ich habe über ebay einen gebrauchten PC erworben. Artikelnr.: 190525024934 Beschreibung: HP Compaq D530 CMT DC577AV P4 2,8 Ghz 1GB 40GB WinXP. PC wurde geliefert, leider ohne Betriebssytem CD-Rom, XP war jedoch installiert und der Lizenskey klebt auf dem PC Gehäuse. Der VK meinte auf meine Nachfrage hin, dass die CD nicht Bestandteil der Auktion gewesen sei und es im Wiedervermarktungssegment so üblich wäre. Ich könne mir ja eine CD in meinem privaten Umfeld besorgen, falls dies nötig sein sollte.
Eine Frechheit finde ich!
Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Kann ich auf die CD bestehen?
Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Kann ich auf die CD
bestehen?
MfG
leider bin ich kein Jurist. Mit gesundem Menschenverstand jedoch denke ich, dass Du keine Chance hast, diese CD einzufordern. Die Artikelbeschreibung bei Ebay liefert Dir wichtige Anhaltspunkte. Wenn da nirgendwo etwas von einer mitzuliefernden CD steht, wirst Du schlechte Karten haben.
ob der Verkäufer damit Recht hat kann ich leider auch nicht sagen.
Das wichtigste ist ja eigentlich der Lizenzschlüssel, der dann auf Ihren Namen zugelassen ist.
Wenn tatsächlich mal was mit dem PC wäre, sodaß man ihn neu formatieren müßte, bräuchte man die CD.
Vielleicht könnte jemand in Ihrem Bekanntenkreis sein Win XP kopieren und Ihnen diese Kopie überlassen?
Den Lizenzschlüssel haben Sie ja.
Oder evt. eine CD auch bei ebay kaufen, viele die umgestiegen sind auf das neue Windows bieten die auch günstig an.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Viel Glück
Martina
Eine CD mit Betriebssystem war nicht Bestandteil der Auktion, und somit haben Sie keinerlei Rechte, die CD vom Verkäufer zu verlangen. Das ist keine Frechheit, Sie hätten halt besser aufpassen sollen, ob eine CD mit Betriebssystem ebenfalls Teil der Versteigerung ist.
Der Fehler ist also bei Ihnen zu suchen, nicht beim Verkäufer. Immerhin haben Sie einen Lizenz-Key, womit sie Ihr Windows aktivieren können. Sie brauchen sich lediglich eine Kopie davon besorgen.
ja, das weiss ich soweit. aber ist der Lizenzkey automatisch mit dem Kauf auf mich „zugelassen“ ? Was wäre, wenn der ursprüngliche Besitzer als user registriert ist bzw. Windows aktiviert hat?
da der Verkäufer in der Artikelbeschreibung ja beigeschrieben hat „mit Windows“, wäre er dann natürlich dafür haftbar.
Er darf ja kein Windows verkaufen oder weitergeben, daß schon auf jemand anderen registriert ist.
Zur Sicherheit würde ich mir auf jeden Fall die Artikelbeschreibung ausdrucken und gut aufheben.
Oder aber doch eine neue kaufen, die alten Win XP gibt es schon ab 15,- Euro, wie ich gesehen habe.
Liebe Grüße
Martina
Hallo,
in der Artikelbeschreibung steht unter
Mitgeliefert wird: nur der PC. Keine Betriebsanleitung, keine CD oder DVD. Daher denke ich der Verkäufer handelt korrekt.