Ebay Waren falsch beim Zoll deklariert?

Hi,

Mein aus den USA importierter antiquarischer Fotoband ist endlich hier in Deutschland angekommen. Ich hatte heute eine Benachrichtigung vom Zoll im Briefkasten. Die besagt, dass die eine zweisprachige Rechnung haben wollen und einen Kontoauszug mit der Zahlung.

Soweit, so gut. Allerdings steht auf dem Paket der Wert des Bandes ($ 120,00), bezahlt habe ich mit allem drum und dran aber $3300,00 Ich hab keine Lust auf Ärger wegen Steuerhinterziehung oder so! Ich habe natürlich eine Paypalrechnung, wonach ich 3300,00 Dollar bezahlt habe, die hätte ich sowieso vorgelegt Keine Ahnung, warum die Verkäuferin den Wert runtergesetzt hat, ich denke, sie wollte mir einen Gefallen tun. ich will natürlich auch nicht, dass sie deswegen Probleme bekommt.

Jedenfalls: 1. Was soll ich den Herren beim Zoll erzählen, warum ich mehr bezahlt habe, als auf dem Paktet steht?

Welche Folgen kann der ganze Kram für mich haben?

Manni aus München

Hallo Manni,

ich würde, genau wie Du es beschrieben hast, mit der Paypal-Zahlungsquittung und evtl. einem Ausdruck von der gewonnenen Auktion bzw. der Auktionsnummer zum Zoll gehen und alle Angaben ordnungsgemäß machen. Ich glaube nicht, dass die amerikanische Ebay-Händlerin deshalb Probleme bekommt. Der deutsche Zoll ist interessiert daran, dass eingeführte Waren ordnungsgemäß verzollt werden und verfolgt bestimmt kein Interesse an einer aufwändigen und für ihn ergebnislosen Strafverfolgung in den USA. Wahrscheinlich wird man Dich nicht einmal fragen, warum da ein niedrigerer Wert angegeben ist. Du hast die Angaben schließlich nicht gemacht und hast sie nicht zu verantworten. Solange DEINE Angaben wahrheitsgemäß sind und für den Zoll anhand der Auktionsnummer nachvollziehbar sind, wird die ganze Sache gar keine Folgen für Dich haben, außer dass Du die Einfuhrumsatzsteuer und eventuell anfallende Zollgebühren zu zahlen hast.

Viele Grüße
Wolfgang

Das ging aber fix mit der Antwort…Danke Wolfgang …bin heute zum ersten mal hier!!! Take care

Hallo,
das Ganze ist natürlich dumm gelaufen und wurde seitens der Verkäuferin voreilig gehandhabt. Sicherlich meinte sie es gut und wollte Sie vor zu hohen Zollgebühren bewahren.

In der Tat kann man bei antiquarischen Büchern den exakten Wert nie genau bestimmen. Es kann jemand genausogut bei ebay ein Schnäppchen gemacht haben und ein 3000 Dollar wertvolles Buch für 120 Doller ersteigert haben.

Bei Ihnen steht fest, das sich der Zoll schwer tut das Buch exakt zu taxieren, sonst hätten sie ihnen gleich eine passende Forderung präsentiert.
So haben sie zunächst nur die Rechnung der Verkäuferin als Ausgangsbasis, mit der sie offensichtlich nicht viel anfangen können und deswegen von Ihnen weitere Dokumente verlangen.

Nun gibt es zwei Wege: den legalen und den - sagen wir mal - „linken“ (illegal wäre wohl zu hoch gegriffen, wir sprechen hier nicht von hochkarätigen Schmuggel).

Der legale Weg ist der einfachste, schnellste und zugleich teuerste: Sie legen ihre Rechnung und Zahlungsbeleg vor das Sie 3300 $ bezahlt haben, daraus wird dann der Zoll errechnet. Das könnten so um die 600-700 $ sein, bei antiquarischen Büchern weiss ich es nicht so genau - es könnten auch weniger sein.

Die andere Möglichkeit bedarf der Absprache mit der Verkäuferin. Sie erklären das die Zahlung erst nach Erhalt erfolgt, somit können Sie noch keinen Zahlungsbeleg vorlegen. Aber die Verkäuferin muss bei der Sache „mitspielen“, das heisst auf event. (telefonische, oder per eMail/Fax) Rückfrage gleichlautendes aussagen.

Das könnte gut gehen und wirkt durchaus glaubwürdig, besonders wenn man die Aussage verstärkt, das Sie schon länger in Kontakt sind und eine beidseitige Vertrauensbasis besteht.

Was Ihnen droht: eine Strafe, wenn man Ihnen (beiden, also Sie und Verkäuferin) nachweisen könnte, das sie sich dahingehend abgesprochen haben. Soweit keine Dokumente dafür gefälscht werden sind keine strafrechtlichen Folgen zu erwarten, es droht „lediglich“ eine Ordnungsstrafe.

Hoffe ich konnte damit etwas weiterhelfen.

Lieber Herr Eichler, Recht herzlichen Dank für die rasche Antwort…natürlich werde ich ohne Aufforderung die original RG von 3.3000 Dollar vorlegen-anderes war nicht geplant und wie immer -kommt ja öfter vor die Steuern entrichten- was mich nur wurmte, war, das der Verkäufer das Buch auch so versichern( also offen legen „how-Much“)sollte über die 3.3000 und nur 120 angegeben hat- dann wäre es auch Ok. das er es als „gift“ beschreiben hat- was auch korrekt ist, weil es keine Handelsware im eigentlichen Sinne war, sondern er in diesem Fall keine Auktion im Hintergrund hatte, sondern es als Privatmann mir verkauft hat…LG Manni

Hallo Manni,
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, dabei ging es um einen Hunderollstuhl (so etwas gibt es, für Hunde mit Hüftprobleme, aber eben nur in den USA).
Der Verkäufer hat mir freundlicherweise auch eine niedrigere Rechnung ausgestellt und der Zoll wusste mit dem Gestell überhaupt nichts anzufangen. Letztendlich fanden wir einen Kompromiss, weil ich auch nicht zulange warten wollte und das Teil rasch brauchte.
Komplizierter wurde es hingegen mit einem Steinmosaik (so runde 2 qm gross und 140 kilo schwer) aus dem Libanon. Da bedurfte es einer Erklärung, das die verwendeten Steinchen keine Strahlung verursachen, in dem Mosaik keine Mineralen verwendte wurden, die geschützt sind und das ganze Werk nicht durch Kinderarbeit entstanden sei.
Insgesamt waren 4 Formulare (in mehrfacher Ausfertigung) auszufüllen, aber dann kam der erfreuliche Effekt: das Kunsthandwerk wurde schlichtweg mit „Steine“ deklariert ohne handelsüblichen Wert und ich bekam es zollfrei.
Das bestätigte meine Vermutung: je grösser eine Sendung, desdo mehr Aufstand beim Zoll. Denn zwischenzeitlich habe ich bestimmt an die hundert Päckchen aus den USA, China, Japan, Hong Kong und Singapur bekommen, mit Modelleisenbahnteile (also sehr kleine Sendungen), die allesamt durch den Zoll rutschten, ohne Probleme.

Man muss dazu sagen: ich wohne in Spanien, hier tickt der Zoll wohl etwas anders :wink:

Mit sonnigen Grüssen

…ich glaube ich ziehe auch um:smile:…bin mal gespannt, was Dienstag herauskommt, wenn ich zum Zoll fahre…RG und PayPal sind schon zum ausdrucken bereit…

Hallo ManniMünchen

Du hast doch sicher noch Unterlagen ausgedruckt bzgl
der Auktion - die würde ich zusammen mit Deiner PAYPAL-
Rechnung dem Zoll vorlegen.
Mehr gibt es da garnicht zu erzählen. -

Dann lassen die Dich sicher
ungeschoren davonkommen.

gerry

Hi,

Mein aus den USA importierter antiquarischer Fotoband

ist

endlich hier in Deutschland angekommen. Ich hatte

heute eine

Benachrichtigung vom Zoll im Briefkasten. Die besagt,

dass die

eine zweisprachige Rechnung haben wollen und einen

Kontoauszug

mit der Zahlung.

Soweit, so gut. Allerdings steht auf dem Paket der

Wert des

Bandes ($ 120,00), bezahlt habe ich mit allem drum

und dran

aber $3300,00 Ich hab keine Lust auf Ärger wegen
Steuerhinterziehung oder so! Ich habe natürlich eine
Paypalrechnung, wonach ich 3300,00 Dollar bezahlt

habe, die

hätte ich sowieso vorgelegt Keine Ahnung, warum die
Verkäuferin den Wert runtergesetzt hat, ich denke, sie

wollte

mir einen Gefallen tun. ich will natürlich auch

nicht, dass

sie deswegen Probleme bekommt.

Jedenfalls: 1. Was soll ich den Herren beim Zoll

erzählen,

warum ich mehr bezahlt habe, als auf dem Paktet steht?

Welche Folgen kann der ganze Kram für mich haben?

Manni aus München

Hallo Manni,

du musst in jedem Fall deine Paypal REchnung vorzeigen- bei der Summe könntest du sogar mit einer Haftstrafe rechnen müssen, wenn du den richtigen Betrag nicht angibst.
Der Rechnungsbetrag ist ein Gefallen, den die Verkäuferin dir tun wollte- sie dachte, wenn sie die Summe niedriger ausweist würde das Paket so durch den Zoll kommen ( ein Irrglaube der in den USA zb echt weit verbreitet ist!!!)
Du musst dann die Umsatzsteuer und Einfuhrsteuer zahlen-
auf den Betrag deiner Paypal Rechnung.
Lege auf jeden Fall deine Rechnung vor, dann ist es aber kein Problem und du musst auch keinen ÄRger erwarten wegen der falsch ausgezeichneten Summe auf dem Paket.

Grüße
Sonja Freundt

Hallo.
Erstmal Sorry für die verspätete Mail. Leider kann ich
auf die Frage keine Antwort geben, da ich mich mit Zollangelegenheiten nicht auskenne. Sorry.
Gruss, mevo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Merci für alle netten Hilfen!!! Alles war ganz unproblematisch und und alles war für den Zoll superkorrekt!

Trotzdem Danke alles super gelaufen- habe voll korrekt gehandelt!