrag erst zustande, wenn die Widerufsfrist abgelaufen ist.

Hm? Wie kommst du denn darauf?

Formaljuristisch: Der Vertrag ist bis zum Ablauf der
Widerrufsfrist schwebend unwirksam und wird erst durch den
Ablauf der Widerrufsfrist voll wirksam.

Bist du sicher? Ich lasse mich da ja gern belehren, du wirst es dir auch nicht aus den Fingern gesogen haben, aber merkwürdig klingt das für meine Ohren schon.

§ 355 I 1 BGB ist eigentlich „nur“ eine Ausnahme zu § 130 I 2 BGB.

Levay

!
Nee, also, das stimmt nicht, der Vertrag ist „zunächst gültig“ (Palandt, § 355 Rn. 4.

Hallo,

Formaljuristisch: Der Vertrag ist bis zum Ablauf der
Widerrufsfrist schwebend unwirksam und wird erst durch den
Ablauf der Widerrufsfrist voll wirksam.

Bist du sicher? Ich lasse mich da ja gern belehren, du wirst
es dir auch nicht aus den Fingern gesogen haben, aber
merkwürdig klingt das für meine Ohren schon.

ich habe noch Mal nachgesehen. Muss heißen „schwebend wirksam“.

Gruß

S.J.

schwebend wirksam

Ich habe kürzlich dann auch noch mal nachgeschlagen und diesen Begriff gefunden. Bis dahin hätte ich geschworen, dass es schwebende Wirksamkeit gar nicht gibt. Habe ich erst kürzlich großspurig in Allgemeine Rechtsfragen behauptet.

Das muss jetzt aber wirklich unter uns bleiben.

Levay