Ebay-Verkauf rechtlich erlaubt?

Guten Abend,

ich habe folgende Frage: Ich habe einen eigenen Ebay-Shop und bin gewerblicher Verkäufer.Ich biete über ebay einen Bilderrahmen an, den es nur in einer Größe zu kaufen gibt. Jetzt hat sich ein Kunde über das ebay Kontakformular gemeldet und hatte eine Frage zu meinem Rahmen. Er erkundigte sich, ob ich das gleiche Modell auch in einer anderen Größe anbieten kann. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings biete ich diese Größe nicht bei ebay an. Ich habe seine Frage bejaht und ihm den Preis genannt, den dieser Rahmen in einer anderen Größe hat.

Das Ganze habe ich auch über das ebay-Kommunikationssystem gemacht. Heute kam wieder eine Antwort von dem Interessenten mit der Nachricht, dass er gerne diesen Rahmen hätte.

Ich frage mich nun, ob das überhaupt rechlich erlaubt ist, ein solches Geschäft nun einzugehen. Ich wickel ja dann quasi die Kommunikation mit dem Kunden über ebay ab, obwohl ebay davon keinen nutzen zieht, da ich diesen Artikel sonst nicht in dieser Ausführung anbiete.

Darf ich dem Kunden nun verkaufen oder verstoße ich damit gegen Bestimmungen bzw. Richtlinien von ebay?

Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Hallo,

du darfst auf interessierte Nachfrage des Käufers Rahmen 2 bei ebay einstellen, dem Käufer den Link bzw. Artikelnummer schicken und Käufer kann das dann kaufen.

Anders vorzugehen würde wohl unter Gebührenumgehung fallen

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-circumven…
Grundsatz zur Umgehung der eBay-Gebühren

Ebay hat heute auch gerade angekündigt, dass es zukünftig mehr Angebotsvarianten gibt, vielleicht wäre das eine Lösung für Rahmen in verschiedenen Größen

http://sellerupdate.ebay.de/may2011/multi-variation-…

Stephanie

hallo,
ich habe auch einen shop und kenne diese fragen.
ebay schreibt ja man solle keinen kontakt aufnehmen, wenn jemand ausserhalb von ebay verkäufe vorschlägt.
wenn du auf der sicheren seite sein willst, dann stelle den rahmen auf deiner ebay seite ein und schicke dem interessenten den link bzw die artikelnummer. dann bist du aus dem schneider.
finde ich sicherer, da du die antwort ja schon über das ebay formular gegeben hast.
ich kenne viele, die es trotzdem ausserhalb ebays machen. aber du wolltest ja die sichere variante hören.
ob ebay solch einem verkauf der vorbeigeht, nachgehen würde, kann ich nicht sagen.
aber man weiss ja nie.
viel erfolg und gute geschäfte wünscht dir uschi

Guten Abend,

ich habe folgende Frage: Ich habe einen eigenen Ebay-Shop undbin gewerblicher Verkäufer.Ich biete über ebay einenBilderrahmen an, den es nur in einer Größe zu kaufen gibt.Jetzt hat sich ein Kunde über das ebay Kontakformular gemeldetund hatte eine Frage zu meinem Rahmen. Er erkundigte sich, obich das gleiche Modell auch in einer anderen Größe anbietenkann. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings biete ichdiese Größe nicht bei ebay an. Ich habe seine Frage bejaht undihm den Preis genannt, den dieser Rahmen in einer anderenGröße hat.

Das Ganze habe ich auch über das ebay-Kommunikationssystemgemacht. Heute kam wieder eine Antwort von demnteressentenmit der Nachricht, dass er gerne diesen Rahmen hätte.
Ich frage mich nun, ob das überhaupt rechlich erlaubt ist, einsolches Geschäft nun einzugehen. Ich wickel ja dann quasi dieKommunikation mit dem Kunden über ebay ab, obwohl ebay davonkeinen nutzen zieht, da ich diesen Artikel sonst nicht indieser Ausführung anbiete.
Darf ich dem Kunden nun verkaufen oder verstoße ich damitgegen Bestimmungen bzw. Richtlinien von ebay?
Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße

Hallo Olaf,

Du hast Recht: Das Ganze ist etwas verzwickter, als es den Anschein macht:
Das kommt (mitunter) darauf an, ob du auch außerhalb von eBay einen Handel betreibst. Sprich: Hast du abgesehen von eBay auch einen kleinen Laden, d.h. führst du auch dementsprechend Steuern ab bzw. bist du als Unternehmer im Handelsregister eingetragen?: Dann ist das alles kein Problem! In diesem Fall ist der Kunde eben über eBay auf deinen Laden aufmerksam geworden und hat daraufhin bei dir persönlich eingekauft. Das ist absolut okay.

Wenn du aber „nur“ den eBay-Shop betreibst ist das sicherlich eine deutlich grauere Zone. eBay kann vielleicht sagen: „Nein, das geht nicht“… vom BGB her müsste es wahrscheinlich gehen. Hundertprozentig, kann ich es dir aber leider auch nicht sagen.
An deiner Stelle würde ich auf Nummer sicher gehen: Stell den Rahmen in dem neuen Maß bei eBay als Sofort-Kaufen Artikel ein (sprich dich vorher zeitlich mit deinem Käufer ab) und dein Kunde kann direkt zuschlagen. Das wäre das einfachste.
Wenn du diesen Weg nicht gehen möchtest, rate ich zu einer eMail-Anfrage an eBay direkt. Wenn die dir grünes Licht geben, bist du aus dem Schneider und weißt, dass du dir keine Gedanken machen musst.
Variante 3: „Wo kein Kläger, da kein Richter“, aber das musst du selbst wissen, ob dir das nicht zu risikoreich ist. :wink:

Schöne Grüße und ich hoffe, ich konnte helfen.
Chris

Hallo Olaf_27,

vielen Dank für deine Anfrage.

Die Skepsis über diese Verkaufspraxis ist in der Tat berechtigt.

Bei solchen Fragen schaue ich gerne in die AGB von ebay rein. Dort sind auch unter anderem die „Grundsätze“ enthalten. Eines davon ist der „Grundsatz zur Umgehung von Ebay-Gebühren“, den ich hier als Link reinstelle.
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-circumven…

Hier ist untersagt, jegliche Angebotspraktiken und Techniken anzuwenden, die einen Verkauf außerhalb des Ebay-Marktplatzes abzuwickeln.

Somit wäre es rechtlich gesehen nicht erlaubt, dem Kunden den Rahmen zu verkaufen.

Nun brauchen wir also eine Lösung, wie man da sauber aus der Falle kommt und dem Kunden vielleicht doch noch den Rahmen verkaufen zu können.

Man könnte folgendes machen: Man könnte die Kommunikation auf die E-Mail-Adressen verlegen, die Angabe der E-Mail-Adresse darf keinen Klammeraffen (@) enthalten, das entdeckt ebay sofort, da die einen Script dafür eingebaut haben. Das gleiche gilt auch für Domains von Internetseiten. Die Angabe der E-Mail-Adresse sollte so aussehen: emailname at domain-de. Das fällt nicht so auf. Diese Praxis wäre allerdings auch nicht erlaubt.

Alternativ kann der Interessent auch einen Artikel kaufen, der bereits von dir angeboten wird. In Absprache bekommt er dann eine geänderte Version geliefert. Das ist wiederum legal.

Oder du stellst genau den Rahmen bei ebay rein, den der Interessent haben will und er kann darauf bieten. Auch legal.

Ich hatte bei einem Powerseller gearbeitet, der die Domain, unter dem der Shop im Netz zu finden war, im Ebay-Namen kenntlich gemacht, also domain-de. So kann man leicht auf den Ebaynamen verweisen und der Interessent, der ein bisschen was im Kopf hat, erkennt sofort, dass er den Shop auf www.domain.de finden kann. Ebenfalls legal.

Als gewerblicher Verkäufer muss ja auch im Angebot eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung vorhanden sein, da sollte ja auch die Firma mit Kontaktdaten drin stehen. Vielleicht darauf verweisen zwecks Kontakt. Da würde ich zurückschreiben, dass der Interessent für Rückfragen sich an die in der Belehrung angegebenen Kontaktdaten wenden möge. Eigentlich nicht legal, aber undurchschaubar.

Andere Möglichkeiten fallen mir da nicht ein. Es macht auch Sinn, den Interessenten genauer unter die Lupe zu nehmen, um zu sehen, ob er vielleicht ein Testkäufer sein könnte. Im Zweifel die absolut sauberen Varianten wählen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht ?
Wenn der Kunde einen speziellen Rahmen möchte und ihr euch über den Preis einig seit, dann stellst du den Rahmen als sofortkauf ein und der Kunde kauft den Rahmen. So bist du auf der sicheren Seite. Verkäufe außerhalb von Ebay , verstoßen gegen die Richtlinien und werden bestraft wenn man dich erwischt.
Gruß Frank

Hallo,
leider kann ich deine Frage nicht beantworten,Sorry.
Gruß aus München

Hallo,
gehen die Bestimmungen dafür nicht aus den Ebay AGB hervor ? Ansonsten denke ich, daß es keinen Verstoß darstellt, da ja ein ganz anderer Artikel aus der bei Ebay eingestellte verkauft wird.
Nebenbei, wo kein Kläger, da kein Richter…
Gruß

Hallo!
Nach den Ebay-Statuten ist dies, soweit ich weiß, nicht erlaubt. Aber der Kunde kann ja einen (kleineren) Rahmen „offiziell“ bei Ebay kaufen, Sie liefern ihm jedoch einen größeren - dessen höheren Preis er natürlich auch bezahlt. Dies wäre fair gegenüber Ebay, die ja nicht verhindern können, dass nach einem Kauf ein höherwertiger Artikel auf Wunsch des Kunden angefragt und geliefert wird.
So würde ich es jedenfalls machen.

Nach der AGB von Ebay darfst Du das eigentlich nicht. Einfache Lösung, Du stellst den größeren Rahmen ebenfalls bei Ebay ein und zwar zu einem Festpreis. Also dem Preis den Du dem Interessenten genannt hast. Dann kann er sofort kaufen und alles ist in Ordnung. Sollte es noch mehr Käufer geben wäre das ja auch nicht von Nachteil oder?
Gruß

PitNr1

Hallo, also ich sehe das durchaus kritisch. Im Prinzip umgehst du so die eigentlich fälligen Gebühren, die Ebay von deinem Verkauf ja einziehen würde. Da könntest du durchaus Schwierigkeien bekommen. Nun ist leider die Kommuniaktion dazu auch bereits über Ebay gelaufen, also damit nachvollziehbar. Denn im Prinzip kannst natürlich außerhalb von Ebay als Privatmensch ihm den Rahmen schon noch verkaufen, aber das Geschäft fing halt eben über Ebay an. Schwierig…
Unter diesen Umständen würde ich dir von einem Verkauf abraten, aber ich bin kein Fachmann. Vielleicht findest du noch andere Tipps/Hilfe.
Alles Gute, mouseberg