Ebay- zum Verkaufen gezwungen? VERZWICKT!

Hallo Wissende
Bin etwas am Ende da Folgendes passierte:

Am Sonntag läuft meine Auktion (ich Verkäufer) um 20:15 aus.
Ebay hatte aber in meiner Rubrik einen Systemausfall von ca.
20Uhr bis 8Uhr montag früh. Laut ebay Statuten ist für diesen
Fall eine 24-stündige Verlängerung der Auktion vorgesehen.
Ebay verlängerte diese Auktion aber nicht. Somit wurden die
Höchstbieter von 20Uhr der Gewinner der Auktion und viele Bieter
die in den letzten Sekunden zuschlagen schrieben Mails, dass Sie
um Ihre Chance zu bieten gebracht wurden. Der „Gewinner“ freut sich ein Schnäppchen gemacht zu haben und winkt mit der ebay.Benachrichtigung, dass er der Gewinner der Auktion sei…

Frage: Ist der Verkauf rechtlich korrekt? Falls ja müsste ich mich mit ebay gerichtlich herumschlagen (Schadenersatz?).
Wer ist der „Leidtragende“ der nicht durchgeführten Verlängerung
(welche hätte durchgeführt werden müssen!!!) Der Käufer? Der Verkäufer ( der garnix falsch gemacht hat, und die Nutzungesbedingungen incl. den Regelungen zu Systemausfällen
akzeptiert hat? oder muss ebay den Schaden zahlen, oder kann ebay
die Auktion einfach von Neuem starten??

Danke fürs Bemühen der Hirnwindungen…

Hallo,
versuche Dich mit e-bay im guten zu einigen. Eine neue Auktion wäre ja die Lösung. Wen e-bay sich querstellt hast Du bestimmt schlechte Karten. Irgendwo in den Teilnahmebedingungen haben die sich sicherlich abgesichrt, und der Sitz von e-bay ist meines Wissens jetzt in der Schweiz. Da können rechtliche Schritte schnell im Sande verlaufen. Also mail e-bay an und bitte um neue Auktion. Gruß elmore

Danke Elmore!
Hab’ schon gedacht keiner möchte hierzu was sagen.

Mit Deinem Vorschlag, wären ebay und ich fein raus!
Was aber, wenn der „Käufer“ auf den Verkauf besteht?

Darin liegt eigentlich des Pudels Kern. Hat er ein Anrecht
oder nicht?

Gruss Roy

Hallo,
ich kenne die Nutzungsbedingungen von e-bay nicht genau. Aber auch der Bieter muß sich per Mausklick mit den Bedingungen einverstanden erklären. Eigentlich müßte e-bay für solche Fälle eine Regelung haben, Du bist sicher nicht der erste Fall.
Gruß elmore

Ebay hatte aber in meiner Rubrik einen Systemausfall von ca.
20Uhr bis 8Uhr montag früh. Laut ebay Statuten ist für diesen
Fall eine 24-stündige Verlängerung der Auktion vorgesehen.
Ebay verlängerte diese Auktion aber nicht. Somit wurden die
Höchstbieter von 20Uhr der Gewinner der Auktion und viele
Bieter
die in den letzten Sekunden zuschlagen schrieben Mails, dass
Sie
um Ihre Chance zu bieten gebracht wurden.

Hallo Roy, bei ebay gibt es doch einige Chatterseiten:
„Benutzer helfen Benutzern“:
http://pages.ebay.de/community/chat/index.html
Ich nehme mal an, daß das Thema da schon ausdiskutiert wurde.
Meine Meinung: Im übrigen bezahlst du die horrenden Einstellgebühren für z.B. 3 Tage und nicht für 3 Tage minus 12 Stunden Systemausfall. Ebay sollte dir die Einstellgebühren sowie die Verkaufsgebühren für diese verkürzte Auktion ersetzen und ich an deiner Stelle würde ich dem Ersteigerer mitteilen, daß die Auktion wieder eingestellt wurde und er neu bieten kann. Ist aber nur meine Meinung.