Hallo,
falls so eine Frage schon mal war, gebt mir doch bitte einen Hinweis, ansonsten…
Verkäufer behauptet, Ware sei mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurückgekommen. Will jetzt noch mal Versandgebühren+Erstattung der Rücksendegebühr, macht in Summe Euro 22,-.
Wie kann ich sichergehen, dass das stimmt? Nichts leichter, als zu behaupten, Ware sei zurückgekommen. Wie kann ich überprüfen, ob er überhaupt die richtige Adresse geschrieben hat?
Kurz - wie kann ich verhindern, als blöd verkauft zu werden?
(Warenwert ist 12,47 - ursprünglich hatte ich schon 12,- Euro Versandgebühr mit überwiesen!)
ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das wirklich so passiert ist. Wenn der VK Dich übers Ohr hauen wollte, gäbe es da bessere Methoden.
Wenn der Verkäufer sehr kooperativ ist:
erbitte vom Verkäufer ein Digitalfoto der Sendung, auf dem die Anschrift und der Vermerk der Post zu sehen ist. Weiterhin sollte er sich bei der Post beschweren, evtl. bekommt er Geld zurück.
Alternativ kannst Du auch darum bitten, dass er die Sendung so wie sie ist nochmal in eine Umverpackung steckt, so dass Du zuhause Anschrift und Postvermerk sehen kannst. Damit kannst Du Dich dann bei Deinem Postamt beschweren. Du wirst dort zwar kein Geld zurückbekommen (der Vertrag zur Beförderung besteht ja zwischen dem Sender und der Post), aber schaden kann es ja nicht.
Ist mir auch schon passiert, allerdings als VK. Die Ware kam als unzustellbar zurück, der Käufer war aber nicht umgezogen oder sonstwas.
Ich hab die Post angemailt und mich beschwert, woraufhin die mir die erneuten Versandkosten in Form von Briefmarken erstattet haben.
Wenn du Angst hast, der VK könne dich vergackeiern, so bitte ihn doch, dir einen Scan oder ein Pic des Paketes zu mailen. Wenn da kein oranger Zettel und/oder kein Vermerk „unzustellbar“ ist, ist was faul. Alternativ kannst du auch auf der Homepage des Paketdienstleisters nachverfolgen, ob da wirklich etwas schiefgelaufen ist. Einfach den VK per Mail nach der Paketnummer fragen. Hat er die nicht, ist es auch ein faules Ei.
Super Tipps
Ja, genau, so etwas schwebte mir vor. Irgendein Instrument, das mich davon überzeugt, dass es wirklich so gelaufen ist.
Ich danke Euch beiden für diese Idee. Ich werde es so machen.
Verkäufer behauptet, Ware sei mit dem Vermerk „unzustellbar“
zurückgekommen. Will jetzt noch mal Versandgebühren+Erstattung
der Rücksendegebühr, macht in Summe Euro 22,-.
wenn du eine vollbezahlte sendung (briefe für 55, 90, 145, 220 cent, bzw päckchen und pakete) als „unzustellbar“ zurückerhälst, dann gibt es keine rücksendegebühr!
zudem: welche versandart kostet 12,-? ist das ein riesenpaket
oder wurde das mit einem privaten zustelldienst verschickt.
Wie kann ich sichergehen, dass das stimmt? Nichts leichter,
als zu behaupten, Ware sei zurückgekommen. Wie kann ich
überprüfen, ob er überhaupt die richtige Adresse geschrieben
hat?
wie schon vom vorschreiber gesagt, lass dir den umschlag zeigen.
da ist der datumstempel der post drauf und auf dem vermerk der rücksendung (stempel oder aufkleber) ist vom zusteller das datum drauf.
Kurz - wie kann ich verhindern, als blöd verkauft zu werden?
(Warenwert ist 12,47 - ursprünglich hatte ich schon 12,- Euro
Versandgebühr mit überwiesen!)
12,-??
schweres paket?
dicker brief und dann als einschreiben eigenhändig mit rückschein?
wie schon vom vorschreiber gesagt, lass dir den umschlag
zeigen.
da ist der datumstempel der post drauf und auf dem vermerk der
rücksendung (stempel oder aufkleber) ist vom zusteller das
datum drauf.
sollte ein nachentgelt bezahlt worden sein ist da entweder ein aufkleber (gelb mit schwarz beim paket) oder mir dicken blauen stift (brief) der zu zahlende betrag (in cent) auf die sendung geschrieben http://www.graufell.de/neubrief.jpg (hier wegen fehlender briefmarke)
zudem erhält der kunde eine quittung
Kurz - wie kann ich verhindern, als blöd verkauft zu werden?
(Warenwert ist 12,47 - ursprünglich hatte ich schon 12,- Euro
Versandgebühr mit überwiesen!)
12,-??
schweres paket?
dicker brief und dann als einschreiben eigenhändig mit
rückschein?
sollte ein nachentgelt bezahlt worden sein ist da entweder ein
aufkleber (gelb mit schwarz beim paket) oder mir dicken blauen
stift (brief) der zu zahlende betrag (in cent) auf die sendung
geschrieben http://www.graufell.de/neubrief.jpg (hier wegen
fehlender briefmarke)
zudem erhält der kunde eine quittung
Dies wäre allerdings das Problem des Verkäufers und sollte nicht dem Käufer angelastet werden.
zudem: welche versandart kostet 12,-? ist das ein riesenpaket
Nein, es ist nur ein Ring verschickt worden.
oder wurde das mit einem privaten zustelldienst verschickt.
Das ist die Frage. Und genau das, was mich ärgert. Privater Zustelldienst (Professionist) sollte in der Lage sein, Adressen zu finden oder zumindest so klug sein, anzurufen, wenn er eine Adresse nicht findet. Auf der einen Seite 12 Euro für Versand zu berechnen und auf der anderen Seite eine Adresse im Stadtgebiet nicht zu finden - irgendjemand macht hier seinen Job nicht ordentlich!
zudem: welche versandart kostet 12,-? ist das ein riesenpaket
Nein, es ist nur ein Ring verschickt worden.
oder wurde das mit einem privaten zustelldienst verschickt.
Egal wie es ist, bei dieser Summe wird es eine versicherte Sendung sein und somit gibt es eine Tracking-Nummer. Über diese Trackingnummmer kann man sich bei dieser Firma nach der Ursache erkundigen. Sollte die Adresse wirklich richtig sein (richtig aufgeschrieben), so wird die Fiirma mit sehr hoher Sicherheit den Fehler eingestehen und die Sendung kostenlos zustellen.
Mit diesem Anruf kann wirklich sichergestellt werden, dass der Versender keinen Fehler gemacht hat.
Auflösung
Hallo an alle,
Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich sage Euch jetzt, wie es ausgegangen ist. Die Flasche war der Zusteller von DHL.
Er muss sich verflogen haben und an anrufen hat er nicht im Traum gedacht.
Ich möchte nun versuchen, die Versandgebühren von DHL zurückzubekommen.
Jetzt ist mir leichter, es tut gut, zu wissen, was gelaufen ist, dann kann man ein Pech auch leichter hinnehmen.
Ich möchte nun versuchen, die Versandgebühren von DHL
zurückzubekommen.
Soweit mir bekannt wird das nicht gehen. Da der Versender, nicht der Empfänger, der Vertragspartner von DHL ist, kann nur dieser sich um Rückerstattung bemühen.
Wenn der Verkäufer ein Profi-Seller ist, muss er übrigens für das doppelte Porto aufkommen. Ist es ein Verkauf von Privat an Privat, musst Du 2x löhnen.
Soweit mir bekannt wird das nicht gehen. Da der Versender,
nicht der Empfänger, der Vertragspartner von DHL ist, kann nur
dieser sich um Rückerstattung bemühen.
Wenn der Verkäufer ein Profi-Seller ist, muss er übrigens für
das doppelte Porto aufkommen. Ist es ein Verkauf von Privat an
Privat, musst Du 2x löhnen.
Hallo Myriam,
danke für den interessanten Hinweis. Dann war die Forderung nach nochmaliger Zahlung der Versandkosten quasi nicht gerechtfertigt. Der (Profi) Seller hätte mir die Ware nochmals zuschicken und DHL zur Kasse bitten müssen.
Leider zu spät, da ich einvernehmlich die Transaktion storniert habe.
Aber - ehrlich gesagt - mir ist die Lust eh vergangen, ich hätte keine Freude mehr mit dem Ding gehabt.
Wieder was gelernt.
Lieben Gruß
Irene