Ebay - verkaufen, recht gesetze

hallo,

ich verkaufe (als unternehmer) gegenstände über ebay (kunststoffverpackungen).

ich weiß, dass (da es sich um aktionen handelt) kein widerrufsrecht und auch kein rückgaberecht gilt.

inwiefern ändert sich dass, sobald ich die sofort-kauf option anwende?

wie kann man die gewährleistung verkürzen, ändern oder sogar ausser acht lassen?

denn im endeffekt kann doch theoretisch jeder die sachen die er bei mir gekauft hat wiedr zurückschicken - ganz ohne grund!

und wer muß zahlen, wenn einige artikel im paket kaputt sind (bei mir gehen die im 1a zustand zum versand!)

wäre für antworten auf alle fragen dankbar

gruß marco

Hi,

als Unternehmer gelten für Dich auch bei Online-Auktionen andere Regelungen:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4253

LG
Stuffi

Hallo Marco,

ich muss dich leider entäuschen.

Selbst bei Verkauf zum Höchstpreis (es handelt sich juristisch geseghen NICHT um einen Auktion, sondern um einen „Verkauf zum Höchstgebot“) musst du als Kaufmann und/der Gewerbetreibender (nach §1 HGB oder eben §14 BGB) sowohl:

  1. 14 tägiges Rückgaberecht gewähren und auch den Kunden auf sein recht hinweisen, Tust du das nicht, verlängert sich die Frist auf 6 Monate!

  2. 24 Monate Garantie gewähren (besser gesagt es ist gesetzlich festgeschrieben das du 24 Monate für Sachmängel haftest)

Auch haftest du für alle Transportshäden, außer denin Transportunternehmen tut das. Du bist ín der Pflicht das die Ware mängelfrei beim Verbraucher ankommt.

Natürlich gilt alles andere auch, das ar nur ein kleiner Auszug.