Ebaygebühren - Anwaltskanzlei mit Forderung

Hallo zusammen,

mein Modellbahnhändler (schon etwas älterer Herr der mit Internet nicht viel am Hut hat) hat mir vorhin von seiner Ebay-Erfahrung berichtet.

Im Sommer ist er in den Verkauf von kleineren Artikeln über Ebay eingestiegen, an teure Loks traute er sich glücklicherweise nicht heran. Kleine Hausbausätze, bisschen Elektronikzeugs etc., Sachen unter 40 Euro normalem Verkaufspreis eben. Die gewünschten Verkaufspreise wurden wohl erzielt, er war anfangs ganz zufrieden.
Nun hat er jedoch ein riesen Problem finanzieller Art.

Das Ebay Gebühren kostet war ihm klar, aber so recht wohl auch nicht.
Als Neuling wollte er zumindest die ersten Artikel besonders promoten, weswegen er auch einige Zusatzoptionen gewählt hat. Top-Angebot etc. Wurde ein Artikel verkauft hat er einfach auf „Wiedereinstellen“ geklickt, das dabei mit den vorher gewälten Zusatzoptionen eingestellt wird hat der Dofkop wohl nicht bemerkt.

Es kam was kommen mußte: Eine Rechnung mit über 1000 Euro Ebaygebühren - bei rund 700-800 Euro Einnahmen abzgl. seiner Einkaufspreise.
Das es sein Fehler war hat er eingesehen, er hat sich daher mit Ebay in Verbindung gesetzt mit dem Ziel einer Ratenzahlung. Er hat mir einige Eingangsbestätigungen seiner Emails an Ebay gezeigt, jedoch hielten die es nicht für notwenig zu antworten. Statt dessen wurde das ganze an die Ebay-Anwaltskanzlei weitergegeben, die ihm jetzt gewaltig auf die Pelle rückt. Das ganze spielt sich auch innerhalb weniger Wochen ab, durch die Bank abgelehnte Abbuchung der Ebayrechnung war Mitte August - Mahnung der Anwälte kam letzte Woche.

Nachdem das Mahnschreiben der Anwälte kam hat er nochmals mit Ebay Kontakt aufgenommen - siehe da, die Ratenzahlung ist nun plötzlich akzeptiert, die erste Rate bereits überwiesen und durch Ebay bestätigt. Die Anwälte bestehen jedoch nach wie vor auf sofortiger Begleichung der Anwaltskosten. Hierfür fehlt mir persönlich jedoch das Verständnis: Hätte Ebay schon nach den zig Anfragen reagiert, hätte man nie einen Anwalt gebraucht.

Kennt ihr ähnliche Fälle? Wie sieht es aus mit den Anwaltskosten, gibt es Gründe die Begleichung dieser abzulehnen?

So viele Worte für eine so einfache Frage.

Also, es handelt sich ja eigentlich um eine allgemeine Rechtsfrage, die in das entsprechende Brett gehört hätte. Aber hier schon mal die Antwort:

NATÜRLICH muss der Anwalt bezahlen. Welche Rolle soll es denn spielen, dass eBay auch von Anfang an eine Ratenzahlung hätte akzeptieren können? Verpflichtet ist eBay dazu sowieso nicht. Sie hatten das Recht, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, und sie haben Anspruch auf Übernahme der Kosten gem. §§ 280 I, II, 286 BGB.

Levay

Hallo

Ich stimme Levay zu, Recht ist in erster Linie ein Geschäft und hat mit Moral oder anderen Verhaltenskodexen nichts, aber auch gar nichts zu tun und nirgendwo lernt man das so schnell wie bei Ebay.

Ciao
Wolfgang

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