Ebay- Ware kaputt

Hallo Ihr alle,

wollte euch mal um eure Meinung zu folgendem bitten.

Jemand hat bei mir einen CD-Wechsler fürs Auto ersteigert, der bei mir ohne Probleme lief.

Heute hat der Käufer die weare erhalten und behauptet, dass der Wechsler nicht funktioniere. Verschickt habe ich in in einem Schuhkarton, verpackt in geknülltem Zeitungspapier, gut verklebt und als Packet.

In meiner Artikelbeschreibung habe ich folgendes vermerkt:

„Dies ist eine Privatauktion. Nach geltendem EU-Recht muss ich Garantie und Umtausch ausschließen.“

Meines Erachtens muss der Schaden bei der Post passiert sein, aber meine hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen…

Wie verhalet ich mich jetzt am besten ? Zurücknehmen ? Sgaen, ist nicht meine Schuld? Wäre dankbar, für Tipps, wie man diesen Vorfall am besten löst…

Grüsse,

der osnabrücker

Hi

Heute hat der Käufer die weare erhalten und behauptet, dass
der Wechsler nicht funktioniere. Verschickt habe ich in in
einem Schuhkarton, verpackt in geknülltem Zeitungspapier, gut
verklebt und als Packet.

kan ich gut verstehen, ich könnte jedesmal schreien. Der Karton ist wie der Name sagt für SCHUE und den Schutz von solchen gedacht. durch die Pappe geht alles durch… und Zeitungsknüll ist Hausfrauenverpackung. Informier dich mal wie Stossempindliche Elekronik sachgemäß verpackt wird. So ists bestenfalls ne 50/50 Chance unbeschädigt anzukommen.

In meiner Artikelbeschreibung habe ich folgendes vermerkt:
„Dies ist eine Privatauktion. Nach geltendem EU-Recht muss ich
Garantie und Umtausch ausschließen.“
Meines Erachtens muss der Schaden bei der Post passiert sein,
aber meine hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen…

aber sachgerechtes Verpacken hast du nicht ausgeschlossen. Ich wette, die Versandversicherung der Post würde Zahlung verweigern wegen nicht sachgerechter Verpackung.

Wie verhalet ich mich jetzt am besten ? Zurücknehmen ? Sgaen,
ist nicht meine Schuld? Wäre dankbar, für Tipps, wie man
diesen Vorfall am besten löst…

das wäre mE nicht der Wahrheit entsprechend, aber sagen kannst du ja was du willst.

Helge

…genervt von Leuten die keine Ahnung von (sicherer) Verpackung haben, denn im letzten Jahr 30% Beschädigungen oder Total-Verluste durch solchwelche Spezialisten…

hallo osnabrücker,

Mail dem Käufer doch einfach, daß es vor dem Versand einwandfrei funktionierte. Da somit die Schuld nur bei der Post/DHL liegen könne, solle er schnellstmöglich eine Beschwerde bei seinem Postamt aufgeben, damit die Post-Versicherung den Fall untersuchen könne. Er solle das angeblich defekte Teil bereithalten, da die Versicherungsexperten es natürlich auf eventuelle Manipulationen oder Fehlbedienung untersuchen müßten.
Hat er sich nichts vorzuwerfen, wird er darauf eingehen. Tut er dies allerdings nicht, weißt du, wqoran du bei ihm bist.

Gruß
Sticky

Verpackung…
Hallo Helge,

vielen dank für deine Antwort.
Leider war Sie,mein weiteres Vorgehen betreffend, nicht im geringsten hilfreich.
Dies sollte schliesslich keine Diskussion über „sachgerechte Verpackung“ werden, sondern ein Hilfeaufruf zur Lösung dieses falls für alle beteiligten.

Grüsse,

der osnabrücker ( der sonst sehr wohl sachgemäß verpacken kann ( über 60 Käufer, die CD´s in luftgepolsterten Umschlägen erhalten haben können wohl nicht lügen…))

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Hi,

Mail dem Käufer doch einfach, daß es vor dem Versand
einwandfrei funktionierte. Da somit die Schuld nur bei der
Post/DHL liegen könne, solle er schnellstmöglich eine
Beschwerde bei seinem Postamt aufgeben, damit die
Post-Versicherung den Fall untersuchen könne.

und die Mitarbeiter der Post werden ihm dann mitteilen, dass es Sache des Absenders ist sich mit der Post auseinanderzusetzen, dass der Empfänger da nichts tun kann. Schließlich hat der Absender mit der Post den Vertrag geschlossen „Geld gegen Versendung“, der Empfänger hat damit nichts zu tun.

Deswegen ärgert sich ein Freund von mir seit geschlagenen 18 Monaten mit der Post und einem Ebay-Käufer rum, weil die Post den eindeutig auf ihrem Mist entstandenen Schaden nicht erstatten will.

Gruß,
Sue

Hi

der osnabrücker ( der sonst sehr wohl sachgemäß verpacken kann
( über 60 Käufer, die CD´s in luftgepolsterten Umschlägen
erhalten haben können wohl nicht lügen…))

Schade dass du daraus nicht den richtigen Schluss ziehen kannst. Wenn die Ware aufgrund der Verpackung beschädigt worden ist ist nach meinem Verständnis völlig klar was folgen muss. Wandlung, Rücknahme, Rückzahlung - Lernprozess.

Wer CDS verpacken kann muss nicht automatisch Elektronik verpacken können, wie man aus dem Ergebnis sieht, und die Schuldfrage ist klar, denn da man weiss wie die Post und andere mit dem Gut umgehen, muss man sich eben drauf einstellen. 50% aller dinge die ich bekomme kommen nur zufällig heil an.

HH

Hi

und die Mitarbeiter der Post werden ihm dann mitteilen, dass
es Sache des Absenders ist sich mit der Post
auseinanderzusetzen, dass der Empfänger da nichts tun kann.
Schließlich hat der Absender mit der Post den Vertrag
geschlossen „Geld gegen Versendung“, der Empfänger hat damit
nichts zu tun.

richtig, aber nicht ganz. Jedenfalls muss gemeldet werden und das fristgemäss UND die Verpackung muss dokumentiert werden. Ich wette dass nämlich das Resultat sein wird: unsachgemässe Verpackung. Dies braucht man, um gegen den Verpacker vorgehen zu können, denn wenn dies der Fall ist muss gewandelt werden.

Deswegen ärgert sich ein Freund von mir seit geschlagenen 18
Monaten mit der Post und einem Ebay-Käufer rum, weil die Post
den eindeutig auf ihrem Mist entstandenen Schaden nicht
erstatten will.

nun, wenn die Post was zerstört war in den meisten Fällen die Verpackung mist. Ich weiss nicht was manche Leute glauben, was ein Paket so mitmacht auf dem Weg…
HH

Halo Sue,

Der Empfänger muß sich bei der Post beschweren. Den Rest wickelt die Post mit dem Absender ab. Hat bei mir immer so funktioniert. Habe, nachdem ich dann das Geld auf dem Konto hatte, es sofort an den Käufer weiterüberwiesen.

Gruß
Sticky

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nun, wenn die Post was zerstört war in den meisten Fällen die
Verpackung mist. Ich weiss nicht was manche Leute glauben, was
ein Paket so mitmacht auf dem Weg…

bei meinem Freund war die Verpackung aber gut genug, die Post hat das auch bestätigt und zugegeben, dass die Beschädigung ihre Schuld war. Danach wurden ihm dann „aus Kulanz“ 100€ angeboten - dummerweise war die Ware das dreifache wert und deswegen streitet er sich jetzt um die fehlenden 200€.

Also selbst wenn die Post einen Fehler einräumt bedeutet das noch lange nicht, dass man auch den kompletten Schaden ersetzt bekommt.

Gruß,
Sue

Hi

Also selbst wenn die Post einen Fehler einräumt bedeutet das
noch lange nicht, dass man auch den kompletten Schaden ersetzt
bekommt.

stimmt :smile:

mein schlimmster Fall war ein Buch, 50x70 gross, in einem Seidenbezogenen Präsentationskarton, 19 Kilo schwer. Der Verkäufer (selbsternannter Profi, Versandkostenpauschale 26 EU) wollte es unter 20 Kg halten ums mit der Post schicken zu können und hat es in EINE Lage Luftblasenfolie eingeschlagen und dann immerhin eine Lage Packpapier drum gewickelt.

Kaufpreis Buch 970 EU, also fast 1000 EU.

Was meinst du wie es hier ankam… wenn ich dem mal begegne fliesst Blut.

HH

Hi

Die Antwort wurde gegeben.
Der Verkäufer haftet zwar nicht für den Versand, wohl aber für Beschädigungen durch unzureichende Verpackung.

Wenn also die Ware auf dem Postweg kaputt ging und es ein Paket war, kannste natürlich versuchen die Verischerung geltend zu machen. Wenn die Post ablehnt wegen der Verpackung, dann haste Pech.

Dein Gewhärleistungsausschluß greift nicht weil die Ware schon gar nicht im vereinbarten Zustand eintraf (nämlich funkionierend).

Deine Schuld :stuck_out_tongue:
Weder Post noch Käufer können was dafür.
Son Paket muss vom Tisch auf nackten Betonboden fallen könne ohne das der Inhalt kaputt geht.
Wenn de dir da sicher bist, dann haste auch richtig verpackt ^^

Anders siehts aus wenn der K die Ware beschädigte.
Aber das kannste evtl. erst sehen wenn de jene welche wieder in den Händen hälst.

Ne Rückabwicklung wäre angebracht.

MfG
Lilly

„Verkaufs- und Lagerverpackungen sind
oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die
Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen
oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.“
http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/download/dhl_…