Hallo ich habe eine Frage ich verkaufe gerade mein Motorrad bei Ebay. Ist es nötig, dass ich einen Kaufvertrag erstellen oder kann ich das dann einfach so geben weil ja mit der Gebotsabgabe schon ein Vertrag eingegangen wurde ?
Hallo Valentin,
für ein Motorrad gilt das Gleiche wie für ein Auto - ein Kaufvertrag, wo draufsteht „Kaufvertrag“, mit Namen und Anschrift von Käufer und Verkäufer, Übergabetag und -Zeit, und Unterschriften von Käufer und Verkäufer soll schon sein.
Michael
für ein Motorrad gilt das Gleiche wie für ein Auto - ein
Kaufvertrag, wo draufsteht „Kaufvertrag“, mit Namen und
Anschrift von Käufer und Verkäufer, Übergabetag und -Zeit, und
Unterschriften von Käufer und Verkäufer soll schon sein.
Wer das will, sollte nicht über E-Bay abschließen. Bei E-Bay kommt bekanntlich mit Ablauf der Auktionszeit grundsätzlich ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande, und zwar in der Regel mit dem Inhalt, der der Angebotsbeschreibung zu entnehmen ist. Wer darüber hinaus später noch „was Schriftliches“ haben will (um dem anderen bei dieser Gelegenheit vielleicht noch ein paar Gewährleistungsregeln unterzujubeln), muss sich darüber im klaren sein, dass der andere Teil sich darauf nicht einlassen muss, sondern ohne weiteres zu den in der Auktion angegeben Bedingungen Erfüllung verlangen kann - der Verkäufer also Zahlung (gegen Ware), der Käufer Ware (gegen Zahlung des Auktionsbetrags). Der Verkäufer tut also gut daran, alles, was er regeln will, bereits in die Angebotsbeschreibung zu setzen.
Läßt sich der andere Teil nichtsdestotrotz auf eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung ein - was er natürlich ohne weiteres tun kann - so ist das in der Regel ein Änderungsvertrag, der den ursprünglich über E-Bay geschlossenen Kaufvertrag abändert.
Also auf gut Deutsch. Verkauf über Ebay --> Kaufvertrag freiwillig.
Also auf gut Deutsch. Verkauf über Ebay --> Kaufvertrag
freiwillig.
Nicht so ganz:
„Kaufvertrag“ im rechtlichen Sinne (will heißen: im Sinne einer notfalls gerichtlich einklagbaren Vereinbarung, die den Käufer verpflichtet zu zahlen, und den Verkäufer verpflichtet die Ware zu liefern): gibt es bei Ebay immer und automatisch, nämlich sobald jemand auf den Artikel geboten hat und die Auktionszeit abgelaufen ist.
„Kaufvertrag“ im umgangssprachlichen Sinne (will heißen: im Sinne von „extra Stück Papier mit allem drauf, was Käufer und Verkäufer so vereinbart haben, und was von beiden unterschrieben worden ist“): nicht nötig (aber möglich)
Tja, atn,
das wäre mir zu unsicher.
Wenn ich ein Motorrad hätte (habe keines aber zwei Autos), würde ich wie bei einem Auto auf einem Kaufvertrag schriftlicher Form der von BEIDEN Seiten ausgefüllt und unterschrieben wurde, bestehen.
Was ist denn, wenn das Motorrad auf öffentlicem Grund abgestellt ist und daher versichert und angemeldet ist auf den Verkäufer, und der Käufer kauft zwar das Motorrad, meldet es aber NICHT auf sich um und macht auch die Versicherung nicht?
Ich habe im Bekanntenkreis so einen ähnlichen Fall, da hat jemand vor Jahren sein Auto einem Spezl verkauft, der es aber nur selber versichert, jedoch nicht auf seinen Namen umgemeldet hat.
Seit dem kommen dauernd Strafzettel und Bußgeldbescheide zum Verkäufer, der deshalb schon seinen Führerschein abgeben musste (über 19 Punkte in Flensburg)!!!
Michael
Hi,
Was ist denn, wenn das Motorrad auf öffentlicem Grund
abgestellt ist und daher versichert und angemeldet ist auf den
Verkäufer, und der Käufer kauft zwar das Motorrad, meldet es
aber NICHT auf sich um und macht auch die Versicherung nicht?
Dann muss er es vorher abmelden (das Kraftfahrzeug woander hinstellen nicht vergessen, sonst bappt jemand einen orangenen Aufkleber drann)und der Käufer ein Überführungskennzeichen mitbringen. Oder er lässt den Verkauf über ebay ganz. 
Grüße
Michael