Hallo, habe bei ebay etwas bestellt, dies hat überhaupt nicht gepaßt, habe die Ware umgehend zurückgesandt. Habe vorher sogar Verkäufer kontaktiert, da dieser ja die Versandkosten zu tragen hätte.
Hat nach 2 Mail nicht reagiert, dann Ware zurück. Dann noch einige Male kontaktiert wegen Geld, musste jedoch die vereinbarten 30 Tage auf Rücküberweisung warten. Als die 30 Tage vorbei waren, war Fall melden auf ebay nicht mehr möglich, und siehe da ich bekam ne Reaktion vom Verkäufer. Ich müßte den Verkauf abbrechen, da sonst keine Rückerstattung möglich sei??? Mußte ich noch nie machen und kann ich nun auch nicht mehr, da ja die Frist abgelaufen ist.
Was soll ich tun? Es geht um 60 Euro die ich auch nicht zu verschenken habe, ebay reagiert übrigens auch nicht, obwohl ich versucht habe diese zu kontaktieren.
Hallo Jenny71,
also wie ich die Sache sehe, ist das Verhalten des Verkäufers nicht seriös. Du kannst die Ware zurückschicken und mußt Dein Geld wieder bekommen. Gut wäre es, wenn Du mit Paypal bezahlt hättest. Dann kannst du bei Paypal melden, daß Du für die Rücksendung das Geld nicht erhalten hast. Bei Ebay müßtest Du auch nach 30 Tagen noch reklamieren können. Vielleicht kannst Du mir mal die Artikelnummer durchgeben, damit ich mir das ansehen kann. Auf jeden Fall würde ich dem Verkäufer ein Mail schicken mit Frist, bis wann das Geld auf Deinem Konto zu sein hat. Ist die Frist verstrichen, dann gib erneut eine Frist mit Androhung einer Anzeige wegen Betruges.Ich hoffe, Du bekommst Dein Geld.
Liebe Grüße
A.Wetzelsberger
Ebay hat damit nichts zutun ( wie immer). VK hat die Verpflichtung den Kaufpreis inkl. Hin und Rücksendekosten innerhalb 30 Tagen zu erstatten ( geht genau aus der Widerrufsbelehrung hervor). Würde dem Vk noch eine nette Mail senden mit frist von 7Tagen. Passiert nichts direkt den netten Anwalt schreiben lassen ( kostet nicht viel) Die Kosten werden dem VK dann natürlich ebenfalls in RE gestellt.
Gruß,
Joerg
PS: klar nach erstattung des Geldes kann der VK seine VK Gebühren bei Ebay reklamieren. Das muss eigentlich der VK bei Ebay beantragen und Käufer stimmt dem dann zu.
Hallo Jenny,
habe ich das richtig verstanden, dass der Verkäufer die Rücksendung nicht angenommen hat und diese wieder zu Dir zurück kam?
Handelt es sich denn um einen gewerblichen Verkäufer?
Am einfachsten wäre es, wenn Du mir die Auktionsnummer mitteilst, so dass ich das Angebot sehen kann.
Gruß,
ibns
hallo,
kannst du mir die artikelnummer snden, dann ich mir den händler und seine bedingungen mal anschauen.
wenn ich so einen fall habe, wo der verkäufer nicht reagiert melde ich dies direkt an das ebayteam.
wie hast du bezahlt (paypal, bar)?
auf den erste blick würde ich aber sagen, das es für dich nicht gut aussieht, es sei denn du nimmst dir nen anwalt und forderst dann über den dein geld zurück. dies könnte aber sehr teuer werden, wenn man kein rechtschutz hat.
lg
kira
Hallo Jenny,
es tut mir Leid, aber so wirklich weiterhelfen kann ich Dir dabei nicht.
Grundlegend wär es noch wichtig zu wissen, ob es ein Privatverkauf, oder ein geweblicher Handel war. Beim Privatkauf hast Du kaum eine Chance auf Rückgabe.
Beim Ebayhandler kannst Du versuchen etwas Druck aufzubauen, indem Du mit einer schlechten Bewertung drohst. Immerhin sollte sowas unter Kulanz laufen.
Inwiefern Du aber überhaupt Ansprüche auf die Transportkosten hast, kann Dir nur ein Anwalt sagen. Ich würde vermuten, dass der Verkäufer Dir auch den ersten Versand abziehen darf.
Es tut mir Leid, aber in dieser Rechtsfrage kann Dir ein Anwalt sicher eher weiterhelfen. Geh am besten mal bei Wer-weiss-was ins Rechtsforum und beschreibe dort den Fall. Da sind viele Anwälte etc. vertreten die Dir da gute Tipps geben können. Du musst nur darauf achten, dass man die Situation so beschreibt, als wär es ein hypothetische Annahme, dass so ein Fall existiert, da bei wer-weiss-was keine direkte Rechtsberatung stattdinden darf.
Grüße
Michael