Hallo liebe Wissende,
bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Brett bin (gab es nicht mal ein Ebay Brett?) sonst bitte verschieben.
Ich habe bisher nur sehr sporadisch was über Ebay verkauft. Jetzt habe ich allerdings geerbt und aus dem Bestand einiges zu verkaufen, was ich nicht brauche, haben will oder doppelt habe. Meine Auktionen würden sich über einen längeren Zeitraum drastisch erhöhen. Jetzt habe ich in den Medien Berichte gehört, dass Leute die viel privat verkaufen von Anwälten abgemahnt wurden, weil dies schon als gewerblicher Verkauf gesehen werden konnte.
Was ist die Grenze für privaten Verkauf? Über welchen Zeitraum kann ich wie viel verkaufen, ohne dass mir gleich unterstellt wird, dass ich gewerblich verkaufe?
LG,
Jil
Hallo Jil,
erstmal vorweg. Ich bin kein Anwalt und meine Antwort entsteht nur aus dem logischen Verstand. Ich weis, unsere Gesetze sind nicht immer logisch und manchmal zweifelt man auch an den Verstand. Daher ist meine Antwort nur als „meine Meinung“ zu verstehen.
Nun zu deiner Frage
Zum einen kommt es darauf an was du geerbt hast. Wenn du einen Warenbestand mit z.B. 20 MP3 Player geerbt hast, könnte das schon den Verdacht des gewerblichen Verkaufs begründen. Wenn du aber eine Sammlung mit 100 Münzen geerbt hast, wird dir wohl kaum einer einen gewerblichen Verkauf unterstellen. Du siehst also, es kommt weniger darauf an wie viel du ins gesamt verkaufst, sondern eher darauf ob du eine größere Anzahl identischer Artikel verkaufst. Natürlich könnte es auch verdächtig sein wenn du 5 verschiedene PKW verkaufst.
Das wichtigste aber finde ich
Wenn ein Anwalt versucht dich abzumahnen bist du nicht automatisch gezwungen die Abmahngebühren zu zahlen. Wenn du wirklich nicht gewerblich verkaufst, sondern nur dein privates (geerbtes) Eigentum dann soll der Anwalt doch versuchen dich zu verklagen. Normalerweise reichen den Gerichten Vermutungen nicht aus. Dann soll der Anwalt mal beweisen das du gewerblich verkauft hast, was ihm wohl nicht gelingen kann wen du nur dein privates Eigentum verkaufst.
Wie gesagt, das ist natürlich nur „meine Meinung“, aber streng genommen kann hier jeder nur „seine Meinung“ schreiben. Im Ernstfall müsste dann eben ein Richter entscheiden.
Gruß Horst
Hallo,
gewerblicher Verkauf ist glaube ich definiert als planmäßig, langfristig, mit Gewinnerzielungsabsicht…
Ebay Empfehlung siehe hier
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Vorsicht, falls man sich entschließt sich als gewerblicher Verkäufer zu melden, unbedingt ALLE Infos im ebay Rechtsportal lesen.
Stephanie