Selbst bei Verkauf zum Höchstpreis (es handelt sich juristisch geseghen NICHT um einen Auktion, sondern um einen „Verkauf zum Höchstgebot“) musst du als Kaufmann und/der Gewerbetreibender (nach §1 HGB oder eben §14 BGB) sowohl:
14 tägiges Rückgaberecht gewähren und auch den Kunden auf sein recht hinweisen, Tust du das nicht, verlängert sich die Frist auf 6 Monate!
24 Monate Garantie gewähren (besser gesagt es ist gesetzlich festgeschrieben das du 24 Monate für Sachmängel haftest)
Auch haftest du für alle Transportshäden, außer denin Transportunternehmen tut das. Du bist ín der Pflicht das die Ware mängelfrei beim Verbraucher ankommt.
Natürlich gilt alles andere auch, das ar nur ein kleiner Auszug.