Hallo,
hab mich schon durchs Netz gegoogelt aber nicht explizit etwas
gefunden was mir weiterhilft.
Manche Verkäufer auf der(wenn ich es richtig sehe)eigentlich
überwiegend für Private Käufer gedachten Platform bieten Ware an
die mit dem schönen Zusatz"Verkauf ausschliesslich für
Gewerbetreibende" Ausschluss-Satz gekennzeichnet ist.
Die Frage die sich mir stellt:
-Ist dies überhaupt so durchführbar(sprich kann ich als
Privatmann nicht doch diesen Artikel erwerben???)
Klar werden jetzt einige schreiben…Der verkäufer kann sich ja
seine Käufer selbst aussuchen und Ob der Verkäufer bei Ebay
einstellt ist Ihm überlassen…
Nur wie sieht die eigentliche Rechtliche Lage aus???Für B2B gibt
es doch nun wirklich genügend Plattformen sodass ich wie
eingangs erwähnt nicht eine Plattform wie Ebay die überwiegend
von privaten genutzt wird benutzen muss(oder darf???).
Ich halt ja auch einem 4-Jährigen nen Lollie vor die Linse und
sag Ihm das er den nur bekommt wenn er mir seinen
PKW-Führerschein zeigt.
Falls dieser Artikel woanders hingehört bitte ich die Mods
und/oder Admins diesen doch zu verschieben.THX
einzige legale Lücke Verpflichtungen zu umgehen
Hallo,
Manche Verkäufer auf der(wenn ich es richtig sehe)eigentlich
überwiegend für Private Käufer gedachten Platform bieten Ware
an
die mit dem schönen Zusatz"Verkauf ausschliesslich für
Gewerbetreibende" Ausschluss-Satz gekennzeichnet ist.
Die Frage die sich mir stellt:
-Ist dies überhaupt so durchführbar(sprich kann ich als
Privatmann nicht doch diesen Artikel erwerben???)
das ist so ziemlich die einzige legale Lücke, sich dem Rückgaberecht und der Gewährleistung zu entledigen, halt allen Verpflichtungen, die dem Verkäufer erwachsen, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
Die Rechtssprechung ist auch eindeutig: Wer sich beim Kauf als Unternehmer zu erkennen gibt, kann sich später nicht auf seine Rechte als Verbraucher berufen, auch wenn er in Wirklichkeit ein solcher ist.
Ansonsten: Es besteht Vertragsfreiheit und -autonomie in Deutschland. Der Verkäufer kann den Bieterkreis daher nach belieben einschränken. Dass das gegen Ebay Richtlinien verstossen würde, wäre mir neu.
Gruß
S.J.
Hallo,
Manche Verkäufer auf der(wenn ich es richtig sehe)eigentlich
überwiegend für Private Käufer gedachten Platform bieten Ware
an
die mit dem schönen Zusatz"Verkauf ausschliesslich für
Gewerbetreibende" Ausschluss-Satz gekennzeichnet ist.
Die Frage die sich mir stellt:
-Ist dies überhaupt so durchführbar(sprich kann ich als
Privatmann nicht doch diesen Artikel erwerben???)
das ist so ziemlich die einzige legale Lücke, sich dem
Rückgaberecht und der Gewährleistung zu entledigen, halt allen
Verpflichtungen, die dem Verkäufer erwachsen, wenn es sich um
einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
Das mit der Gewährleistung wäre mir ja in dem Fall egal,sprich wenn ich den (gebrauchten)Artikel bei diesem Anbieter kaufen will weiss ich ja dann auf was ich mich einlasse.Es geht mir ja hauptsächlich um das kann oder nicht können.
Die Rechtssprechung ist auch eindeutig: Wer sich beim Kauf als
Unternehmer zu erkennen gibt, kann sich später nicht auf seine
Rechte als Verbraucher berufen, auch wenn er in Wirklichkeit
ein solcher ist.
Ansonsten: Es besteht Vertragsfreiheit und -autonomie in
Deutschland. Der Verkäufer kann den Bieterkreis daher nach
belieben einschränken. Dass das gegen Ebay Richtlinien
verstossen würde, wäre mir neu.
Hab ich ja auch nicht behauptet das es das tut.
Mir ging es nur darum in Erfahrung zu bringen was ist wenn ich den Artikel erworben habe ohne gesehen zu haben das der Bieterkreis eingeschränkt ist?
Kann ich trotzdem auf die Erfüllung des Kauf-Vertrag bestehen oder habe ich rechtlich gesehen schlechte Karten???
Mir ist schon klar das ein Vertrag nur zustande kommt durch den sogenannten Antrag und die Annahme diesen Antrags durch den Verkäufer.
Hoffe ich hab jetzt keinen allzu sehr verwirrt.*gg*
Gruß
S.J.
hallo,
bei solchen angeboten steht häufig in den bedingungen, dass die mehrwertsteuer zusätzlich erhoben wird, was bei privatabnehmern nicht zulässig wäre.
lg dev
Hallo,
Mir ging es nur darum in Erfahrung zu bringen was ist wenn ich
den Artikel erworben habe ohne gesehen zu haben das der
Bieterkreis eingeschränkt ist?
die Einschränkung des Bieterkreises sollte man ebenso wie andere Vertragsbestandteile zur Kenntnis nehmen, bevor man einen Vertrag abschließt. „Habe ich nicht gelesen“ ist Pech.
Kann ich trotzdem auf die Erfüllung des Kauf-Vertrag bestehen
oder habe ich rechtlich gesehen schlechte Karten???
Der Verkäufer kann natürlich darauf bestehen, dass Du Deine Unternehmereigenschaft nachweist.
Gruß
S.J.
Also, ich finde das alles sehr zweifelhaft. Natürlich ist der Verkäufer hier daran interessiert, dass auch Verbraucher kaufen, er will sie quasi zwingen, sich als Unternehmer auszugeben, damit sie sich nicht auf die Vorzüge des Verbrauchsgüterkaufs berufen können. Das ist ja eine ziemlich clevere Methode, die sich dann auch ganz schnell ausbreiten könnte, und schon ist das Gesetz unsoweit unterlaufen.
Könnte man z.B. für einen Fall von § 475 I 2 BGB halten.
Levay