eBay: Verschwiegene Tatsachen im Auktionstext

Hallo!

Ich habe vor ein paar Wochen ein DVD/CD-RW Combo-Laufwerk bei eBay ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=34…

Als Problem hat sich dabei herausgestellt, dass die Gehaeuseschrauben des Geraetes zerkratzt sind (als ob man versucht hat, es mit unpassenden Schraubenziehern zu oeffnen) und das Garantiesiegel zerstoert ist. Auf Anhieb funktionierte das Laufwerk auch nicht, CDs wurden nicht erkannt. Mittlerweile klappt das doch, jedoch nicht bei allen CDs / DVDs (bei einer DVD haengt sich zum Beispiel das System auf, wenn ich die Sprachausgabe aendern will, was in meinem anderen DVD-Laufwerk problemlos funktioniert).

Der Kontakt zum Verkaeufer ist recht schlecht:
Auf Emails wird nur ca. jedes dritte Mal geantwortet, auf konkrete Fragen (oder Sieben-Tage-Fristen, innerhalb derer er sich aeussern soll) geht er nicht ein. Nach einiger Zeit habe ich herausgefunden, dass das Geraet sogar schon mindestens einen zusaetzlichen Vorbesitzer hatte (damals sogar als defekt verkauft, da ein Zahnraedchen abgebrochen war).

Meine Frage: Kann ich darauf bestehen, dass im Auktionstext die folgenden Tatsachen haetten beschrieben werden muessen, naemlich dass:

  1. das Garantiesiegel defekt ist (auch wenn es voraussichtlich keine Herstellergarantie mehr drauf gibt)

  2. das Geraet mindestens einen weiteren Vorbesitzer gehabt hat

  3. es bei diesem Vorbesitzer sogar defekt gewesen ist?
    (Auktion hierzu: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&categor… )

Meine bisherigen Versuche, den Verkaeufer davon zu ueberzeugen, dass die Ware anders ist als angegeben, scheiterten, da er leider nie auf meine Fragen direkt eingeht.

Langsam werde ich auch unsicher und frage mich, ob ich ihm folgende Aspekte vorhalten kann
http://www.auktionen-faq.de/#4131 (Der Artikel ist anders als es aus der Beschreibung hervorging.)

http://www.auktionen-faq.de/#4132 (Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?)

Letzterer Link bezieht sich darauf, dass das Laufwerk nicht alle Medien fehlerfrei abspielt, obwohl in der Auktionsbeschreibung
„Brenner im guten Zustand. Habe ihn getestet,alles OK.“ zu lesen ist.

Was ich gegen einen unzuverlaessigen Bieter machen kann, ist mir im Grunde klar (eBay-Kaeuferschutz, andere rechtliche Schritte, et cetera…), ich moechte nur wissen, ob ich in dieser Situation ueberhaupt im Recht bin, z.B. vom Kaufvertrag zurueckzutreten oder einen Preisnachlass zu fordern (

Hallo,

  1. das Garantiesiegel defekt ist (auch wenn es voraussichtlich
    keine Herstellergarantie mehr drauf gibt)

wenn es bei dem Vorbesitzer als defekt deklariert war, wird er es damit begründen, das das Gerät repariert wurde…

  1. das Geraet mindestens einen weiteren Vorbesitzer gehabt hat

nee, er hat es ja nicht als Neugerät verkauft!

http://www.auktionen-faq.de/#4131 (Der Artikel ist anders als
es aus der Beschreibung hervorging.)

ist er nicht, Du kannst nicht beweisen ob das Gerät nicht doch bei ihm einwandfrei funktionierte.

http://www.auktionen-faq.de/#4132 (Ich habe etwas von privat
ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie
lange?)

theoretisch ja, da auch Privatpersonen Garantie geben müssen wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Aber nach Deiner Beschreibung Eurer Korrespondenz müsstest Du das wohl über einen Anwalt regeln…

auch wenn ich Dir nicht wirklich weiterhelfen konnte…

Gruß Petra

Hallo Timo,
IMHO hat der VK nichts verschwiegen, sondern eher weggelassen.

Wenn Du seine sonstigen Auktionen anschaust:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&categor…
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&categor…
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&categor…

das sind die, in denen er keine Rückleuchten vom Bayerischen MistWagen verscherbelt, hält er sich immer sehr kurz.

In keinem Artikeltext ist aufführt, wie alt das Teil ist oder andere Details der Ware, es wird nur pauschal auf das Bild verwiesen. Und das ist eben nicht alles. Dein gekauftes LW findest Du auch noch in einer anderen Auktion.

Vielleicht kannst Du ihn darauf festnageln, daß das LW, was Du in Händen hältst, nicht das abgebildete ist?

Ich vermute, daß ihm sehr bewußt ist, wenn er nichts falsches schreibt, kann der Käufer nicht viel reklamieren.

Wenn in einem Text für technische Artikel schon auftaucht „habe leider nicht so viel Ahnung“, lasse die Finger davon, oder frag nach!!! Wenn Du einen guten Verkäufer hast, der antwortet auch ehrlich, weil er dann Aussagen machen muss, die er auch nach einem erfolgreichen Verkauf vertreten muss.
Vielleicht hast Du Glück und kannst noch etwas erreichen.

Ciao,
Michael

Hallo Timo,

Hallo mabuhay,

IMHO hat der VK nichts verschwiegen, sondern eher weggelassen.

Na gut, und worin besteht da der Unterschied (ernst gemeint)?
Laut Auktionen-FAQ.de ist ein Verschweigen bzw. Weglassen nicht in jedem Fall rechtens:
„… der Artikel anders beschaffen ist, als man es von einem solchen Produkt normalerweise erwarten kann, selbst wenn dazu nichts in der Beschreibung stand. Beispiel: der ersteigerte Monitor hat einen Grünstich, was in der Auktionsbeschreibung weder erwähnt noch ausdrücklich ausgeschlossen wurde.“ -> http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

Dein gekauftes LW
findest Du auch noch in einer anderen Auktion.

Ich weiss, jedoch habe ich mich mit dem Kaeufer dieser Auktion auch schon in Verbindung gesetzt (v.a. wg. des sehr hohen Preises [fast das Dreifache im Vergleich zu meinem Engebot]).
Es hat sich dann geklaert, dass das LW in der Beschreibung u.a. als DVD-Brenner angepriesen wurde, es kann aber als Combo-LW DVDs eben nur lesen.
Das haben die beiden dann untereinander geklaert.
(Hatte ich vergessen, hier zu erwaehnen, ist aber auch fuer meine Sache direkt irrelevant [ok, es bestaetigt, dass der Bursche seine Texte nicht nochmal durchliest, bevor er sie abschickt.])

Vielleicht kannst Du ihn darauf festnageln, daß das LW, was Du
in Händen hältst, nicht das abgebildete ist?

Ist es aber leider - oder was genau meinst du?

Ich vermute, daß ihm sehr bewußt ist, wenn er nichts falsches
schreibt, kann der Käufer nicht viel reklamieren.

Ja, aber wenn er Defekte u.ae. weglaesst, so denke ich, schon.
(siehe Link von oben)

Wenn in einem Text für technische Artikel schon auftaucht
„habe leider nicht so viel Ahnung“, lasse die Finger davon,
oder frag nach!!!

Was meinst du, wie bloed ich mir selbst vorkomme…
Ich hatte das Geraet neben anderen Combo-LW unter meinen „Beobachtungen“ bei eBay. Warum ich dann genau bei dem zuschlagen musste, ist mir mittlerweile auch ein Raetsel… :frowning:

Vielleicht hast Du Glück und kannst noch etwas erreichen.

Danke! :smile:

Viele Gruesse,
Timo

Hallo Timo,

warum kaufst du einen Artikel, in dem schon „defekt“ drin steht?

m.E. eindeutig selber schuld.

Gruß Ivo

wo steht was von defekt? (o.w.t.)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

leider geht der Link zu ebay gerade nicht, deswegen kann ich auf die Artikelbeschreibung nicht eingehen. Ich weiß z.B. nicht, wie alt das Gerät sein sollte. Sollte die Gewährleistungsfrist und die evtl. Herstellergarantie abgelaufen sein, wäre der Bruch des Garantiesiegels nicht zu erwähnen gewesen.

Was die Aussetzer beim Abspielen angeht: Daß es mitunter Probleme bei Laufwerken gibt (u.a. Thema Kopierschutz), ist ja bekannt. Insofern wäre die Frage, bei welchen bzw. wievielen CDs das Laufwerk aussetzt, zumal Du schreibst, daß es jetzt funktioniert.

Ob hier tatsächlich ein Mangel vorliegt, läßt sich schwer einschätzen. Da ich den Preis nicht kenne, kann ich auch nicht abschätzen, ob sich weitere Schritte lohnen. Sollte der Verkäufer weigern, das Gerät zurückzunehmen, bleibt Dir nichts anderes übrig, als die Sache zu vergessen, denn bei dem Streitwert zeigt Dir die Justiz den goldenen Effe (und das zu recht).

Gruß
Christian

Hallo,

Hi!

Sollte die
Gewährleistungsfrist und die evtl. Herstellergarantie
abgelaufen sein, wäre der Bruch des Garantiesiegels nicht zu
erwähnen gewesen.

In diesem Fall September 2000 - da werde ich wohl echt nichts mehr machen koennen… :frowning:
Hauptsaechlich stoert mich v.a., dass der Mensch scheinbar keine Lust hat, laengere Emails zu lesen und diese auch mal zu beantworten.
Wenn er sich doch seiner Sache so sicher ist, haette er seinen Standpunkt doch mal etwas umfassender erklaeren koennen (aehnlich, wie ihr es erklaert habt).

Werde das Geraet nun behalten und das ganze auf sich beruhen lassen.

Danke soweit allen, die die Sache etwas geklaert haben und mir somit geholfen haben! :smile:

Viele Gruesse,
Timo

Sorry, hab den falschen Link gelesen (owt)
Gruß Ivo