Falls ein nicht-kommerzieller Verkäufer bei Ebay nicht liefert und auch keine Rücküberweisung tätigt, sondern immer nur vertröstet, wie kann man da sein Recht durchsetzen? Wie könnte man da ganz genau vorgehen? (Ebay unterstützt die Vorgehensweise nicht wirklich, sie rücken noch nicht einmal die Adresse raus oder sie ist zumindest sehr schwer zu finden. Wer weiß wo?).
sollte sich Ebay da raushalten, so wird dir nur eine Privatklage übrig bleiben. Hoffentlich nicht bei Kleinanzeigen.
Wie kann man bei einem kaufen und Vorkasse leisten von dem man nicht einmal die komplette Anschrift hat ?
Die braucht man für alle weiteren Maßnahmen.
Schriftlich letzte kurze Frist auf Lieferung oder Rückzahlung
anschließend Mahnbescheid
allerdings wäre gut zu überlegen, ob man nicht statt Mahnverfahren gleich Klage einreicht.
denn offenbar wird man ja hingehalten und es ist nicht so wahrscheinlich das Mahnverfahren etwas abkürzt.
Und unabhängig davon könnte man auch Anzeige erstatten. Verdacht auf Betrug. Davon bekäme man aber sein Geld nicht zurück.
Wenn man auf ein Konto überwiesen hat, so würde die Polizei den Kontoinhaber herausbekommen. Und hätte so einen Ansatz auf den Verkäufer.
MfG
duck313
Hallo,
erstatte unter Angabe aller Emails Strafanzeige wegen Betrugs.
Wenn der Verkäufer Post von der Polizei bekommt, geht er in die Knie, es sei denn es wäre ein professioneller Betrüger.
MfG
Hallo mugga,
das Problem kenn ich leider auch.
Das Problem, das Du hast, ist, dass EBAY nur „Hilfe zur Selbsthilfe“ biete. Ein Käuferschutz besteht da nicht. Bei mir wurde nicht einmal diese gegeben, da der Verkäufer mittlerweile als Betrüger erkannt wurde und EBAY wegen des offenen Verfahrens keine Informationen weitergab.
Eine Strafanzeige bring in erster Linie nur, dass der Verkäufer eine Anzeige hat. Dir bring es nur dann was, wenn dieser dann einknickt und den Kauf dann doch noch ordnungsgemäß abwickelt oder rückabwickelt.
Auch wenn er verurteilt wird, bekommt er zwar evtl. eine Strafe, aber Du noch nicht Dein Geld. Du wirst nicht einmal informiert, wie es weitergeht. Nur ein Anwalt mit berechtigtem Interesse, also wenn Du zusätzlich eine Privatklage als Nebenkläger machst, erhält Einsicht in die Akten. Bei erfolgter Verurteilung hat dann die Klage auf Erstattung guten Chancen auf Erfolg. Vorausgesetzt, der Betrüger hat das Geld dann noch, bekommst Du es wieder.
Wird also sehr anstrengend und langwierig.
Bei mir waren es 1300€ und rentierte sich. Aber auch bei diesem Wert sagte mir die Polizei, dass der Wert so gering sei, dass es sein kann, dass der Richter kein öffentliches Interesse sieht und kein Verfahren eröffnet. Ich hatte das Glück, dass mein Betrüger zu viel am Laufen hatte und der Staatsanwalt an ihm dran war. Da konnte er sich nicht noch ein Verfahren leisten.
Geh also zu einem Anwalt und lass Dich beraten! Mit Rechtschutz kostet das nichts und ohne nicht viel. Manche Anwälte sagen Dir aber auch schon am Telefon ob sie eine Möglichkeit sehen oder nicht ohne etwas dafür zu verlangen. Da die Vergütung der Anwälte aber vom Streitwert (Betrugswert plus Verfahrenskosten) abhängt, kann es auch sein, dass dieser abrät obwohl Aussichten bestünden.
Leider kann ich Dir keine großen Hoffnungen machen
Gruß
Kleiner Racker