Hallo,
ich habe das Forum schon durchsucht und einige antworten gefunden, aber etwas muss ich jetzt auch noch fragen:
und zwar, kann ich durch einen „Vertrag“ mit meinem Kunden (also die Person für die ich verkaufe) meine Gewährleistungpflicht als gewerblicher Verkäufer auf diesen übertragen?? also ich setzte einen vertrag auf, dass der „Kunde“ für alle gewährleistungsansprüche die durch den Verkauf entstehen könnten haftet oder so??
kann ich mich so aus jeglichen Ansprüchen raushalten oder hab ich da keine Chance?
und umsatzsteuer müsste ich nach § 25 UStG nicht ausweisen, oder??
gibt es dazu noch interessante Artikel/Bücher/pdf´s oder sowas??
Hallo,
ich habe das Forum schon durchsucht und einige antworten
gefunden, aber etwas muss ich jetzt auch noch fragen:
und zwar, kann ich durch einen „Vertrag“ mit meinem Kunden
(also die Person für die ich verkaufe) meine
Gewährleistungpflicht als gewerblicher Verkäufer auf diesen
übertragen?? also ich setzte einen vertrag auf, dass der
„Kunde“ für alle gewährleistungsansprüche die durch den
Verkauf entstehen könnten haftet oder so??
Meiner Meinung nach nicht. Die Gewährleistung gibt immer der Verkäufer, was der hintenrum für Verträge mit anderen macht, kann mir als Kunde völlig egal sein.
und umsatzsteuer müsste ich nach § 25 UStG nicht ausweisen,
oder??
Bei einer gewerblichen Auktion ist die Umsatzsteuer, laut den Ebay AGB’s, im Angebotspreis bereits enthalten. Ergo muß sie auch auf der Rechnung ausgewiesen werden. Sonst wird ein potentieller Kunde ja getäuscht der vorsteuerabzugsberechtigt ist und hinterher keine geltend machen kann.
gibt es dazu noch interessante Artikel/Bücher/pdf´s oder
sowas??
Es gibt ziemlich viel Bücher zu dem Thema:
http://www.amazon.de/gp/search?ie=UTF8&keywords=ebay…
Besondern passend wären hier:
http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&locati…
http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&locati…
http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&locati…
und
http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&locati…
Meiner Meinung nach nicht. Die Gewährleistung gibt immer der
Verkäufer, was der hintenrum für Verträge mit anderen macht,
kann mir als Kunde völlig egal sein.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, will er ja wohl auf Kommission/Provision arbeiten und eigentlich nur Verkäufer und Käufer zusammenführen. Nichts anderes macht eBay ja auch und haftet nicht …
Da sollte anwaltlicher Rat her, imho …
Meiner Meinung nach nicht. Die Gewährleistung gibt immer der
Verkäufer, was der hintenrum für Verträge mit anderen macht,
kann mir als Kunde völlig egal sein.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, will er ja wohl auf
Kommission/Provision arbeiten und eigentlich nur Verkäufer und
Käufer zusammenführen. Nichts anderes macht eBay ja auch und
haftet nicht …
Wenn er die Ware bei Ebay anbietet ist er auch der Verkäufer. Ganz egal ob er dabei auf Provision arbeitet oder sonstwas. Der Kunde muß sich sicher nicht damit rumschlagen was dieser Verkäufer für Verträge mit anderen gemacht hat um sein Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen zu können.
Wenn er die Ware bei Ebay anbietet ist er auch der Verkäufer.
Ganz egal ob er dabei auf Provision arbeitet oder sonstwas.
Der Kunde muß sich sicher nicht damit rumschlagen was dieser
Verkäufer für Verträge mit anderen gemacht hat um sein
Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen zu können.
Du hast recht - allerdings dadurch bedingt, dass ebay keine andere Möglichkeit zulässt …
http://pages.ebay.de/tradingassistants/legal.html