Hallo,
ich habe bei ebay einen Brenner (für EUR 11,50) und eine TV-Karte (für EUR 65) verkauft. Beim Versand habe ich aus Versehen die zwei Adressen vertauscht. Die Person, die fälschlicherweise den billigen Brenner bekommen hat, hat diesen sofort zurückgeschickt und ich habe den Betrag erstattet. Der Fall mit dieser Person ist also abgeschlossen.
Doch mit der Person, die 11,50 für die 65 euro teure TV-Karte bezahlt hat, will nun die Karte nicht mehr hergeben. Nun wollte ich fragen, welche Rechte ich habe. Es wäre nett, wenn Sie mir den Paragraphen dieses Artikels im BGB(?) nennen könnten, und ob ich rechtlich gesehen eine Möglichkeit habe, die Karte zurückzubekommen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Christian R.