Ebayer beleidigt ohne Grund

A hat einen Artikel eingestellt

Ebayer B schreibt eine Beleidigende Mail

Charakterschwein und Betrug sind noch die harmlosesten Bemerkungen

Er regt sich über Porto auf das seiner Meinung nach zu hoch ist

Es sind 18 Euro angegeben Sache ist schwer und muss auf Spanplatte geschraubt werden.

damit das Ding nicht kaputt geht.

A Beschwerd sich bei Ebay über B

B wird abgemahnt

Ebay rückt dem A aber nicht die Adresse des B herraus.

Frage wie kann man Ebay zwingen, die Personalien des B herrauszugeben.

A vermutet hinter B einen Neider der schon mal mit A aneinander geriet, aus Ebay rausflog und jetzt unter dem Account seiner Frau o.ä tätig ist und deshalb mal eben die Sau aus dem Stall ließ. A will gegen B vorgehen.

Christa

Hallo Christa,
einfach die Mail ausdrucken, zur Polizei gehen und Anzeige wegen Beleidigung erstatten. Den „Rest“ erledigt dann die Polizei.

Dachsgruß

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Erst mal v Dank aber
Er behauptet gegenüber Ebay, sein Sohn (13) habe die Mails geschrieben.

Das wird er dann wohl auch gg der Polizei sagen.

Aber der Tip ist gut.

Danke
Christa

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Halo

Er behauptet gegenüber Ebay, sein Sohn (13) habe die Mails
geschrieben.

Absolut uninteressant. Der Eingentümer des PC´s, bzw. Internetzugangs ist haftbar. Was für illegale Musikdownloads gilt, müßte auch für beleidigende Emails gelten.

Gruß Nino

Hallo Nino,
das ist nicht richtig. Der Besitzer des PC kann ja sagen was er will - die rechtliche Würdigung ist immer noch Sache des Richters. Es wird in D keiner bestraft, weil er einen PC mit Internetzugang sein Eigen nennt - es muss schon der jeweiligen natürlichen Person die konkrete Straftat (Beleidigung, Urheberrechtsverstoß…) nachgewiesen werden.
Sonst wär´s ja zu einfach :wink:
Dachsgruß

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Absolut uninteressant. Der Eingentümer des PC´s, bzw.
Internetzugangs ist haftbar. Was für illegale Musikdownloads
gilt, müßte auch für beleidigende Emails gelten.

So ein Blödsinn.

Du glaubst doch nicht, dass sich ein Vater, der sein Kind an den PC lässt, wegen Beleidigung strafbar macht, wenn das Kind - zumal ohne das Wissen des Vaters - Beleidigungen verschickt?

Levay

Er behauptet gegenüber Ebay, sein Sohn (13) habe die Mails
geschrieben.

Das wird er dann wohl auch gg der Polizei sagen.

Hallo,

Ich würde es soweit kommen lassen, dem Sohn die Emails zu diktieren. Mal sehen ob er Charakterschwein richtig schreibt !!!

Gruß
Sticky

Hi!

Wenn ich das richtig verstanden hab, steht ihr in keiner Geschäftsbeziehung zu einander. B hat nicht von A gekauft, sondern beschimpft einfach so.

An Ebay hast du ihn ja schon gemeldet. Dadurch wurde dieser Fall sozusagen Publik.

Jetzt hast du die Möglichkeit dich tierisch aufzuregen, was deine Nerven kostet und B´s Absicht war, oder du kannst dir denken, was es nicht für arme Idioten gibt, die sich auf solch niveauloser Art und Weise abreagieren müssen, die Sache also vergessen und dich dabei als Sieger fühlen.

Sollte sich die Sache wiederholen, dann würd ich zur Polizei gehen. Das der Sohn zufällig zweimal die gleiche Person beschimpft wird vor Gericht wahrscheinlich nicht durchgehen.

Falls du aber nicht in der Lage bist, diese Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, dann gib das Schreiben an die Jugendfürsorge weiter. Ein 13jähriger der per Mail wildfremde Leute beschimpft, kann doch auch ein Hilferuf sein, weil Unverhältnismässigkeiten in der Familie auftreten. Kannst ja B von deinem Plan unterrichten, vielleicht freut er sich.

Grüße
Dusan

Du glaubst doch nicht, dass sich ein Vater, der sein Kind an
den PC lässt, wegen Beleidigung strafbar macht, wenn das Kind

  • zumal ohne das Wissen des Vaters - Beleidigungen verschickt?

Zumindest verstößt er gegen die ebay-Bedingungen, denn wenn ich das OP richtig verstanden habe, hat der Beleidigende die Beleidigungen per ebay-Kontaktaufnahme geschickt, so dass das ebay-Login benötigt wurde.

Gruß,

Myriam