Ebay Warenbetrug Anhörung bei Polizei

Guten Abend,

am gestrigen Montag erhielt A. eine Vorladung der Polizei.A. wird beschuldigt,jemanden betrogen zu haben.Genauer geht es um Warenbetrug.A. hat sich bei dem Käufer schon entschuldigt und seine „Schuld“ zugegeben.Auch hat A. Rückerstattung des Geldes angeboten.Bisher keine Antwort. Es ist so dazu gekommen: A. war im Urlaub und das Paket ist zurück gekommen beim ersten Versuch,leider hat A. dafür keine Beweise. Dann hat A. mehrere Pakete weggeschickt und dachte,das es dabei ist.Damit war die Sache dann für A. eigendlich erledigt und A. hat sich nicht mehr wirklich drum gekümmert und keine Nachrichten mehr gelesen. Als dann gestern die Vorladung kam war A. sehr überrascht und hat seine Wohnung+Auto durchsucht.Und dann hat A. das Paket unter seinen Arbeitssachen gefunden.Das hat A. dem Kläger so mitgeteilt.A. ist das alles sehr unangenehm,da er weiß,das er ja eigentlich „schuldig“ Ist.Soll A. jetzt zur Vorladung gehen?Alle sagen,man soll es nicht tun.Aber A. will eigentlich,um die Sache zu erledigen.A. weiß ja,was er falsch gemacht hat und hatte nie vor,irgendwen zu betrügen. Einen Anwalt möchte A. eigentlich nicht einschalten.A. 21 und nicht vorbestraft.Was für eine Strafe hat A. zu erwarten?Sein Plan: Zur Vorladung gehen,es so erklären wie hier auch und dann hoffen,das die Staatsanwaltschaft A. nur zu einer Geldstrafe verurteilt.Was soll A. tun?
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

eine Vorladung ist für A eine wunderbare Gelegenheit, sich um Kopf und Kragen zu reden.

Im Zweifelsfall gilt, don’t talk to the Police: https://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc

Gruß,
Steve

Hi,

Einen Anwalt möchte A. eigentlich nicht einschalten.

Das sollte er aber dringend tun, denn das ist der Fachmann für solche Fälle.

Gruß S

Wenn der Verkäufer denn endlich mal die Ware nachweislich versenden würde, um Erfüllung des Kaufvertrages zu bewirken, wäre die Sache erledigt.

Auf eine Erstattung des Kaufpreises einschl. Versandkosten muss sich der Käufer allerdings nicht einlassen und kann zivilrechtlich Lieferung und Schadensersatz geltend machen.

Dennoch vermag ich der Fallschilderung nach keinen Straftatbestand eines Betruges i. S. d. § 263 StGB zu erkennen, da es einer Absicht mangelt, das Vermögen des Käufers zu schädigen. Etwas anders sähe es da aus, wenn der Verkäufer überhaupt kein Absicht hatte, die Ware zu übereignen, weil er anderwetig ein besseres Angebot bekam.

Vor der Polzei muss sich niemand, gar ohne Rechtsbeistand äußern, vor der Staasanwaltschaft oder dem Gericht schon.

G mager

Wenn der Verkäufer denn endlich mal die Ware nachweislich
versenden würde, um Erfüllung des Kaufvertrages zu bewirken,
wäre die Sache erledigt.

Wenn mit „die Sache“ der Kaufvertrag gemeint ist, dann stimmt’s. Aber ein Strafverfahren kriegt man durch tätige Reue nicht einfach so aus der Welt.

Auf eine Erstattung des Kaufpreises einschl. Versandkosten
muss sich der Käufer allerdings nicht einlassen und kann
zivilrechtlich Lieferung und Schadensersatz geltend machen.

Und was soll uns das sagen? A hat die Sache doch verkauft, also wollte er die Sache nicht mehr haben, aber dafür Geld. Warum sollte er jetzt eine Rückabwicklung wollen?

Dennoch vermag ich der Fallschilderung nach keinen Stra
ftatbestand eines Betruges i. S. d. § 263 StGB zu
erkennen, da es einer Absicht mangelt, das Vermögen des
Käufers zu schädigen.

Diese Absicht ist aber doch gar kein Tatbestandsmerkmal. Die Absicht muss darauf gerichtet sein, „sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“. Für alles andere reicht auch Eventualvorsatz.

Es scheitert aber schon am Vorsatz, dem Käufer die nicht vorhandene Lieferbereitschaft vorzuspiegeln.

Etwas anders sähe es da aus, wenn der
Verkäufer überhaupt kein Absicht hatte, die Ware zu
übereignen, weil er anderwetig ein besseres Angebot bekam.

D’accord. Ich sehe hier auch keine Strafbarkeit, aber das ist ja im realen leben so eine Sache. Eine Geschichte, wie wir sie hier lesen, bekommen die ermittelnden Behörden jeden Tag zu hören und in den seltensten Fällen stimmt sie auch. Und wenn dann jemand zur Polizei läuft und sagt „Ich sehe ein, dass ich schuldig bin, hoffentlich kriege ich nur eine Geldstrafe“, dann kriegt diese Person auch ihren Strafbefehl, jede Wette. Und wenn sie die Strafe bezahlt, um möglichst schnell Ruhe zu haben, könnte sich dann später mal gewaltig umschauen, wenn sie einen guten Job haben will, aber dummerweise nicht kriegen kann, weil sie einschlägig vorbestraft ist.

Aber nun gut, wahrscheinlich hat jemand, der sein Geld lieber der Staatskasse gibt als einem Anwalt, ohnehin keine größeren Ziele im Leben.

Vor der Polzei muss sich niemand, gar ohne Rechtsbeistand
äußern, vor der Staasanwaltschaft oder dem Gericht schon.

Als Beschuldigter im Strafverfahren? Gott bewahre! Da muss man nie irgendetwas zur Sache sagen, ob das jetzt Toto und Harry oder der Präsident des Bundesgerichtshofs ist, der einen befragt.

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aber toto und harry versprechen doch immer, das sie dann ein gutes wort beim richter einlegen :frowning: mit denen darf man nicht reden? (ironiewarnung)

gut beschrieben wieso man besser nicht mit der Poizei redet ( ohne anwalt)
http://www.kanzlei-hoenig.de/home/sofortmassnahmen/v…

Hallo,

angeboten.Bisher keine Antwort. Es ist so dazu gekommen: A.
war im Urlaub und das Paket ist zurück gekommen beim ersten
Versuch,leider hat A. dafür keine Beweise. Dann hat A. mehrere
Pakete weggeschickt und dachte,das es dabei ist.Damit war die
Sache dann für A. eigendlich erledigt und A. hat sich nicht
mehr wirklich drum gekümmert und keine Nachrichten mehr
gelesen.

Erzähl hier nicht solche Schmonzetten. Wer Nachrichten nicht mehr liest, hat überhaupt kein Interesse, sich kaufmännisch korrekt zu verhalten.
Du wolltest zu „clever“ sein und bist jetzt berechtigterweise in den Händen der Justiz.
Nicht alle lassen sich verarschen.

Manni

Hallo,

… Wer Nachrichten nicht
mehr liest, hat überhaupt kein Interesse, sich kaufmännisch
korrekt zu verhalten.

Bei einem Kaufmann wäre ein solches Verhalten unentschuldbar, aber was weißt du über den Hintergrund des „A.“ was wir nicht wissen?

Die Forderung nach kaufmännisch korrektem Verhalten, wäre bei jemandem der ein paar Dachbodenfunde verhökert, weder sachlich noch rechtlich haltbar.

Gruß
Werner

Hallo,

Die Forderung nach kaufmännisch korrektem Verhalten, wäre bei
jemandem der ein paar Dachbodenfunde verhökert, weder sachlich
noch rechtlich haltbar.

Das Ware und Geld doch irgendwie zusammenhängen traust du ihm doch wohl zu, gelle?

Gruß:
Manni

Hallo Manni,

„gelle“ schon mal gar nicht.
Aber darüber hinaus ist diese Frage doch weitgehend sinnfrei.
Du hattest das „Nachrichten nicht mehr lesen“ als Indiz eines mangelnden Willens zu korrektem Verhalten und nach meiner Wahrnehmung damit im Grunde als vorsätzliches Fehlverhalten interpretiert.

Das hat mit dem von dir nun als Argument - oder was sollte das sein? - eingebrachten Zusammenhang von Ware und Geld nichts zu tun, was ich als eristische Nebelkerze empfinde.

Nach der Schilderung des Fragestellers, hatte dieser angenommen, die Ware abgeschickt zu haben. Auch wenn dies ein Irrtum war, war für ihn der Vorgang abgeschlossen.
Es mag nicht besonders schlau sein, aber wenn er sonst keinen Anlass hatte, seine Mails zu lesen, musste er nicht davon ausgehen, dass er in der Angelegenheit noch etwas zu kontrollieren hatte.

Daraus nun einen grundsätzlichen Unwillen zu (kaufmännisch) korrektem Verhalten abzuleiten, kann nur mit der Unterstellung einer Lüge des Fragestellers begründet werden.

Gruß
Werner

Hallo,

mach’s nicht so kompliziert.
Das ganze Netz ist bei Geschäften voll von solchen Dünnbrettbohrern, die andere nur über den Leisten ziehen wollen, sich übermäßig clever vorkommen und wenn es dann in die Hose geht, den „Dummen“ spielen wollen.

Gruß:
Manni

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Worum geht es hier ?
Hallo Manni,

ich mache es nicht kompliziert, sondern verhalte mich dem Zweck dieses Forums entsprechend.
Hier geht es nicht darum andere zu entlarven oder als „Dünnbrettbohrer“ zu beschimpfen.

Uns wurde eine Frage zu einem Sachverhalt vorgelegt. Darauf sollten wir antworten.
Deine auf Unterstellungen und Vermutungen beruhende Verurteilung des Fragestellers machen es hier erst kompliziert.

Gruß
Werner

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