Hallo!
Ich habe vor ein paar Wochen ein DVD/CD-RW Combo-Laufwerk bei eBay ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=34…
Als Problem hat sich dabei herausgestellt, dass die Gehaeuseschrauben des Geraetes zerkratzt sind (als ob man versucht hat, es mit unpassenden Schraubenziehern zu oeffnen) und das Garantiesiegel zerstoert ist. Auf Anhieb funktionierte das Laufwerk auch nicht, CDs wurden nicht erkannt. Mittlerweile klappt das doch, jedoch nicht bei allen CDs / DVDs (bei einer DVD haengt sich zum Beispiel das System auf, wenn ich die Sprachausgabe aendern will, was in meinem anderen DVD-Laufwerk problemlos funktioniert).
Der Kontakt zum Verkaeufer ist recht schlecht:
Auf Emails wird nur ca. jedes dritte Mal geantwortet, auf konkrete Fragen (oder Sieben-Tage-Fristen, innerhalb derer er sich aeussern soll) geht er nicht ein. Nach einiger Zeit habe ich herausgefunden, dass das Geraet sogar schon mindestens einen zusaetzlichen Vorbesitzer hatte (damals sogar als defekt verkauft, da ein Zahnraedchen abgebrochen war).
Meine Frage: Kann ich darauf bestehen, dass im Auktionstext die folgenden Tatsachen haetten beschrieben werden muessen, naemlich dass:
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das Garantiesiegel defekt ist (auch wenn es voraussichtlich keine Herstellergarantie mehr drauf gibt)
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das Geraet mindestens einen weiteren Vorbesitzer gehabt hat
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es bei diesem Vorbesitzer sogar defekt gewesen ist?
(Auktion hierzu: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&categor… )
Meine bisherigen Versuche, den Verkaeufer davon zu ueberzeugen, dass die Ware anders ist als angegeben, scheiterten, da er leider nie auf meine Fragen direkt eingeht.
Langsam werde ich auch unsicher und frage mich, ob ich ihm folgende Aspekte vorhalten kann
http://www.auktionen-faq.de/#4131 (Der Artikel ist anders als es aus der Beschreibung hervorging.)
http://www.auktionen-faq.de/#4132 (Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?)
Letzterer Link bezieht sich darauf, dass das Laufwerk nicht alle Medien fehlerfrei abspielt, obwohl in der Auktionsbeschreibung
„Brenner im guten Zustand. Habe ihn getestet,alles OK.“ zu lesen ist.
Was ich gegen einen unzuverlaessigen Bieter machen kann, ist mir im Grunde klar (eBay-Kaeuferschutz, andere rechtliche Schritte, et cetera…), ich moechte nur wissen, ob ich in dieser Situation ueberhaupt im Recht bin, z.B. vom Kaufvertrag zurueckzutreten oder einen Preisnachlass zu fordern (

