Ebay-Verkaufsagent werden?

Hallo,
ich bin seit 2 Jahren aktiver Ebayer - habe auch Waren für Freunde und Bekannte verkauft, weil die meisten sich damit nicht auskennen oder keinen PC haben. Und das mit gutem Erfolg, da ich die Angebote aufgrund meiner guten Programierkenntnisse recht professionell gestalte. Selbstverständlich habe ich dafür kein Geld genommen. Nun möchte ich auch anderen meinen Service anbieten (gegen Provision), um ein wenig Geld neben dem Studium zu verdienen. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Denn im Diskussionsforum bei Ebay findet man keine übereinstimmende Antworten zu den wichtigen Fragen(Steuern, Recht usw.)
Meine Fragen:

RECHT:
1)Als Verkaufsagent verkaufe ich Waren für Dritte im eigenen Namen. D.h.u.a. ich muß für die verkauften Waren haften. Aber muß ich es auch bei gebrauchten Sachen? Wie kann man den z.B. für ein altes gebrauchtes Radio Garantie geben?

STEUERN:
2)Wie läuft es mit den Umsatzsteuern? Bei gebrauchten Sachen kann ich keine UmSt. berechnen, da ich die Waren von den Privatbesitzer bekomme. Ich möchte möglichst Kleinstunternehmer bleiben und keine MwSt. berechnen.
3) Wie hoch soll der Mindestbetrag(pauschal) und meine Verkaufsprovision bei erfolgreichem Verkauf sein, damit ich keinen Verlust mache? Manche Verkaufsagent berechnet nur 5% Verkaufsprovision + Ebaygebühren. Damit machen sie nur Verlustgeschäfte oder?

SONSTIGE:
4)Soll man vorher einen Vertrag mit den Auftragsgeber abschließen? Wo kann man Musterverträge legal und bedenkenlos benutzen?
5) Was muß ich noch beachten?
Sicherlich gibt es noch einige Punkte, die mir jetzt noch nicht einfallen. Für Eure Hilfe sage ich jetzt schon mal „vielen Dank“

Gruß
Alan

Hallo Alan,

Meine Fragen:

RECHT:
1)Als Verkaufsagent verkaufe ich Waren für Dritte im eigenen
Namen. D.h.u.a. ich muß für die verkauften Waren haften.

ja, musst du!

Aber

muß ich es auch bei gebrauchten Sachen? Wie kann man den z.B.
für ein altes gebrauchtes Radio Garantie geben?

Bei Neuware musst du 2 Jahre haften, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Das musst du aber ausdrücklich in der Beschreibung erwähnen, sonst haftest du auch für gebrauchte Sachen 2 Jahre. Als eBay-Verkaufsagent kannst du die Haftung nicht ausschließen, auch nicht mit den üblichen Sprüchen „neues EU-Recht…usw.“

STEUERN:
2)Wie läuft es mit den Umsatzsteuern? Bei gebrauchten Sachen
kann ich keine UmSt. berechnen, da ich die Waren von den
Privatbesitzer bekomme. Ich möchte möglichst
Kleinstunternehmer bleiben und keine MwSt. berechnen.

Kannst du bleiben, der UMSATZ darf 17.000 Euro dann aber nicht übersteigen.

  1. Wie hoch soll der Mindestbetrag(pauschal) und meine
    Verkaufsprovision bei erfolgreichem Verkauf sein, damit ich
    keinen Verlust mache? Manche Verkaufsagent berechnet nur 5%
    Verkaufsprovision + Ebaygebühren. Damit machen sie nur
    Verlustgeschäfte oder?

5 % ist o.k., wenn du Artikel für mehrere Hundert Euro verkaufst. Erzielt der Artikel z.B. nur 20,-- Euro sind 5 % ja gerade mal 1 Euro, dafür würde ich es natürlich nicht machen. Daher sollte man die Provision individuell aushandeln.

SONSTIGE:
4)Soll man vorher einen Vertrag mit den Auftragsgeber
abschließen? Wo kann man Musterverträge legal und bedenkenlos
benutzen?

Gib mal bei Google „ebay“ und „Kommissionsvertrag“ ein, da findest du Musterverträge, die du dir ausdrucken kannst (RA Schlömer)

  1. Was muß ich noch beachten?

Rechne damit, dass du auf deine Provision noch ca. 25 - 30 % Steuern zahlen musst. Du handelst als Verkaufsagent gewerblich und musst daher ein Gewerbe anmelden!

Gruß Manni

Danke
Hallo Manni,
vielen Dank für Deine Antwort.
Gruß
Alan