Ebay - Ware nicht erhalten / Rücknahme

Ein privater Verkäufer hat beim Verkauf einer Ware die Rücknahme nicht ausgeschlossen.

Wenn A die Ware bezahlt aber nicht erhält, kann er dann vom Kauf zurück treten? Wie verhält es sich, denn er kann ja nichts zurück senden? Wann beginnt die Wiederrufsfrist, reicht eine Email? Was tun, wenn der Verkäufer die Rücksendung der Ware als Wiederruf verlangt?

Öhm wie wäre es, wenn man sich in diesem fiktiven Fall einfach mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzt und prüft wo die Wahre abgeblieben ist?

Gruß

Fiktiv angenommen hat der Verkäufer angeblich die Ware an einem bestimmten Datum verschickt nachdem nochmal nachgefragt wurde.

hat dieser Verkäufer, auch noch eine Sendungsnummer?
Wie wurde bezahlt? per Paypal?

Auch kein Hallo,

Ein privater Verkäufer hat beim Verkauf einer Ware die
Rücknahme nicht ausgeschlossen.

wieso sollte der Verkäufer etwas explizit ausschließen, zu dem er grundsätzlich gar nicht verpflichtet ist?

Auch ohne Gruß,

S.J.

Hallo

das ist eine seltsame konstellation wie ich finde.

Wieso fragst du so komisch?

wenn ich etwas kaufe und es nicht erhalte dann schreibe ich den Verkäufer an und frage was denn los ist.
Wenn die ware nicht in drei Tagen da ist kann er seinen kram behalten und ich erstatte Anzeige wegen Betrugs.

Da frag ich doch nicht ob ich vom Kauf zurücktreten kann???
Wenn du bei Mediamarkt etwas kaufst und der Karton ist leer dann fragst du doch auch nicht ob du zurück treten kannst sondern du fragst
wo denn dein zeug ist.

Hast du die Ware erhalten und willst nun darauf hinaus dass du sie nicht erhalten hast weil der Verkäufer die Ware als päckchen oder Brief versendet hat?
Dann viel Spass dabei

Hallo,

wenn ich etwas kaufe und es nicht erhalte dann schreibe ich
den Verkäufer an und frage was denn los ist.
Wenn die ware nicht in drei Tagen da ist kann er seinen kram
behalten und ich erstatte Anzeige wegen Betrugs.

Bei mir schwinden 0,5 % der verschickten Waren - ob in der Post oder beim Empfänger kann man bei unversicherten Sendungen ja leider nicht nachprüfen.

Glücklicherweise ist noch keiner auf die abstruse Idee gekommen eine Betrugsanzeige zu stellen - was ja auch schön peinlich wäre, wenn sich hinterher herausstellt, dass der Empfänger seinen Abholschein verloren hatte.

Derzeit fahren auch viele Leute in Urlaub, bringen vorher ihre Verkäufe zur Post oder bezahlen ihren Einkauf - und wenn dann irgend etwas daran nicht stimmt häufen sich endlose E-Mails die erst Wochen später gelesen werden. Oder der Nachbar nimmt die Sendung an und fährt promt 3 Wochen in Urlaub, ohne die Sendung dem Empfänger zu übergeben - hatte ich auch kürzlich.

Zurück zum Thema:

Der Widerruf ist unabhängig vom Erhalt der Ware.

Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware, es kann aber auch jederzeit vorher widerrufen werden. Der Widerruf kann in beliebiger Textform z. B. E-Mail erfolgen.

Nicht zu verwechseln mit Rückgaberecht, das Rückgaberecht wird ausgeübt durch Rückgabe der Ware und kann nicht per E-Mail ausgeübt werden.

Voraussetzung für diese gesetzlichen Rechte ist natürlich, dass der Verkäufer gewerblich handelt, beim Privatverkauf bestehen diese Rechte meist nicht.

Um den Verbleib der verschwundenen Ware zu klären sollten Verkäufer oder Käufer definitiv einen Nachforschungsauftrag stellen, unabhänig von einem evtl. Widerruf.

Stephanie

Hallo,

Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware, es
kann aber auch jederzeit vorher widerrufen werden. Der
Widerruf kann in beliebiger Textform z. B. E-Mail erfolgen.

Nicht zu verwechseln mit Rückgaberecht, das Rückgaberecht wird
ausgeübt durch Rückgabe der Ware und kann nicht per E-Mail
ausgeübt werden.

Zitat UP Ein privater Verkäufer…

Voraussetzung für diese gesetzlichen Rechte ist natürlich,
dass der Verkäufer gewerblich handelt, beim Privatverkauf
bestehen diese Rechte meist nicht.

Was meinst Du mit „meist nicht“? Ein Widerufs- oder Rücktrittsrecht steht nur Verbrauchern Unternehmern gegenüber zu. Sonst bestehen solche Rechte grundsätzlich nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

Zitat UP Ein privater Verkäufer…

sorry, hatte ich übersehen.

Was meinst Du mit „meist nicht“? Ein Widerufs- oder
Rücktrittsrecht steht nur Verbrauchern Unternehmern gegenüber
zu. Sonst bestehen solche Rechte grundsätzlich nicht.

Ich meinte, ein Privatverkäufer hat das Recht ein freiwilliges Widerrufs-/ oder Rückgaberecht einzuräumen. Falls das irgendwo im Angebot erwähnt ist, ist das natürlich Vertragsbestandteil. Falls vorher davon keine Rede war könnte der Privatverkäufer aus Kulanz auch nach Vertragsschluss solche Rechte einräumen.

Stephanie