Ebayartikel fehlerhaft, Rücksendekosten Ausland

Guten Tag,

ich habe vor kurzem ein altes Handarbeitsbuch, etwa 100 Jahre alt, bei Ebay versteigert, das ich von meiner Mutter erhalten hatte. Es fand für ca. 17 Euro einen belgischen Bieter, dem ich das Buch als Büchersendung für 17 Euro + 3 Euro Büchersendung international zusand. In Antiquariaten kostet das Buch ab 80 Euro, so dass ich mich zuerst schon über den niedrigen Verkaufspreis wunderte.

Nun schreibt mir dieser, dass in dem Buch Häkel/Strickbögen fehlen, was mir beim Einstellen selbstverständlich nicht bewusst war. Ich bot ihm dann an, das Buch zurückzusenden,und eine Rückerstattung einzuleiten. Da ich eigentlich gewissenhaft umgehe, möchte ich natürlich auch Wissen, wenn ich einen Fehler gemacht habe. Daraufhin erhielt ich eine Antwort, in der er mir Betrug vorwarf und schrieb er würde sichergehen, dass ich sämtliche mögliche Kosten zu tragen hätte!

Tatsächlich kam dann heute eine Email, er habe das Buch zurückgeschickt, Portokosten: 15,50 Euro, beinhaltet SÄMTLICHE möglichen Optionen, wie Einschreiben, Versicherung, Abgabe Eigenhändig und noch ein paar, wie Email-bestätigung etc. . Natürlich verlangt er jetzt die 20 Euro für den Kauf und die 15,5 Euro Rücksendekosten, gesamt also rund 36 Euro für ein Buch, das für 15 Euro ersteigert wurde.

Meine Frage lautet nun, was muss ich tatsächlich erstatten, ich empfinde das schon als Willkür, das Rückporto so in die Höhe zu treiben. Der günstigste Versand, den ich von Belgien nach Deutschland fand, waren 9 Euro. Ich fand dabei leider keine Büchersendungsoption. Kann man evtl. durch den niedrigen Verkaufspreis nicht auch darauf schließen, dass die Artikelbeschreibung, in der ich aufschrieb, wass sich in dem Buch befindet, korrekt war?

Meine Daten: Privatverkäufer, (das zweite mal dieses Jahr, dass ich Bücher versteigerte), Gewährleistung, Rücknahme und Garantie eigentlich ausgeschlossen.

Vielen Dank schon jetzt für mögliche Antworten.

Hallo,

Meine Daten: Privatverkäufer, (das zweite mal dieses Jahr,
dass ich Bücher versteigerte), Gewährleistung, Rücknahme und
Garantie eigentlich ausgeschlossen.

wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt und dieser nicht arglistig verschwiegen wurde, ist der Gewährleistungsauschluss wirksam und der Käufer dürfte keinerlei Ansprüche haben.

Ich halte das Verhalten des Käufers für eine Frechheit und würde die Annahme der Sendung verweigern. Soll er doch Klage einreichen aus seinem Königreich…

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich halte das Verhalten des Käufers für eine Frechheit und
würde die Annahme der Sendung verweigern. Soll er doch Klage
einreichen aus seinem Königreich…

Annahme verweigern ist nie eine gute Idee und kann leicht zu einem Rechtsstreit führen - für gewerliche Verkäufer gab es dazu z. B. dieses Urteil
http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettb…
OLG Hamburg zu „unfreien Sendungen“

Persönlich würde ich als Verkäufer dem Käufer die Versandkosten für den billigst möglichen Rückversand oder evtl. billigsten versicherten Rückversand erstatten (rausfinden was das ist). Wenn der Käufer mit weiteren Zusatzoptionen (neben Basisversicherung) zu versenden wünscht darf der Käufer das natürlich, aber kann nicht erwarten, dass der Verkäufer ihm die unnötigen Zusatz-Kosten erstattet.

Natürlich riskiert der Verkäufer hier auf jeden Fall eine schlechte Beewertung 1. wegen Unzufriedenheit des Käufers mit dem Buch 2. wegen Rücksendekosten

Wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen ist (auch bei ebay Verkaufsprovision erstatten lassen), noch mal einstellen, evtl. im Festpreisformat und ganz genau schreiben was drin ist und was fehlt.

Stephanie

Hallo,

Annahme verweigern ist nie eine gute Idee und kann leicht zu
einem Rechtsstreit führen - für gewerliche Verkäufer gab es
dazu z. B. dieses Urteil
http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettb…
OLG Hamburg zu „unfreien Sendungen“

das genannte Beispiel passt nur überhaupt nicht zu dem hier geschilderten Fall. In dem Urteil geht es darum, dass ein gewerblicher Verkäufer von einem Wettbewerber wegen eines Verstoßes gegen den lauteren Wettbewerb abgemahnt wurde, weil er per AGB unfreie Rücksendungen ausgeschlossen hat.

Das ist in etwa so, als würde man sagen, dass der Handel bei ebay nie eine gute Idee und leicht zu einem Rechtsstreit führen kann…

Mir ist keine Grundlage bekannt, die mich dazu verpflichtet eine Sendung annehmen zu müssen und ich weiß auch nicht, was daran falsch sein soll, die Annahme zu verweigern, wenn der Anspruch ganz offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Mir ist keine Grundlage bekannt, die mich dazu verpflichtet
eine Sendung annehmen zu müssen und ich weiß auch nicht, was
daran falsch sein soll, die Annahme zu verweigern, wenn der
Anspruch ganz offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt.

Ach so, ja ich hatte etwas ungenau gelesen.
Wenn kein Anspruch besteht muss der Verkäufer nichts annehmen und zurückzahlen.

Ich war jetzt aber davon ausgegangen, dass ein Mangel besteht.

Wenn man ein Bastelbuch oder Handarbeitsbuch verkauft - egal ob uralt oder nicht - sind herausnehmbare Schnittvorlagen, Strickvorlagen etc. oft Teil des Buches.

Wenn solche Vorlagen und Beilagen, die ursprünglich vorhanden waren, im gebrauchten Buch fehlen, muss darauf hingewiesen werden. Am besten klar formuliert: „Die Beilagen fehlen“ notfalls ginge auch „enthalten ist a, b, c, d und sonst nichts“.

Steht dagegen nur in der Beschreibung enthalten ist a, c, d könnte der Käufer durchaus vermuten, dass hier einige Inhaltspunkte beispielhaft herausgegriffen sind. So eine Formulierung macht nicht unmissverständlich klar, dass b fehlt.

Stephanie

Hallo,

Wenn man ein Bastelbuch oder Handarbeitsbuch verkauft - egal
ob uralt oder nicht - sind herausnehmbare Schnittvorlagen,
Strickvorlagen etc. oft Teil des Buches.

Wenn solche Vorlagen und Beilagen, die ursprünglich vorhanden
waren, im gebrauchten Buch fehlen, muss darauf hingewiesen
werden.

Das ist nicht korrekt. Wenn der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde und der Mangel nicht bewusst und somit arglistig verschwiegen wurde, besteht kein rechtlicher Anspruch des Käufers.

Wie sollte der VK auch auf fehlende Teile hinweisen können, wenn er der Meinung war, dass alles komplett sei und gar nicht wusste, dass im Originalzustand irgendwelche Beilagen vorhanden waren?

Genau dies ist der Grund, warum man die Gewährleistung ausschließt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn man ein Bastelbuch oder Handarbeitsbuch verkauft - egal
ob uralt oder nicht - sind herausnehmbare Schnittvorlagen,
Strickvorlagen etc. oft Teil des Buches.

Wenn solche Vorlagen und Beilagen, die ursprünglich vorhanden
waren, im gebrauchten Buch fehlen, muss darauf hingewiesen
werden.

Das ist nicht korrekt. Wenn der Gewährleistungsausschluss
wirksam vereinbart wurde und der Mangel nicht bewusst und
somit arglistig verschwiegen wurde, besteht kein rechtlicher
Anspruch des Käufers.

Wie sollte der VK auch auf fehlende Teile hinweisen können,
wenn er der Meinung war, dass alles komplett sei und gar nicht
wusste, dass im Originalzustand irgendwelche Beilagen
vorhanden waren?

OK, nachdem ich nochmal Gewährleistung Privatverkauf nachgeschlagen habe, stimme ich dann zu, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn ein Mangel bestand, von dem der Verkäufer wirklich nichts wissen konnte.

Mit Betonung darauf, dass der Verkäufer das nicht wissen konnte.
Nicht ins Buch geguckt würde ich hier nicht gelten lassen.

Ich habe z. B. eine ganze Reihe Bücher (auch ältere Bücher) in denen vorne innen auf der Titelseite steht „mit Wörterbuch“ „mit Anhang“ „mit Beilage xy“ und diese Beilagen sind dann lose Heftchen. Falls vorne im Buch steht „mit Beilage xy“ oder „mit Strickmuster“ und die Beilage ist nirgends auffindbar könnte der Verkäufer, der nachgesehen hat, klar schließen, dass die Beilage fehlt. Nur wenn es tatsächlich weit und breit im Buch keinen Hinweis auf die Beilage gab und keine herausgerissenen Seiten sichtbar waren kann der Verkäufer Gewährleistungspflichten vermeiden.

Sonst könnte ja jeder Privatverkäufer behaupten, er habe z. B. von den Unterstreichungen, die das ganze Buch verunstalten, nichts gewußt - ja wenn man denn auch nicht nachsieht…

Stephanie

Guten Tag,

Hallo,

Wenn man ein Bastelbuch oder Handarbeitsbuch verkauft - egal
ob uralt oder nicht - sind herausnehmbare Schnittvorlagen,
Strickvorlagen etc. oft Teil des Buches.

Wenn solche Vorlagen und Beilagen, die ursprünglich vorhanden
waren, im gebrauchten Buch fehlen, muss darauf hingewiesen
werden.

Das ist nicht korrekt. Wenn der Gewährleistungsausschluss
wirksam vereinbart wurde und der Mangel nicht bewusst und
somit arglistig verschwiegen wurde, besteht kein rechtlicher
Anspruch des Käufers.

Wie sollte der VK auch auf fehlende Teile hinweisen können,
wenn er der Meinung war, dass alles komplett sei und gar nicht
wusste, dass im Originalzustand irgendwelche Beilagen
vorhanden waren?

OK, nachdem ich nochmal Gewährleistung Privatverkauf
nachgeschlagen habe, stimme ich dann zu, dass die
Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn ein Mangel bestand,
von dem der Verkäufer wirklich nichts wissen konnte.

Mit Betonung darauf, dass der Verkäufer das nicht wissen
konnte.
Nicht ins Buch geguckt würde ich hier nicht gelten lassen.

Ich habe z. B. eine ganze Reihe Bücher (auch ältere Bücher) in
denen vorne innen auf der Titelseite steht „mit Wörterbuch“
„mit Anhang“ „mit Beilage xy“ und diese Beilagen sind dann
lose Heftchen. Falls vorne im Buch steht „mit Beilage xy“ oder
„mit Strickmuster“ und die Beilage ist nirgends auffindbar
könnte der Verkäufer, der nachgesehen hat, klar schließen,
dass die Beilage fehlt. Nur wenn es tatsächlich weit und breit
im Buch keinen Hinweis auf die Beilage gab und keine
herausgerissenen Seiten sichtbar waren kann der Verkäufer
Gewährleistungspflichten vermeiden.

Erst einmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Es ist in der Tat so, dass sich in dem Buch am Ende einige Bögen befanden. Es war ein altes Buch, mit Knicken und ähnlichem, aber Lücken oder fehlende Seiten fand ich keine. Ich prüfte auch, indem ich den Einband verschloss, ob da Lücken entstehen. Dass es zu dem Buch Bögen gibt, stand nicht auf der Einbandseite sondern lediglich im Buch auf Seite 10. Da ich mich als Mann überhaupt nicht auskenne, was man da braucht, war es mir wirklich absolut nicht bewusst.

Ich würde die Sendung schon gerne annehmen, weil ich dann selbst schauen kann, ob ich einen Fehler machte und man was sehen konnte. Wenn man etwas sehen konnte, dann würd ich dem Verkäufer die Kosten (ohne Zusatzoptionen) ja auch erstatten.

Ich kann davon ausgehen, dass, wenn es nicht klar sichtbar ist, es sich um eine normale Rücksendung handelt, und ich keine Portokosten erstatten muss, oder? Was ist dann eigentlich mit den Portokosten, die er mir für die Zusendung bezahlte?

Viele Grüße

Hallo,

Ich kann davon ausgehen, dass, wenn es nicht klar sichtbar
ist, es sich um eine normale Rücksendung handelt, und ich
keine Portokosten erstatten muss, oder? Was ist dann
eigentlich mit den Portokosten, die er mir für die Zusendung
bezahlte?

unfreie Sendungen sind länderübergreifend nicht möglich. Da der Mangel, so er denn tatsächlich einer ist, nicht arglistig verschwiegen wurde, besteht sitens des Käufers kein Anspruch auf irgend etwas. Somit ist jede Erstattung sehr kulant und du kannst selbst entscheiden, wie hoch diese ausfällt. Ich befürchte aber, dass der Käufer weiter Stress machen wird und auch die immensen Rücksendekosten erstattet haben möchte.

Ich würde im Zweifelsfall eine negative Bewertung riskieren aber nichts erstatten. Wer, obwohl er keinen Anspruch hat, einen derartigen Alarm macht, braucht sich nicht zu wundern, wenn er auf wenig Wohlwollen stößt.

Gruß

S.J.

Guten Tag,

Ich befürchte aber, dass der Käufer weiter Stress machen wird und
auch die immensen Rücksendekosten erstattet haben möchte.

Ich würde im Zweifelsfall eine negative Bewertung riskieren
aber nichts erstatten. Wer, obwohl er keinen Anspruch hat,
einen derartigen Alarm macht, braucht sich nicht zu wundern,
wenn er auf wenig Wohlwollen stößt.

Gruß

S.J.

Naja, die Deutsch-Belgische Freundschaft mit dem ist bei mir vorbei, und die negative Bewertung ist eingeplant, irgendwann ist also wirklich immer das erste mal :frowning:.

Wenn ich das Buch in den Händen halte und feststellen kann, keinen klaren Fehler gemacht zu haben, werde ich seine Forderung mal zärtlich korrigieren.

Herzlichen Dank für die Antworten und die Hilfe :smiley:

Viele Grüße