Guten Abend,
am gestrigen Montag erhielt A. eine Vorladung der Polizei.A. wird beschuldigt,jemanden betrogen zu haben.Genauer geht es um Warenbetrug.A. hat sich bei dem Käufer schon entschuldigt und seine „Schuld“ zugegeben.Auch hat A. Rückerstattung des Geldes angeboten.Bisher keine Antwort. Es ist so dazu gekommen: A. war im Urlaub und das Paket ist zurück gekommen beim ersten Versuch,leider hat A. dafür keine Beweise. Dann hat A. mehrere Pakete weggeschickt und dachte,das es dabei ist.Damit war die Sache dann für A. eigendlich erledigt und A. hat sich nicht mehr wirklich drum gekümmert und keine Nachrichten mehr gelesen. Als dann gestern die Vorladung kam war A. sehr überrascht und hat seine Wohnung+Auto durchsucht.Und dann hat A. das Paket unter seinen Arbeitssachen gefunden.Das hat A. dem Kläger so mitgeteilt.A. ist das alles sehr unangenehm,da er weiß,das er ja eigentlich „schuldig“ Ist.Soll A. jetzt zur Vorladung gehen?Alle sagen,man soll es nicht tun.Aber A. will eigentlich,um die Sache zu erledigen.A. weiß ja,was er falsch gemacht hat und hatte nie vor,irgendwen zu betrügen. Einen Anwalt möchte A. eigentlich nicht einschalten.A. 21 und nicht vorbestraft.Was für eine Strafe hat A. zu erwarten?Sein Plan: Zur Vorladung gehen,es so erklären wie hier auch und dann hoffen,das die Staatsanwaltschaft A. nur zu einer Geldstrafe verurteilt.Was soll A. tun?
Mit freundlichen Grüßen
mit denen darf man nicht reden? (ironiewarnung)