Ebay- vom Kauf zurück getreten

Hallo,

hab schon Seiten von ebay durchforstet, bin aber irgendwie überfragt.

Hab nen Gegenstand bei ebay verkauft. Höchstbieter war jetzt allerdings ein 13 jähriger Sohn, des Accountinhabers.
Hab dann dem vorletzten Bieter auch schon nen Sofortkaufangebot gemacht, was nun verstrichen ist.

Was muss ich nun tun, denn der Artikel steht bei „MeinEbay“ immer noch als verkauft. Somit fallen dafür ja auch Gebühren an, die ja aber garnicht anfallen dürften. Über den Punkt „Problem klären“ möchte ich nicht gehen, da ja der Erstbieter eh nicht bezahlt.

Würd den Gegenstand dann lieber nochmals einstellen!

VG René
(der zum ersten Mal bei ebay was verkaufte und prompt reintapst…:smile:)

Hallo Rene,

du gehst einfach auf den Artikel und klickst auf
„Artikel wieder einstellen“

Gruss Tine

Hallo,

Auch Hallo

an, die ja aber garnicht anfallen dürften. Über den Punkt
„Problem klären“ möchte ich nicht gehen, da ja der Erstbieter
eh nicht bezahlt.

aber nur über diesen Punkt bekommst du von ebay Deine Verkaufsgebühren erstattet!

Nachdem ich einmal das gleiche Problem hatte, bekam ich von ebay die Auskunft, dass der Accountinhaber für diesen voll verantwortlich ist, egal ob ein Minderjähriger oder jemand anders etwas darüber kauft. Er hätte den Kaufpreis also zahlen müssen. Am blödesten finde ich, die eigenen Kinder oder evtl imaginären Kinder vorzuschieben!

Also, wie schon gesagt, den Artikel einfach wieder einstellen.( über Aktivität und Verkaufen bzw. verkaufte Artikel)
Ich habe schon über 300 Sterne bei ebay und nur einmal das gleiche Problem wie Du ghabt :smile:
Also nicht verzagen, es gibt nicht nur schwarze Schafe bei ebay…

LG
Sabine

Hallo Tine,

hab ich so gemacht (ich bin so stolz auf mich *grins*)!
Allerdings zeigt mein Konto noch die Verkaufsgebühr für das alte Angebot an.
Weiss nun das Programm, dass es nicht doppelt Gebühren verlangen darf?

Ist irgendwie doof gemacht, die ebay- Hintergrundverkaufsseiten!:frowning:

VG René

Hallo,

Was muss ich nun tun, denn der Artikel steht bei „MeinEbay“
immer noch als verkauft. Somit fallen dafür ja auch Gebühren
an, die ja aber garnicht anfallen dürften. Über den Punkt
„Problem klären“ möchte ich nicht gehen, da ja der Erstbieter
eh nicht bezahlt.

das ist aber die einzige Möglichkeit. Ich würde Ebay auch mitteilen, dass der Account ganz offensichtlich missbraucht wird.

Was für ein Zufall, dass der Sohnemann erst 13 und somit noch nicht strafmündig ist. Sonst hätte er sich nämlich ggf. des Betruges schuldig gemacht.

Auf jeden Fall muss Ebay so etwas wissen um ggf. Sanktionen zu verhängen. Sonst kauft der Typ morgen bei mir und zieht die selbe Nummer ab.

Gruß

S.J.

Danke an alle…
Hallo,

hatte gestern den Artikel zwar wieder eingestellt, hab heute aber das „Problem“ nochmal gemeldet. Mal schauen.

Bin halt noch unwissend!:frowning:
Aber dies kann ich ja ändern!:smile:)

Besten Dank und noch ein schönes Rest-WE,
VG René

Hallo :Allerdings zeigt mein Konto noch die Verkaufsgebühr für das
alte Angebot an.
Weiss nun das Programm, dass es nicht doppelt Gebühren
verlangen darf?

Woher soll das „System“ wissen das es sich um denselben Gegenstand handelst den Du dort verkaufen willst.
Es könnte ja auch ein gleicher sein, von dem Du noch 10 andere auf Vorrat liegen hast.
Auch für deinen nächsten Verkauf wirst Du wieder Gebühren zahlen.
Und die einzige Möglichkeit deine Gebühren wieder zurückzu bekommen ist den Fall bei I-bäh zu melden.
Es gibt ja schließlich auch die Möglichkeit, sich mit dem Käufer friedlich zu einigen.

mfG