Ebay-Vertragsrücktri,wer trägt die Rücksendekosten

Ich habe bei einem Privatverkäufer einen Artikel gekauft und er hat wesentliche Bestandteile des Artikels nicht mitgeliefert. Der Preis betrug 505€, die Versandkosten 15€.
Der Verkäufer hat seinen Irrtum eingesehen und hat mir angeboten, das Gerät zurückzuschicken. Er wird mir dann mein Geld zurücküberweisen.
Allerdings besteht er darauf, daß ich die Versandkosten für die Rücksendung selbst trage. Ist das rechtens?

Außerdem will er, daß ich erst das Gerät zurückschicke und er mir dann mein Geld zurücküberweist. Ich hätte es gerne, daß er mir erst das Geld zurücküberweist und ich dann das Gerät zurückschicke, denn ich habe keine Lust noch einmal seiner Willkür ausgesetzt zu sein. Kann ich auf diese Reihenfolge bestehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

Allerdings besteht er darauf, daß ich die Versandkosten für
die Rücksendung selbst trage. Ist das rechtens?

Nein, da es sich um einen Rücktritt wegen Mangels handelt. Selbst wenn es ein Rücktritt wegen Nichtgefallens wäre, müsste der VK bei diesem Kaufpreis unter bestimmten Umständen das Rückporto tragen.

Außerdem will er, daß ich erst das Gerät zurückschicke und er
mir dann mein Geld zurücküberweist.

Da ist er im Recht, das nennt man „Zug um Zug“ und Du musst ihm seinen Kram erst zurückschicken. Wähle versicherten (nachverfolgbaren) Versand, auch wenn er sich weigert, das zu übernehmen - lieber ein paar EUR draufgezahlt als ewiger Ärger.

Gruß,

Myriam

Unter welchen Umständen muß er denn das Rückporto tragen? Wo gibt es Paragraphen? Ich habe das ganze BGB durchgeackert, aber zu Versandkosten bei Rückgabe gibt es da nichts. Und es ist ein Privatverkäufer!!
Viele Grüße
Anja

Hallo,

Allerdings besteht er darauf, daß ich die Versandkosten für
die Rücksendung selbst trage. Ist das rechtens?

Nein, da es sich um einen Rücktritt wegen Mangels handelt.
Selbst wenn es ein Rücktritt wegen Nichtgefallens wäre, müsste
der VK bei diesem Kaufpreis unter bestimmten Umständen das
Rückporto tragen.

Außerdem will er, daß ich erst das Gerät zurückschicke und er
mir dann mein Geld zurücküberweist.

Da ist er im Recht, das nennt man „Zug um Zug“ und Du musst
ihm seinen Kram erst zurückschicken. Wähle versicherten
(nachverfolgbaren) Versand, auch wenn er sich weigert, das zu
übernehmen - lieber ein paar EUR draufgezahlt als ewiger
Ärger.

Gruß,

Myriam

Hallo,

all dies ist auch ausführlich im ebay Rechtsportal erläutert
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
"Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder ist die von Ihnen gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB). Den Rücktritt müssen Sie gegenüber dem Verkäufer erklären. Hierfür bietet es sich an, dies z.B. mit einem Einschreiben mit Rückschein zu tun, damit Sie im Streitfall den erklärten Rücktritt beweisen können.

Im Falle des Rücktritts müssen Sie die mangelhafte Ware an den Verkäufer zurückgeben und der Verkäufer muss Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten. Sofern der Verkäufer die defekte Ware nicht direkt bei Ihnen abholt, muss er in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung der Ware tragen. Ob Sie auch eine Erstattung der ursprünglichen Versandkosten verlangen können, hängt davon ab, ob der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat."

Stephanie

Unter welchen Umständen muß er denn das Rückporto tragen?

Wenn der Artikel mangelhaft ist, muss auch ein Privatverkäufer die Kosten tragen.

Im Gegensatz zum Händler muss ein Privatverkäufer keine Rücknahme bei Nichtgefallen bieten, das wäre Kulanz und dann muss der VK die Portokosten nicht übernehmen.

Wenn sich der VK querstellt, nützen Dir auch keine Paragrafen. Ich würde empfehlen, ins ebay-Hilfeforum zu gehen, dort einen Thread zu eröffnen (keine Realdaten! ebay-Namen sind aber erlaubt) und den VK dorthin einzuladen. Dort wird man ihm schon heimleuchten.

Gruß,

Myriam

Wie bitte ?
Hallo,

Selbst wenn es ein Rücktritt wegen Nichtgefallens wäre, müsste
der VK bei diesem Kaufpreis unter bestimmten Umständen das
Rückporto tragen.

klär uns bitte mal auf unter welchen „bestimmten Umständen“ das sein soll und welches Gesetz das regelt.

M.E. völliger Unsinn.

Gruß

S.J.

Seit wann ist ebay in D die Legislative ?
Hallo,

nur gut, dass Ebay in Deutschland nicht die Legislative darstellt, sondern so etwas vom Bundestag in Gesetzen - in diesem Fall BGB - formuliert wird.

Darüber hinaus: Schöne Antwort, die aber irgendwie nicht zur Frage passt.

Gruß

S.J.

all dies ist auch ausführlich im ebay Rechtsportal erläutert
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
"Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder ist die
von Ihnen gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos
verstrichen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der
Mangel erheblich ist (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB). Den
Rücktritt müssen Sie gegenüber dem Verkäufer erklären. Hierfür
bietet es sich an, dies z.B. mit einem Einschreiben mit
Rückschein zu tun, damit Sie im Streitfall den erklärten
Rücktritt beweisen können.

Im Falle des Rücktritts müssen Sie die mangelhafte Ware an den
Verkäufer zurückgeben und der Verkäufer muss Ihnen den
Kaufpreis zurückerstatten. Sofern der Verkäufer die defekte
Ware nicht direkt bei Ihnen abholt, muss er in jedem Fall die
Kosten für die Rücksendung der Ware tragen. Ob Sie auch eine
Erstattung der ursprünglichen Versandkosten verlangen können,
hängt davon ab, ob der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat."

Stephanie

Hallo,

nur gut, dass Ebay in Deutschland nicht die Legislative
darstellt, sondern so etwas vom Bundestag in Gesetzen - in
diesem Fall BGB - formuliert wird.

Keine Ahnung, ob es daran was auszusetzen gibt, ich denke mal, das wurde von deutschen ebay Juristen verfasst.

Darüber hinaus: Schöne Antwort, die aber irgendwie nicht zur
Frage passt.

Nur den ersten Satz gelesen und dann die Geduld verloren?

Im Falle des Rücktritts müssen Sie die mangelhafte Ware an den
Verkäufer zurückgeben und der Verkäufer muss Ihnen den
Kaufpreis zurückerstatten.

Beschreibt die richtige Reihenfolge in der man vorgeht. Und nach ebay

Sofern der Verkäufer die defekte
Ware nicht direkt bei Ihnen abholt, muss er in jedem Fall die
Kosten für die Rücksendung der Ware tragen.

trägt der Verkäufer bei Mangel die Rückversandkosten.

Stephanie

Selbst wenn es ein Rücktritt wegen Nichtgefallens wäre, müsste
der VK bei diesem Kaufpreis unter bestimmten Umständen das
Rückporto tragen.

klär uns bitte mal auf unter welchen „bestimmten Umständen“
das sein soll und welches Gesetz das regelt.

[off topic Inhalte entfernt, MOD]

Meines Wissens nach ist es so, dass wenn man bei einem gewerblichen Händler vom Rücktrittsrecht wegen Nichtgefallens Gebrauch macht, man das Rückporto erstattet bekommt, wenn der Warenwert über 40 EUR liegt. Liegt der Warenwert unter 40 EUR kann der VK in die AGB schreiben, dass der K das Rückporto trägt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Gruß,

Myriam

1 Like

Hallo,

[Bezug auf off topic Inhalte im vorherigen Posting entfernt, MOD]

Im Ursprungsposting heißt es " Ich habe bei einem Privatverkäufer einen Artikel gekauft….

Du hast eine falsche Antwort gegeben, denn du beziehst dich auf Regelungen, die sich, wie du nun selbst schreibst, auf den Verbrauchsgüterkauf beziehen und somit nicht zur Anwendung kommen.

Gruß

S.J.

1 Like

Hallo,

nochmals: Ebay macht keine Gesetze. Da mögen ja clevere Juristen sitzen, die Gesetze interpretieren und auslegen. Somit muss das aber noch lange nicht richtig sein. Zudem wäre ich immer äußerst vorsichtig damit, grundsätzliche Aussagen auf individuelle Sachverhalte 1:1 anzuwenden. Denn die Antwort passt daher nicht zur Frage, weil sie sich ausschließlich auf das Rücktrittsrecht aufgrund eines Sachmangels bezieht. Ob dieses Recht besteht, ist hier höchst zweifelhaft, sieht das Gesetz doch zunächst Nachbesserung vor. Im Ursprungsposting heißt es ausdrücklich „hat mir angeboten, das Gerät zurückzuschicken“. Dieses Angebot kann der Verkäufer selbstverständlich daran knüpfen, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt. Erst wenn tatsächlich ein Rücktrittsrecht besteht, wäre deine Aussage von Interesse.

Gruß

S.J.

nur gut, dass Ebay in Deutschland nicht die Legislative
darstellt, sondern so etwas vom Bundestag in Gesetzen - in
diesem Fall BGB - formuliert wird.

Keine Ahnung, ob es daran was auszusetzen gibt, ich denke mal,
das wurde von deutschen ebay Juristen verfasst.

Darüber hinaus: Schöne Antwort, die aber irgendwie nicht zur
Frage passt.

Nur den ersten Satz gelesen und dann die Geduld verloren?

Im Falle des Rücktritts müssen Sie die mangelhafte Ware an den
Verkäufer zurückgeben und der Verkäufer muss Ihnen den
Kaufpreis zurückerstatten.

Beschreibt die richtige Reihenfolge in der man vorgeht. Und
nach ebay

Sofern der Verkäufer die defekte
Ware nicht direkt bei Ihnen abholt, muss er in jedem Fall die
Kosten für die Rücksendung der Ware tragen.

trägt der Verkäufer bei Mangel die Rückversandkosten.

Stephanie

Hallo,

[off topic Inhalte entfernt, MOD]

Im Ursprungsposting heißt es "Ich habe bei einem
Privatverkäufer einen Artikel gekauft…
.

Und genau das hatte ich überlesen. Ist aber relativ irrelevant, da es sich hier - wie ich auch schrieb - gar nicht um Rücktritt wegen Nichtgefallens handelt.

[off topic Inhalte entfernt, MOD]

Gruß,

Myriam

2 Like

Hallo,

Ob
dieses Recht besteht, ist hier höchst zweifelhaft, sieht das
Gesetz doch zunächst Nachbesserung vor.

Ja, ich weiß, dass stand auch auf der zitierten ebay Infoseite. Vielleicht sollte der Käufer dann hier erwägen, Nachbesserung (das heißt Lieferung der fehlenden Teile) zu fordern. Da der Verkäufer das gar nicht angeboten zu haben scheint, hege ich den Verdacht, dass er das nicht kann, da er die Teile nicht hat. Ist dem Verkäufer die Nachbesserung in einer angemessenen Frist nicht möglich und der Mangel gravierend, besteht keinerlei Zweifel daran, dass er den Kaufpreis und alle Versandkosten zu ersetzten hat.

Der einzige Grund keine Nachbesserung zu fordern wäre, scheint mir, wenn der Käufer den Artikel eigentlich doch nicht haben will und an einer Nachbesserung kein Interesse hat.

Stephanie