Hallo, habe für eine Dritte Person (ohne Computer) bei eBay einen Schrank
verkauft. Meine Angabe war „Antiker Holzschrank, früher Barock“ mit 2
Abbildungen, keine Hinweise ob er renoviert werden muss oder nicht. Diese Angabe
früher Barock, wurde mir gesagt. Ich vertraute meiner Person und machte die
Angabe bei eBay. Verschiedene Personen bei der Auktion hatten Interesse, haben
mir zig Fragen gestellt und wollten noch mehr Fotos sehen. Habe ihnen alles
immer zugemailt. Die letzte Person, die den Schrank dann definitiv ersteigert
hat, hat geboten ohne mir je eine Frage zu stellen. Muss ja nicht sein. Er hat
also das Geld überwiesen und den Schrank hier abgeholt auf eigene Kosten. Zu
Hause meinte er, der Schrank sei nicht früher Barock, sondern viel später und
hätte Bearbeitungen, die es nie im Barock gegeben hat. (Barock von 1605 bis
1718). Er hat also einen Gutachter kommen lassen und noch einen zweiten
Gutachter. Teile des Schrankes seien aus der Zeit 1730 bis 1760 und andere Teile
viel später, wegen Restaurierung. Der Käufer hat mir als Kopie die Schreiben des
einen Gutachters gemailt. Aber keine Rechnung gezeigt. Nun möchte der Käufer,
dass ich den Schrank bei ihm abhole, ihm sein Geld zurückgebe und ich muss die
Kosten der Gutachter zahlen und die Anfahrtkosten des Käufers, als er den
Schrank hier abholte. Jetzt würde ich gerne wissen, ob er das machen kann ?
Meine Angaben waren nicht betrügerisch ! Ich hatte doch keine Ahnung. Außerdem
stimmen sie fast. Es gibt eine Abweichung von weniger als 100 Jahren. Welche
Kosten muss ich tragen ? Wie geht es weiter ? Muss ich zum Rechtsanwalt ? Werde
ich verlieren ? Auf was muss ich achten ? Oh ! Hoffentlich geht das gut aus.
Danke für Hilfe.
Hi
du bist der Händler - du bist der Geschäftspartner, also bist du erstmal verantwortlich. Wenn man keine Ahnung von der Marterie hat, sollte man Angaben vermeiden.
Ich hab keine Ahnung, ob die Forderungen neben der Wandlung und Rückzahlung des Kaufpreises durchkommen, nimm dir lieber nen Anwalt. Aber, was für eine art Vertrag hast du mit deinem Bekannten für den du verkaufst. Für falsche Angaben und dadurch entstandene Kosten würd ich mich an ihn halten.
Ich hab auch ne Zeit für andere verkauft, und es Gab immer Streß, wenn ich die Gegenstände nicht selbst beschrieben habe. Die Verkäufer haben manchmal das blaue vom Himmel phantasiert, und ich hatte dann den Zank mit den Käufern. Ich tue es einfach nicht mehr, oder wenn, nur wenn ich mich selbst kundig mache, nie mehr Glaub ich jemandem das ne Taschenuhr massiv Silber ist um mir vom Käufer das Gegenteil beweisen zu lassen.
Nimm nen anwalt, denn die Forderungen hören sich auch nach ner höheren Summe an.
Allerdings, ich wär auch Sauer wenn ich ne Ware kaufe bei der sich der erkäufer in der Epoche um 100 Jahre vertut - das könnte doch erhebliche Unterschiede im Wert ergeben…
Du bist der Vertrafgspartner, und auf deine angaben kam es an. Was du dann mit deinem bekannten machst… ich würde ihn ordentlich Maßnehmen wenns vorbei ist.
HH
Hallo, Danke. Die Person für die ich verkauft habe, findet das alles auch sehr
unangenehm. Der Schrank war lange in der Familie. Wir dachten eben alle, dass
die Angaben stimmen würden. So viel haben wir uns wohl nicht vertan mit dem
Zeitalter. Barock geht bis 1718. Der Schrank ist aber zwischen 1730 und 1760
wohl erbaut worden. Also immerhin vor über 250 Jahren ! Da kann es doch sein,
dass das Holz mal restauriert wurde ??! Das Problem ist nur, ich habe keine
Ahnung von Schränken besonders von antiken Schränken, wie sie auszusehen haben.
Kann mich der Käufer nun zur Rückzahlung verpflichten ? Wohl ja. Aber kann er
mich auch zur Erstattung der Gutachter-Kosten heranziehen ? Ich glaube ich gehe
über einen Rechtsanwalt. Das ist mir sonst zu heikel. Vielen Dank nochmals.
da die angaben nicht stimmten (dabei ist es egal, ob das absichtlich war oder nicht), gehe ich schon davon aus, daß du auch gutachter- und fahrtkosten tragen mußt. die fahrtkosten auf jeden fall. beim gutachten kommts drauf an, ob den käufer eine schadensminderungspflicht trifft (hat er vorher ohne gutachten schon angefragt, ob ihr den kauf rückgängig machen könnt oder kam er gleich mit nem gutachten an?). wenn du jedoch vorher nicht eingelenkt hast, blieb ihm ja nichts anderes übrig, als ein gutachten machen zu lassen. laß dir da aber auf jeden fall die rechnung geben, nicht daß der dir angebliche kosten unterjubelt. du kannst dir dann die kosten von deinem bekannten zurückholen (zumindest theoretisch - wenn er abstreitet, daß du für ihn verkauft hast, siehts ohne schriftlichen vertrag natürlich schlecht aus). gegenüber dem käufer bist du aber erstmal der ansprechparter und auch der, an den er sich mit seinen forderungen zu halten hat.
inwiefern dir ein anwalt da hilft, ist fraglich. die rechtslage erscheint mir ziemlich klar (zu deinem nachteil) und da kostet ein anwalt nur zusätzlich geld. ne garantie, daß das alles so stimmt, kann ich dir natürlich auch nicht geben, bin kein jurist.
viel glück.
Aber kann er
mich auch zur Erstattung der Gutachter-Kosten heranziehen ?
Ich glaube ich gehe
über einen Rechtsanwalt. Das ist mir sonst zu heikel. Vielen
Dank nochmals.
Hi
Ich weiß nicht um was für Summen das geht, aber vermutlich ja doch ein paar EU mehr, daher würd ich auf nummer sicher gehn. Ich würde aber erstmal dem Käufer Rücknahme gegen Kaufpreis anbieten, bei Abholung.
Das ist das was Ebay empfiehlt. Du hast im Guten Glauben gehandelt und beschrieben, bist einsichtig, aber die Gutachterkosten würd ich erstmal nicht mit einbeziehen.
HH
p.s.
aber, solltest du das Gutachten zahlen müssen, dann laß es dir auch geben, einen Schrank mit Gutachten kann doch sicher besser verkaufen.
ärgerlich!
Also ich muss dir ehrlich sagen, ich finde es absolut nicht okay, dass du dich trotz falscher Beschreibung des von dir verkauften Artikels weigerst die Ware zurückzunehmen!
Siehe auch mein Posting weiter unten.
Der Käufer hat alles richtig gemacht. Gutachten erstellt etc und er hat verdammt noch mal das Recht darauf eine Ware zu bekommen wie sie in der Artikelbeschreibung steht.
Dein Freund sollte auch wenn der keinen Computer hat sich selbst bei ebay anmelden und vor allem nächstes Mal genau wissen was er da verkauft.
Das einzige worauf du dich vielleicht vielleicht noch einigen könntest mit dem Käufer wäre eine Preisminderung. Ein Gutachten kann den tatsächlichen Wert feststellen. Und dann sollte man wegen dem Ärger noch einen Rabatt draufschlagen.
Aber wenn er das Teil nicht will dann solltest du jetzt nicht anfangen zu protestieren und prozessieren sondern deiner Pflicht als ehrlicher Verkäufer nachkommen und es dir eine Lehre sein lassen.
Alles andere finde ich echt unfair!
Ich hab so einen Hals weil sich der Arsch von Verkäufer weigert seinen Pflichten nachzukommen und mir ein beschädigtes Teil als absolut in Ordnung verkauft!!
Das Teil hat den Geist aufgegeben inzwischen! Und ich sitze drauf und meine 100Euro, keine Ahnung ob ich die nochmal sehe!
Kann ja hier auch sein, dass er die Auktion für einen Freund gemacht hat, aber soll ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben oder wie??
Das ist Betrug! Egal ob arglistig oder nicht.
Und unverschämt ist seine Haltung noch dazu!
Das ist Betrug! Egal ob arglistig oder nicht.
Dein Posting ist zu emotional.
Betrug liegt hier warscheinlich nicht vor, ledeglich ein irrtum.
Irren ist Menschlich, dass er aber nun die Kosten dafür nicht tragen will kann ich zwar verstehn(liegt in der Natur des Menschen…), ist aber inakzeptabel!
Ich würde dem K auch einen Preisnachlass vorschlagen, kommt den VK billiger als die Transaktion mit allen Kosten rückabzuwickeln und der K hat dan ein Schnäppchen gemacht(wenn er den will), lohnt sich also für beide Seiten.
Einen eventuellen Rechtsstreit würde der VK warscheinlich verlieren und hat dan die Gerichtskosten zu tragen.
Zumindest aus Laiensicht & den gegebenen Informationen.
Grüsse
eBay-Vertrag mit Problemen (ich bin Verkäufe
Also Danke für die Tipps. Die Kritik kam auch gut an. Ich weiß ja selber, dass
es schief gelaufen ist. Es war keine Absicht. Sonst hätte ich doch auch nie
meine Fragen hier im Forum gestellt. OK. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel
beissen. Der Käufer hatte 50 % Minderung vorgeschlagen und nachdem wir nein
gesagt haben, hat er einen Gutachter bestellt. Zack. Nun nehme ich den Schrank
zurück - das ist ja klar ! Aber der Spa0 kostet mich 500 Euro extra ! Nur zur
Info. Jetzt werden manche denken, das geschieht dem VK also mir ganz recht ! Ein
Tipp für alle die bei eBay verkaufen, falls nix genaues mit Herkunft oder
Baujahr bekannt, lieber gar keine Angabe als eine falsche. In meinem Fall, war
es keine Absicht. Was ich nicht verstehe … meine Angabe war nicht richtig,
weil ich es ja nicht besser wusste ! Aber der Käufer hat doch auch die Fotos bei
eBay gesehen. Konnte sie vergrößern oder mich um weitere Fotos bitten. Das haben
6 andere Bieter auch gemacht. Kann man sich da als Verkäufer nicht darauf
verlassen, dass der Käufer weiß was er macht ? Somit hat er doch den Schrank
gesehen. Und hat ihn ersteigert. Es ist kein Betrug meinerseits, da es nicht
beabsichtigt ist. Gibt es denn keinen der sich mit Recht und dieser Sache besser
auskennt in diesem Forum ? Nun gut. Zu doof, dass es meisten die falschen
trifft. Übernimmt das eigentlich die Rechtsschutzversicherung ?
Ja, aber angenommen ich biete ihm das an, dass ich den Schrank wieder
abhole, ihm das Schrank-Geld bar gebe … dann rückt er den Schrank bestimmt
nicht raus, weil ich dann die Gutachterkosten erst ein anderes Mal
begleichen will. Ich muss ja erst feststellen, ob dieser Gutachter echt ist, ob
die Rechnung ok ist. Dann fahre ich zig Kilometer zu dem Käufer und werde wohl
den Schrank nicht bekommen, wenn ich nicht die Verkaufssumme und angefallenen
Kosten gleich zahle. Sagst Du die Gutachterkosten würdest DU nicht mit
einbeziehen, also nicht zalen ? Oder sagt das eBay ? Falls eBay, könntest Du mir
auch sagen wo genau ? Ich bin ja bereit den Schrank abzuholen. Ich will ja auch,
dass das ein Ende hat. Umgekehrt würde ich wohl auch nicht einen Schrank haben
wollen, der den Angaben nicht entspricht. Es muss eben der Gutachter und sein
Gutachten überprüft werden. Und das geht ja wohl nicht von heute auf morgen.
Danke.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Yops, Du hast ja recht. Ich habe mich mit meinen Angaben geirrt. Es war ein
Versehen !!! Kein Betrug ! Auf keinen Fall. Und nun beruhige Dich, nicht jeder
ist wie DEIN Verkäufer. Ich bringe meine Angelegenheit in Ordnung und nehme die
Ware auch zurück. Für die Kosten werde ich wohl auch aufkommen. Bleibt mir wohl
nichts anderes übrig. Ich schreibe im Forum, weil ich andere Meinungen dazu
hören will. Habe nette Tipps bekommen von anderen und Kritik von Dir. Ist ja
auch ok. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du eine absolute Wut auf Deinen
Verkäufer hast ! Und dass Du die Backsteine im Bauch fühlst, so ein Druck …
das ist Wut weil man verarscht wurde … Trotzdem muss man einen kühlen Kopf
bewahren und die Angelegenheit hinter sich bringen. Nochmals kommt so was nicht
vor, weil man ab jetzt bei jeden Angaben besser aufpasst. Danke.
Hi
Kosten gleich zahle. Sagst Du die Gutachterkosten würdest DU
nicht mit
einbeziehen, also nicht zalen ?
Ebay sagt über soch spezielle Sachen nix, aber warum wendest du dich nicht an die [email protected] ?
Ich würde versuchen das Geschäft zu wandeln, was auch der Käufer möchte. Das Thema Gutachten ist ein eigenes - darüber könnt ihr euch separat einigen, z.B. 50%50. Deine hälfte kannst du ja bei deinem Verursacher eintreiben.
Könnt ihr denn kommunizieren oder läufts schon auf der Ebene von Beschimpfungen ab?
Ich bin ja bereit den Schrank abzuholen. Ich will ja auch,
dass das ein Ende hat. Umgekehrt würde ich wohl auch nicht
einen Schrank haben wollen, der den Angaben nicht entspricht. Es muss
eben der Gutachter und sein Gutachten überprüft werden.
Und das geht ja wohl nicht von heute auf morgen.
Versuche das Geschäft zu wandeln, biete ihm 50% der Gutachterkosten, das abholen würd ich mal außen vor lassen, er hat abgeholt um Kosten zu sparen. Wärs mit ner Spedition geschickt worden hätte man eine Fixe Summe zum kalkulieren, so nix.
Es gibt allerdings auch Leute die gar nicht wollen das so eine Sache sauber aus der Welt geschafft wird…
HH
Hi
und - meinst du - auf den Nachlaß plus 50% des Gutachtens lässt er sich nicht doch noch ein? fragen kost nix. Dann sparst du die Rennerei, und die Kosten des Gutachtens teilst du mit dem verursacher, der die falsche Info in die Welt gesetzt hat. Der ja auch als Besitzer des Teils eigentlich den Rest der Kohle bekomt. Ich denke mal das du prozentual am Erlös beteiligt gewesen wärst.
HH
Das ist Betrug! Egal ob arglistig oder nicht.
Dein Posting ist zu emotional.
Betrug liegt hier warscheinlich nicht vor, ledeglich ein
irrtum.
ich meinte meinen VK nicht den Verfasser des Beitrags.
beruhigt 
Ok, dann bin ich ja beruhigt, dass wenigstens du fair bist.
Hoffentlich kommen jetzt nicht zu hohe Kosten auf dich zu.
viele Gruesse
jima
Hallo,
in der Überschrift schreibst Du: Ich bin Verkäufer.
Das siehst Du richtig. Damit hast Du die Verantwortung für die Richtigkeit Deiner Angaben übernommen.
Ich bin kein Jurist und kann Dir nicht raten, nur sagen, was ICH tun würde, wenn ich an Deiner Stelle wäre.
Ich würde zahlen und versuchen, vom eigentlichen Verkäufer so viel Geld wie möglich davon wieder zu bekommen. Den Rest würde ich als ‚Lehrgeld‘ abschreiben.
(Ich hab schon ne Menge durch ähnliche Aktionen verloren. Scheinbar hab ich nen Sprachfehler, ich kann immer nicht ‚nein‘ sagen, muß ich noch lernen.
)
cu Rainer
Alternative
Hallo noch mal,
mir kommt da noch ne Idee! 
Du kannst vom ursprünglichen Verkäufer verlangen, daß er die Kosten übernimmt und den Schrank samt Gutachten zurücknimmt. Geht er darauf nicht ein, bist Du rechtmäßiger Eigentümer und kannst den Schrank mit den Gutachten bei Ebay erneut versteigern (mit den richtigen Angaben und Hinweis auf die Gutachten) und dabei eventuell noch einen Gewinn erzielen.
cu Rainer