Ebaykauf -> die zweite

Hallo
ich hatte vor kurzem ja schon einmal gefragt, und möchte meine Frage erweitern:

Kauf eines Artikels, Ware bezahlt, aber nicht erhalten
wegen unversichertem Versand kam die Ware nicht an, ob Sie weggeschickt wurde, bleibt die Frage

Das waren die bisherigen Eckdaten.

Nun die Frage, ist es nicht so, das der Käufer nach Nichterhalt vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Somit hat er doch einen Anspruch auf Zurückerstattung des Kaufpreises.
Inwiefern spielt es dann überhaupt eine Rolle, ob die Ware korrekt abgeschickt wurde oder nicht.
Inwieweit ist da am geschicktesten zu verfahren.

Zweitens, wenn der Käufer zudem Anzeige erstattet, bedeutet das eigentlich, das auch in Sachen Zurückerhalt des Geldes etwas passiert oder ist das eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, welche weitere Massnahmen erfordert.

Mfg Werner

Hallo!

ich hatte vor kurzem ja schon einmal gefragt, und möchte meine
Frage erweitern:

Entscheidene Infos fehlen aber noch (deinen alten Artikel fand ich nicht). Welchen Status z.B. hat der Verkaufer (privat/gewerblich) und welchen hast du? Davon abhängig kann es nämlich ein Widerrufsrecht geben.

Gruß M.

PS: Fragezeichentaste mal nutzen :wink:

Nun die Frage, ist es nicht so, das der Käufer nach
Nichterhalt vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Nein, kann er nicht, jedenfalls dann nicht, wenn der Verkäufer bewiesen hat, dass er die Sache verschickt hat (und er selbst kein Untenehmer war), § 447 BGB.

Zweitens, wenn der Käufer zudem Anzeige erstattet, bedeutet
das eigentlich, das auch in Sachen Zurückerhalt des Geldes
etwas passiert oder ist das eine rein zivilrechtliche
Angelegenheit, welche weitere Massnahmen erfordert.

Letzteres. Die Anzeige wird aber nichts bringen.

Levay

Käufer und Verkäufer sind beide Privatpersonen

Scheint so, als gäbe es doch keine Lösung bei einem nicht versicherten Versand. Wenn die Anzeige nichts bringt und zivilrechtlich die Sache teurer wird wie der eigentliche Artikel.

Mfg Werner