Ebay Versandkosten

Hallo,

nehmen wir an jemand ersteigert bei ebay ein Artikel für 20,50 Euro. Als Versankosten sind 7,90 Euro angegeben, mit dem Hinweis „weitere Versandserviceangebote verfügbar“.
Weiter unten im Angebot steht auch tatsächlich „7,90 Euro - versicherter Versand“ und „3,30 Euro - unversicherter Versand“
Der Käufer möchte unversicherten Versand und überweist 23,80 Euro.
Einige Tage später erhält er vom Verkäufer eine Mail, in der sinngemäss steht: „Bei dem Artikel ist ein Versand als Brief leider nicht möglich, bitte überweisen Sie die fehlenden 4,60 Euro. Nach Eingang des Restbetrages sende ich die Ware zu“

Nun meine Frage: Muss der Käufer die 4,60 Euro noch zahlen oder kann er sich auf die Angaben der Versandkosten berufen und auf einem Versand für 3,30 Euro bestehen?

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

Liebe grüsse

kumise

Hi

Ich meine das hängt zum Teil davon ab, was das für ein ersteigerter Gegenstand ist. Wenn ich eine 4 Kilo Teil ersteigere sollte mir als Käufer selber klar sein dass dies nicht als Brief, noch nicht mal als Päckchen versendbar ist. Es wäre in diesem Fall ziemlich dämlich Versand per Brief zu verlangen und zu bezahlen.
Wenn der Artikel als Brief versendbar ist (Abmessungen/Gewicht) würde ich da doch mal nachhaken.
Als Brief gehen auch Kartons bis 2 KG und bestimmten abmessungen, mach ins Ausland oft, weil dann automatisch luftpost bei ist.
HH

naja,
Hi,

Ich meine das hängt zum Teil davon ab, was das für ein
ersteigerter Gegenstand ist. Wenn ich eine 4 Kilo Teil
ersteigere sollte mir als Käufer selber klar sein dass dies
nicht als Brief, noch nicht mal als Päckchen versendbar ist.

Als verkäufer sollte ich dahingehend aber auch mal meinen gehirnkasten anwerfen. Er kann doch VIEL BESSER abschätzen, was der versand kostet.

Es wäre in diesem Fall ziemlich dämlich Versand per Brief zu
verlangen und zu bezahlen.

Wenn’s so im angebot stand, muss ich von der richtigkeit der angaben ausgehen.
Ich selbst habe auch schon sachen ersteigert und die ausgewiesenen 2,50€ bezahlt. Auf dem paket klebte dann ne 4,-€-marke. Ohne jegliche komplikationen, denn der verkäufer wird wohl (RICHTIGERWEISE) seine fehlkalkulation erkannt haben.

Ich würde hier einfach mal nett aber bestimmt darauf hinweisen, daß durch eine solche aktion der verdacht einer täuschung aufkommen kann, was sich natürlich auch in der bewertung niederschlagen würde…

LG Alex:smile:

Ganz genau!
Nicht die Post legt die Versandkosten fest, sondern die Vertragspartner. Von mir gäb’s keine Nachzahlung.

Nicht die Post legt die Versandkosten fest, sondern die
Vertragspartner. Von mir gäb’s keine Nachzahlung.

Und um das noch mal klarzustellen: Dieser Ansicht ist Levay auch :smile:

Levay

Hi
nu, ich würde wenn es offensichtlich ist das es zu dem Preis unmöglich geht es NICHT so sehn und darauf bestehen. Aber jeder wie er will, es gibt halt solche >auf deibel kommraus und wider besseres Wissen auf ihr „RECHT“-besteher

Hallo,

ich denke, du hast mit dem Anbieter einen bindenden Vertrag geschlossen. Bindend für beide Seiten. Da die Versandkosten explizit ausgewiesen waren, sind sie m.E. Vertragsbestandteil. Du brauchst also nix nachzahlen.

Gruß

HariBo

Also, ich für meinen Teil bestehe nicht darauf, Recht zu haben, aber ich möchte dann bitte argumentativ widerlegt werden. Der Knackpunkt an der Sache ist ja, dass die angegebenen Versandmethoden und -kosten Vertrangsbestandteil werden. Und einen Vertrag können die einzelnen Parteien nicht einseitig ändern - sonst wäre der Vertrag ja für die Katz’…

Levay

Danke für die Antworten!
Hallo,

vielen Dank für die Antworten, die mich in meiner Einschätzung bestätigt haben.
Der Käufer hätte sicherlich fairerweise statt der 7,90 Euro nicht die 3,30 Euro ausgewählt, wenn da gestanden hätte „Versand als Brief 3,30 Euro“, weil der Artikel die Abmessungen 50cm x 20cm x 15 cm hat.
Im betreffenden Fall hiess es, wie schon oben erwähnt aber „unversicherter Versand 3,30 Euro“.
Dem Käufer ist es egal, wie der Verkäufer seine Versandkosten kalkuliert. Wenn er bei diesem Artikel als Versandkosten auch 3,30 Euro anbietet, der Käufer diese Variante wählt, und der Versand nachher doch für den Verkäufer teurer ist, dann hat der Verkäufer halt Pech gehabt.
So kritisch sehe ich die Sache auch nicht, weil der Startpreis bei 11,99 Euro angesetzt war und der Verkäufer damit wahrscheinlich seine Einkaufskosten bereits gedeckt hat.

Liebe Grüsse

kumise

P.S. es liegt mir fern, jemanden mit Versandkosten über den Tisch zu ziehen, aber ich möchte ebenso fair behandelt werden.

Hallo,

nehmen wir an jemand ersteigert bei ebay ein Artikel für 20,50
Euro. Als Versankosten sind 7,90 Euro angegeben, mit dem
Hinweis „weitere Versandserviceangebote verfügbar“.
Weiter unten im Angebot steht auch tatsächlich „7,90 Euro -
versicherter Versand“ und „3,30 Euro - unversicherter Versand“
Der Käufer möchte unversicherten Versand und überweist 23,80
Euro.
Einige Tage später erhält er vom Verkäufer eine Mail, in der
sinngemäss steht: „Bei dem Artikel ist ein Versand als Brief
leider nicht möglich, bitte überweisen Sie die fehlenden 4,60
Euro. Nach Eingang des Restbetrages sende ich die Ware zu“

Nun meine Frage: Muss der Käufer die 4,60 Euro noch zahlen
oder kann er sich auf die Angaben der Versandkosten berufen
und auf einem Versand für 3,30 Euro bestehen?

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

Liebe grüsse

Hallo Kumise,

prinzipiell hast du ja vollkommen recht. Die Möglichkeit des unversicherten Versands ist mit Vertragsbestandteil. Und da in diesem die Kosten mit 3,30 Euro angegeben sind kannst du sicher darauf bestehen.
Nur gebe ich zu bedenken, dass bei einem stinkesauren Verkäufer dann ggf. die Gefahr besteht, dass die Sendung dann nicht bei dir ankommt… Und da das nicht versichert war, schaust du dann in die Röhre.
Wäre vom Verkäufer dann zwar hyperschofel, aber weis das dann mal nach!?!

Grüße von
Tinchen

Hi

Also, ich für meinen Teil bestehe nicht darauf, Recht zu
haben, aber ich möchte dann bitte argumentativ widerlegt
werden.

juut - wenn mir klar ist das der Preis Quatsch sein muss und nicht eingehalten werden KANN mache ich den VK darauf aufmerksam, aber zettele nicht eine Grundsatzdiskussion über Vertragsrecht an. Davon mal abgesehn - einen Fehler kann jeder mal machen…

Der Knackpunkt an der Sache ist ja, dass die
angegebenen Versandmethoden und -kosten Vertrangsbestandteil
werden. Und einen Vertrag können die einzelnen Parteien nicht
einseitig ändern - sonst wäre der Vertrag ja für die Katz’…

Dann ist aber auch das eingeben eines falschen Gebotes Rechtens, oder das versehentliche Einstellen zu einem viel zu niedrigen Sofortkaufen Preises bindend - wo Gerichte afaik anderer Meinung waren - eben wenn OFFENSICHTLICH ein Fehler vorliegt. warum sollte es bei OFFENSICHTLICH nicht realisierbarem Versandpreis anders gehandhabt werden.

aber davon mal abgesehen ist das nicht meine Art des Umgangs.
HH

Hi

Der Käufer hätte sicherlich fairerweise statt der 7,90 Euro
nicht die 3,30 Euro ausgewählt, wenn da gestanden hätte
„Versand als Brief 3,30 Euro“, weil der Artikel die
Abmessungen 50cm x 20cm x 15 cm hat.
Im betreffenden Fall hiess es, wie schon oben erwähnt aber
„unversicherter Versand 3,30 Euro“.

man kann relativ grosse Sachen als Brief schicken, das Gewicht wäre interessant, Päckchen UND Brif gehen bis max 2kg.

P.S. es liegt mir fern, jemanden mit Versandkosten über den
Tisch zu ziehen, aber ich möchte ebenso fair behandelt werden.

Nun, ich hätte den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht dass bei seiner kalkulation ein Fehler vorliegen muss und dies VoR der ÜW. Das wär fair.

HH

juut - wenn mir klar ist das der Preis Quatsch sein muss und
nicht eingehalten werden KANN mache ich den VK darauf
aufmerksam, aber zettele nicht eine Grundsatzdiskussion über
Vertragsrecht an. Davon mal abgesehn - einen Fehler kann jeder
mal machen…

Da habe ich auch kein Problem mit, nur befinden wir uns hier in einem Rechtsforum, und es wurde eine rechtliche Frage gestellt, auf die ich ja wohl eine rechtliche Antwort geben können muss…

Dann ist aber auch das eingeben eines falschen Gebotes
Rechtens, oder das versehentliche Einstellen zu einem viel zu
niedrigen Sofortkaufen Preises bindend

Ist ja auch so. Wenn solche Sachen nämlich nicht bindend wären, bedürfte man keiner §§ 119 ff. BGB mehr. Nun kommst du ja aber auf das Argument der Offensichtlichkeit:

wo Gerichte afaik
anderer Meinung waren - eben wenn OFFENSICHTLICH ein Fehler
vorliegt. warum sollte es bei OFFENSICHTLICH nicht
realisierbarem Versandpreis anders gehandhabt werden.

Ich finde das überstrapaziert. Es ist ja wohl alles andere als völlig abwegig anzunehmen, dass jemand nicht die vollen Versandkosten berechnet. Da von einer „Offensichtlichkeit“ zu sprechen, halte ich für sehr problematisch. Es ist schon ein Unterschied, ob jemand 3 Euro geringere Versandkosten angibt oder einen neuen Computer, der tadellos ist, versehentlich für 10,00 Euro zum SofortKauf anbietet.

aber davon mal abgesehen ist das nicht meine Art des Umgangs.

Meine auch nicht.

Levay

wenn du meinst…
Hi,

nu, ich würde wenn es offensichtlich ist das es zu dem Preis
unmöglich geht es NICHT so sehn und darauf bestehen. Aber
jeder wie er will, es gibt halt solche >auf deibel kommraus
und wider besseres Wissen auf ihr „RECHT“-besteher

vorschlag zur güte…
Hi,

anscheinend hat hier ein fehler vorgelegen, und zwar auf BEIDEN SEITEN.
Vielleicht könntet ihr euch ja einfach auch die halbe differenz einigen.
Du überweist ihm die hälfte der noch anfallenden versandkosten (nat. abzüglich der überweisungskosten) garnierst das nochmal mit einem NETTEN hinweis auf deine folgende bewertung und dann sollte man sich doch einigen können…
Ansonsten überweis ihm die volle kohle und lass auch alle anderen davon wissen…

LG Alex:smile:

Hallo!

Ich sag in diesem Zusammenhang oft: Die einen verstehen es so und die anderen nur „Im Namen der Republik“ oder wie in Deutschland halt „Im Namen des Volkes“ - das ist leider so. Manche bilden sich irgendetwas ein, definieren das dann als Gesetz und sagen dann, dass der Anwalt schuld ist, wenn sie dann einen Prozess verloren haben.

So jetzt mal zum Ausgangsfall:
Ich würde in solchen Fällen vielleicht auch kulant sein und mit mir reden lassen, vielleicht aber auch nicht, es kommt auf den Fall an - das ist ja überhaupt nicht das Problem um das es hier geht. Niemand hat hier behauptet, dass jeder immer strikt auf seinem Recht bestehen soll, keine Ahnung wo du das her hast.

Eines ist aber klar: wenn ich vereinbare, der Versand kostet 3,90 Euro, dann kostet der 3,90 Euro, nicht mehr und nicht weniger, und es ist völlig wurscht, wieviel dem Verkäufer der Versand dann tatsächlich kostet.

Gruß
Tom