Hallo,
das Ganze ist natürlich dumm gelaufen und wurde seitens der Verkäuferin voreilig gehandhabt. Sicherlich meinte sie es gut und wollte Sie vor zu hohen Zollgebühren bewahren.
In der Tat kann man bei antiquarischen Büchern den exakten Wert nie genau bestimmen. Es kann jemand genausogut bei ebay ein Schnäppchen gemacht haben und ein 3000 Dollar wertvolles Buch für 120 Doller ersteigert haben.
Bei Ihnen steht fest, das sich der Zoll schwer tut das Buch exakt zu taxieren, sonst hätten sie ihnen gleich eine passende Forderung präsentiert.
So haben sie zunächst nur die Rechnung der Verkäuferin als Ausgangsbasis, mit der sie offensichtlich nicht viel anfangen können und deswegen von Ihnen weitere Dokumente verlangen.
Nun gibt es zwei Wege: den legalen und den - sagen wir mal - „linken“ (illegal wäre wohl zu hoch gegriffen, wir sprechen hier nicht von hochkarätigen Schmuggel).
Der legale Weg ist der einfachste, schnellste und zugleich teuerste: Sie legen ihre Rechnung und Zahlungsbeleg vor das Sie 3300 $ bezahlt haben, daraus wird dann der Zoll errechnet. Das könnten so um die 600-700 $ sein, bei antiquarischen Büchern weiss ich es nicht so genau - es könnten auch weniger sein.
Die andere Möglichkeit bedarf der Absprache mit der Verkäuferin. Sie erklären das die Zahlung erst nach Erhalt erfolgt, somit können Sie noch keinen Zahlungsbeleg vorlegen. Aber die Verkäuferin muss bei der Sache „mitspielen“, das heisst auf event. (telefonische, oder per eMail/Fax) Rückfrage gleichlautendes aussagen.
Das könnte gut gehen und wirkt durchaus glaubwürdig, besonders wenn man die Aussage verstärkt, das Sie schon länger in Kontakt sind und eine beidseitige Vertrauensbasis besteht.
Was Ihnen droht: eine Strafe, wenn man Ihnen (beiden, also Sie und Verkäuferin) nachweisen könnte, das sie sich dahingehend abgesprochen haben. Soweit keine Dokumente dafür gefälscht werden sind keine strafrechtlichen Folgen zu erwarten, es droht „lediglich“ eine Ordnungsstrafe.
Hoffe ich konnte damit etwas weiterhelfen.