Hat der Verkäufer bei Ebay eigentlich noch Rechte? Gut, das Ebay sich einen feuchten Dr… darum schert ist ja bekannt…
Wie aber kann ein Verkäufer beim Käufer die Zahlung des Kaufpreises durchsetzen?
Nehmen wir mal an, A verkauft einen höherwertigen Artikel (500,00 EUR höchsten Gebot) von B. B reagiert nun nicht auf sämtliche Mahnungen. Unabhängig von der Tatsache, dass man die Geschichte dann ja bei Ebay melden kann und man die Provision erstattet bekommt will A aber durchsetzen das B zahlt. Es kann doch nicht angehenn das sich daraus ein Volkssport entwickelt!
Das gerichtlichen Mahnverfahren ist ja soviel ich weis nicht möglich, da dann erst die Ware beim Käufer sein muss und diser somit in Zahlungsverzug ist.?
Wer hat hier praktikable Lösungsansätze - mal abgesehen von den hier auch garantiert folgenden Meinungen mit dem sinngemäßen Inhalt „Halt mal Pech gehabt, einfach vergessen“.
Hat der Verkäufer bei Ebay eigentlich noch Rechte? Gut, das
Ebay sich einen feuchten Dr… darum schert ist ja bekannt…
…und auch völlig okay.
Ebay stellt lediglich die Plattform zur Verfügung. Wenn Du etwas über das lokale Wochenblatt oder telefonisch verkaufst, erwartest Du ja wohl auch nicht, dass der Verlag der Zeitung oder die Telekom Dir Rechtshilfe gewähren, nur weil die indirekt beteiligt waren.
Einige Leute haben schon merkwürdige Vorstellungen.
Ungeachtet dessen wäre es auch fatal, wenn Ebay einseitig Verkäufern bei der Durchsetzung der Rechte Hilfestellung leisten würde.
Ebay stellt lediglich die Plattform zur Verfügung.
Hallo,
ich werde hier ein wenig fehlintepretiert, was wohl an meiner eigenen Darlegung liegt.
Ich stimme dir zu das Ebay natürlich nicht einseitig Partei ergreifen darf. Aber die Bereitstellung der Verkaufspkattform mit dem mittlerweile recht detaillierten Bewertungssystem begünstigt den Käufer und benachteiligt den Verkäufer. Der Verkäufer kann den Käufer nicht mehr negativ bewerten.
Ein gewisses Druckmitel gegenüber dem Käufer feht nunmehr. Der Käufer muss keinerlei Folgen - hier eine schlechte Bewertung - befürchten.
ich werde hier ein wenig fehlintepretiert, was wohl an meiner
eigenen Darlegung liegt.
womit es dann wohl keine Fehlinterpretation ist.
Ich stimme dir zu das Ebay natürlich nicht einseitig Partei
ergreifen darf. Aber die Bereitstellung der Verkaufspkattform
mit dem mittlerweile recht detaillierten Bewertungssystem
begünstigt den Käufer und benachteiligt den Verkäufer. Der
Verkäufer kann den Käufer nicht mehr negativ bewerten.
Ein gewisses Druckmitel gegenüber dem Käufer feht nunmehr. Der
Käufer muss keinerlei Folgen - hier eine schlechte Bewertung -
befürchten.
Ganz genau so ist es. Die Käufer finden das gut, die Verkäufer nicht. Aber es ist bewusst so gewollt und doch auch jedem bekannt, so dass man sich als Verkäufer doch nach freien Stücken überlegen kann, ob man diese Plattform nutzt. Dieses „Druckmittel“ gibt es in der Form aber nur bei Ebay. Insofern ist es fraglich, ob es sich sich hier wirklich um einen Nachteil handelt.