Hallo liebe www.Fangemeinde,
ich hab da mal ne Frage:
Man stelle sich vor Jemand kauft günstig Ware in einen beliebigen Auktionshaus z.B. Ebay. Da Die Ware aber normalerweise viel teurer gehandelt wird, will der Verkäufer die Ware erst garnicht rausrücken. Nun die Frage: Ist es möglich, diese Forderung an der Ware an einen Dritten zu verkaufen, bevor man sich mit dem Verkäufer auseinandersetzt?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus
LG. Schrotti