Ebayartikel mit äußerlichen Schäden

Hallo werweisswas Gemeinde,

bin neu hier und versuche es kurz zu fassen.

Bei Ebay wurde ein AV-Receiver ersteigert, Wert: knapp 500€. Im Text stand u.a. folgendes:

„…Das Gerät befindet sich in einem Super Zustand da absolut selten genutzt…“

Die Kauf-Abwicklung verlief einwandfrei. Als die Ware ankam und das Gerät aus der Verpackung herausgenommen wurde, waren sofort div. und nicht unerhebliche Kratzer am Gehäuse sowie Scheuerspuren auf dem vorderen Display-Glas aufgefallen. Zusätzlich dazu war das Vorderteil mit irgendwelcher weissen Substanz beschmiert worden ( Farbe? kA. ). Zudem hat der VK das Stromkabel ebenfalls vergessen mit einzupacken. Der K war recht verärgert - hat jedoch höflich den VK angeschrieben und ihn auf den Zustand hingewiesen. Die Antwort war kurz und lautete:

„Gerät befindet sich im sehr guten Zustand
Kabel habe ich vergessen sende ich morgen nach“

Darauhin hat K nochmal ( höflich ) geschrieben, dass er auf Grund der Fakten ( die Beschreibung stimmte mit der angelieferten Ware nicht überein ) vom Kauf zurücktreten möchte. Der VK antwortete prompt und drohte gleich mit Gericht. Er behauptete erneut: „Der Verstärker ist Top in Ordnung“

Ich habe hier viel geforscht, leider nichts gefunden was genau dieses Problem beschreibt. Die Rechtssprechung bzgl. Sachmängelhaftung, etc. kommt eigentlich kaum in Frage, da sich das Gerät für die vorausgesetzte Verwendung womöglich doch noch eignet…trotz starken äußerlichen Gebrauchsspuren.

Der VK zeigte bis jetzt keine Kompromisbereitschaft und wird es voraussichtlich auch nicht so schnell tun. Wie soll sich der K genau in solch einem Fall verhalten?

Für eine Hilfestellung schon mal im Voraus vielen herzlichen Dank.

Grüsse
H@nry

Hallo,

Ich habe hier viel geforscht, leider nichts gefunden was genau
dieses Problem beschreibt. Die Rechtssprechung bzgl.
Sachmängelhaftung, etc. kommt eigentlich kaum in Frage, da
sich das Gerät für die vorausgesetzte Verwendung womöglich
doch noch eignet…trotz starken äußerlichen Gebrauchsspuren.

das ist aber nur die halbe Wahrheit:

_§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat._

Hat sie das? Wohl eher nicht.

Selbst wenn keine Beschaffenheit explizit vereinbart wurde, heißt es weiter:

_Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, […] wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. _

Nun ist es weder üblich noch zu erwarten, dass gebrauchte HiFi Komponenten mit Farbe beschmiert sind.

Ich würde sagen: Klare Sachmangel, da Istbeschaffenheit und Sollbeschaffenheit deutlich voneinander abweichen.

Gruß

S.J.

Hallo,

was tun, falls der VK behaupten sollte, bei ihm war alles einwandfrei, keinerlei Kratzer o. sonstiges und er über Zeugen verfügt, die dies belegen können? Aus diesem Grund - behauptet er weiter, ist ein eventuell vorhandener Schaden erst bei Käufer entstanden.

Keine Frage, theoretisch und praktisch wäre auch das möglich - was in diesem Fall natürlich nicht stimmt. Wie würden den Sachverhalt die Richter sehen?

Gruss
H@nry

Hallo,

was tun, falls der VK behaupten sollte, bei ihm war alles
einwandfrei, keinerlei Kratzer o. sonstiges und er über Zeugen
verfügt, die dies belegen können? Aus diesem Grund - behauptet
er weiter, ist ein eventuell vorhandener Schaden erst bei
Käufer entstanden.

Wenn das Teil defekt angekommen ist, kann der VK ja zwangsläufig nicht beweisen, dass es mangelfrei losgeschickt wurde - es sei denn man nähme an der Postbote hat das Teil ausgepackt und mit Farbe beschmiert.

Wie würden den
Sachverhalt die Richter sehen?

Vor Gericht gehen ist wie Würfelspielen…

Zunächst kannst du aber die ebay Hilfe in Anspruch nehmen
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionC…
Probleme klären.

Hast du dein Teil auch schon mal jemand anderem gezeigt? Man sollte sich sicher sein, dass man selbst nicht übersensibel auf kleine Kratzer reagiert, sondern dass tatsächlich der Verkäufer eindeutige Mängel verschwiegen hat.

Stephanie