Angenommen der Fall, daß ein privater Verkäufer in seiner Ebay-Auktion für den Versand folgende Bedingung festlegt:
„Bei Wahl des unversicherten Versands trägt der Käufer das Versandrisiko.“
Als Versandmethoden bietet er z.B. an:
Großbrief unversichert für 1,45 oder
Großbrief Einschreiben für 3,60
Der Käufer wählt (und zahlt) nur den unversicherten Versand.
Und tatsächlich meldet der Käufer nach einer Weile, daß der Artikel nicht angekommen wäre.
Da er mit Paypal bezahlt hat, beantragt er dort Käuferschutz.
Paypal verlangt nun vom Verkäufer einen Versandbeleg unter Verweis auf ihre Nutzungs-Richtlinie Punkt 4.
„4.1 Allgemein. Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb
der von PayPal hierfür gesetzten Frist (in der Regel 7-10 Tage) den
Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer
oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens …“
Die Vereinbarung aus der Ebay Artikelbeschreibung, daß der Käufer die Wahl zum unversicherten Versand getroffen hat und damit das Risiko trägt interessiert Paypal nicht.
Der Käufer bekommt sein Geld erstattet und Paypal bucht von Verkäufer den Verkaufserlös zurück.
Ist das etwa so rechtlich in Ordnung?
Oder kann der Verkäufer dagegen vorgehen, mit welchen Erfolgsaussichten?
Gilt nicht, daß beim Handel zwischen Privatpersonen der Käufer das Risiko für den Transport der Ware trägt?
ohne auf die Details einzugehen: Wenn man als Verkäufer PayPal anbietet hat man schon verloren. Beantragt der Käufer den „Käuferschutz“ kann man das Geld faktisch abschreiben.
Ich persönlich nehme aus einer ähnlichen Erfahrung keine PayPal-Zahlungen mehr an und halte mich auch von eBay fern.
sicher, daran hat sich auch nix geändert.
Nur der Käufer ist in der glücklichen Lage, dass sich der VK nun ums Geld eintreiben kümmern muss.
Bei Paypal hat der VK zugestimmt eine Versandart zu wählen, welche nach verfolgbar ist. Dem hat er zwar zugestimmt, es aber nicht eingehalten.
Daher verliert der VK seinen Verkäuferschutz, den er zwar bezahlt, aber vergeigt hat.
Warum spart man denn an so einem Kleinkram? Man bezahlt es noch nicht mal selbst…
Ich verstehe jetzt aber nicht, warum „man es nicht selbst bezahlt“.
Meinst Du etwa, der Käufer zahlt den Aufpreis für eine versicherte Versandart und darum kann es den Verkäufer egal sein?
Jedoch der Käufer bezahlt das leider nicht, schon gar nicht wenn er Paypal benutzen kann. Und wenn man nur versicherten Versand anbietet bekommt man gar nichts verkauft.
Aber zurück zu den Möglichkeiten:
Hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer eine Handhabe?
Denn dieser hat doch mit dem Kauf die Bedingung der Auktion akzeptiert, daß er bei unversichertem Versand das Transportrisiko trägt.
Oder sind etwa die Bedingungen, die private Ebay-Anbieter in der Artikelbeschreibung festsetzen unerheblich/unwirksam?
naja, und dann hätte der VK immer noch weniger Verlust gemacht als es momentan der Stand ist.
vom Stress ganz zu schweigen und der sinnlos investierten Arbeitszeit für eine wohl billige Ware.
Keine Frage, man kann billigen Krempel auch so versenden, sollte aber das Risiko einkalkulieren. Es gibt ja auch durchaus ehrliche Käufer.
Paypal ist kein Gericht. Das übliche natürlich, Geld einfordern.
Gleichzeitig sollte man sich aber überlegen, ob man den Versand beweisen kann. Aber dazu darf sich jemand äußern der sich mit den Kleinigkeiten in den Fällen auskennt.
Kommt auf den VK an, ob er wirklich privat tätig war und nicht etwa ungewollt gewerblich.
Das Transportrisiko muss man nicht im Kaufvertrag regeln, bzw. macht es keinen größeren Sinn.