Liebe/-r Experte/-in,
Habe bei Ebay meinen Elektroroller " Charly" versteigert.Ebay-Artikelnummer: 300479378804. Der Käufer hat am Montag den Roller besichtigt, probegafahren, bezahlt und abgeholt. Am Dienstag meldete er sich bei mir telefonisch und sagte, der Akku sei defekt. Und ob ich da was machen könnte. Da ich ihm die Rechnung für den Akku mitgegeben habe,sagte ich ihm, er kann den Akku reklamieren. Damit war er aber nicht einverstanden, und sagte ich soll mich darum kümmern oder er bekommt Geld von mir für neuen Akku. Seitdem ruft er mich ständg an und schreibt mir Emails. Was kann ich tun? Soll ich ihm neuen Akku bezahlen, bzw.Teil des Geldes zurückgeben? Muß ich mich um den Akku bzw.Reklamation kümmern? Oder einfach den kontakt abbrechen?
Danke im Voraus
Hallo,
leider ist Claudia erst ab Mitte kommender Woche wieder selbst am PC - bitte nochmal melden, falls das Problem dann noch nicht gelöst ist…ich drücke die Daumen!
Uli
Hallo Dreamman !
Die Sache ist doch relativ klar zu Ihren Gunsten:
- Verkauf erfolgte o h n e Garantie etc. von Ihnen
privat. - Besichtigung und Probefahrt haben stattgefunden !
- Akku-Rechnung wurde mitgegeben, also besteht
Garantie.
Verbitten Sie sich weitere Belästigungen und Forderungen. Es hat eine Quittung, mit der er sich
einen neuen Akku kaufen kann. Das ist alles.
Alternativ können Sie von ihm die Quittung zurück verlangen und ihm einen Akku besorgen. Aber ich würde das nicht machen.
Gruß
Hartmut
Moin
hmmmm . . . Das Teil ist gebraucht angeboten worden und jede Haftung ausgeschlossen. Fairer Weise ist der Kassenbon von dem neuen Akku mitgeliefert worden - finde ich gut. Von deiner Schilderung her bekomme ich den Eindruck, das der Käufer auf diese Art nur den Preis nachträglich drücken möchte. Ich würde mich nicht darauf einlassen. Er hat selber die Möglichkeit den Akku mit der wohl noch vorhandenen Restgarantie zu reklamieren. Ich habe bei ähnliche Situation die vollständige Rückabwicklung angeboten. Bislang ist darauf niemand eingegangen. Leider ist es nicht möglich für mich die Bewertungen des Käufers einzusehen . . . - hat er 100% - oder hat er bei anderen Käufer auch noch versucht was zu beanstanden?
Beste Grüße - Mats Hennig
Hallo,
danke für die Anfrage.
Hierbei handelt es sich m.E. nach um eine rechtliche Frage. Da ich kein Rechtsanwalt bin möchte ich mich hier auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ich bitte dafür um Verständnis.
Aus meiner rein privaten Sicht würde ich sagen: Im Angebotstext stand der Hinweis auf Garantie und Gewährleistung für Privatverkäufer. Damit wären Sie m.E. nach raus aus der Nummer. Außerdem hat der Käufer mittels der mitgegebenen Rechnung die Möglichkeit den Akku selbst zu reklamieren sofern er denn binnen 24 Stunden nach Abholung wirklich einen Defekt aufweist. Desweiteren ist der Akku ein Verschleißteil. Wenn ich heute ein Auto kaufe und morgen ist die Batterie defekt, dann muß ich wohl auch selbst eine neue kaufen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
LG