Hallo ich habe über Ebay einen Artikel ersteigert! Da der Verkäufer keine Angaben über privatperson und ohne Rücknahme etc. in seinem Angebot stehen hatte, ging ich davon aus das es sich um einen Händler handelt! Ich wollte nun von dem Kauf zurücktreten und dem Verkäufer faierweise seine Einstellgebühr zurückerstatten; Dieser war damit einverstanden. Er besteht aber auf 25 Euro : Differenzbetrag zum anderen Bieter etc.! Ich habe Ihm mitgeteilt das ich dies nicht aktzeptiere. Er ging daraufhin zum Anwalt, und dieser hat mich nun angeschrieben ich müße den Betrag und die Anwaltsgebühr zahlen! Stimmt das? Ich ging davon aus das ich bei Händlern im Netz 14 Tage Rücktrittsrecht habe, oder irre ich mich! Was kann ich tun? Bin für Tips etc sehr Dankbar.
mfg
Hallo ich habe über Ebay einen Artikel ersteigert! Da der
Verkäufer keine Angaben über privatperson und ohne Rücknahme
etc. in seinem Angebot stehen hatte, ging ich davon aus das es
sich um einen Händler handelt!
Ein Privatverkäufer muss seine Angebote nicht als Privatverkauf kennzeichnen. Auch muss ein Privatverkäufer auch keine Rücknahme ausschliessen weil er ja keine gewähren muss.
Alles was er machen kann ist die Gewährleistung auszuschliessen (welche nichts mit Rückgabe aus Nichtgefallen zu tun hat).
Ein Händler wiederrum gibt sich als Händler durch seine AGBs, Widerrufsrecht und Impressum als ebend solcher zu erkennen.
Ich wollte nun von dem Kauf
zurücktreten und dem Verkäufer faierweise seine Einstellgebühr
zurückerstatten; Dieser war damit einverstanden. Er besteht
aber auf 25 Euro : Differenzbetrag zum anderen Bieter etc.!
Ein Privatverkäufer der Rückgabe akzeptiert ist kulant und kann daher auch Konditionen setzen. Er muss ja nichts zurücknehmen und Verlust akzeptieren will er natürlich auch nicht.
Ich habe Ihm mitgeteilt das ich dies nicht aktzeptiere. Er
ging daraufhin zum Anwalt, und dieser hat mich nun
angeschrieben ich müße den Betrag und die Anwaltsgebühr
zahlen! Stimmt das? Ich ging davon aus das ich bei Händlern im
Netz 14 Tage Rücktrittsrecht habe, oder irre ich mich! Was
kann ich tun? Bin für Tips etc sehr Dankbar.
Anders siehts aus wenn es sich um einen dieser bei eBay häufigen „privaten“ Gewerblichen handelt.
Was die machen, gewerblich handeln unterm Deckmäntelchen des Privatverkaufs, ist abmahnfähig (ob illegal weiß ich nicht).
Wenn du meinst es handelt sich um einen Händler (verkauft Neuware und immer die gleichen Artikel), dann nimm dir selbst nen Anwalt. Denn wenn es ein gewerblicher VK ist hast du auch die normalen Rechte wie das Rücktrittsrecht und seine Anwaltsgebühren musste da auch nicht zahlen.
MfG
Lilly
Wenn du meinst es handelt sich um einen Händler (verkauft
Neuware und immer die gleichen Artikel), dann nimm dir selbst
nen Anwalt. Denn wenn es ein gewerblicher VK ist hast du auch
die normalen Rechte wie das Rücktrittsrecht und seine
Anwaltsgebühren musste da auch nicht zahlen.
Hallo ich nochmal; Ich habe im Internet gesehen das der Verkäufer diverse Neuware verkauft unter anderem auch 112x den gleichen Artikel und er hat einen Shop! Also muß ich doch davon ausgehen das er ein Händler ist ! oder?
mfg
[Fullquote zwecks Übersichtlichkeit gelöscht. Myriam, MOD]
Hinweis vom Laien
Hallo ruffus,
ob das automatisch einen Händler ergibt, ist nicht so sicher.
Finanzamt-technisch muss schon mal eine dauerhafte Erwerbsabsicht
dahinter stehen.
Stell dir vor, Du kaufst auf dem Flohmarkt 200 Dinge X zum
Superduperpreis. Wenn du die jetzt bei ebay verglitscht, um Deiner
Angebetenen den tollen Ring zu kaufen, bist Du aber noch lange kein
Händler. Weder für ebay noch für das Finanzamt noch für irgendein
Gericht.
Also vorher sorgfältig abchecken, sonst kann das richtig ins Geld
gehen.
Auch mit mfg
T-Bird
Hallo ich nochmal; Ich habe im Internet gesehen das der
Verkäufer diverse Neuware verkauft unter anderem auch 112x den
gleichen Artikel und er hat einen Shop! Also muß ich doch
davon ausgehen das er ein Händler ist ! oder?
mfg
Hi zusammen,
automatisch ergibt das keinen Händler. Aber so viel Neuware und einen Ebay-Shop? Ich muß schon sagen, das riecht schwer nach einem Händler, der sich als Privatperson ausgibt - wie bei Ebay so viele. Es gilt Lilians Antwort.
Stell dir vor, Du kaufst auf dem Flohmarkt 200 Dinge X zum
Superduperpreis. Wenn du die jetzt bei ebay verglitscht, um
Deiner
Angebetenen den tollen Ring zu kaufen, bist Du aber noch lange
kein
Händler. Weder für ebay noch für das Finanzamt noch für
irgendein
Gericht.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich kaufe den Artikel X auf dem Flohmarkt ja 200x ein, um ihn für mehr Geld zu verkaufen. Dahinter steckt dieselbe Absicht wie ein Händler sie hat. Das ist bei gebrauchten Gegenständen (z.B. Ü-Ei-Figuren, wo ich weiß, daß die was wert sind, und der Flohmarktmensch weiß es nicht) anders und auch wenn ich einen Artikel 2x neu anbiete, wird mich wohl keiner als Händler ansehen. Wofür ich das dadurch gewonnene Geld haben will, ist nebensächlich.
MfG
Julia
PS
Schreib ihm eine Mail, daß er aufgrund der Menge der angebotenen Artikel und daß alles Neuware ist, ein Händler ist, du von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machst (Gebühren brauchst du dann auch nicht zu ersetzen) und deshalb selbstverständlich auch keine Anwaltskosten zahlst. Sollte daraufhin eine entsprechende Antwort erfolgen, könnte man fragen, ob das Finanzamt von seinen Aktivitäten weiß…
War kein guter Rat von Dir
Hi zusammen,
automatisch ergibt das keinen Händler. Aber so viel Neuware
und einen Ebay-Shop? Ich muß schon sagen, das riecht schwer
nach einem Händler, der sich als Privatperson ausgibt - wie
bei Ebay so viele. Es gilt Lilians Antwort.
Sehe ich nicht so. Aus eigener Erfahrung mit einem Finanzamt. Da ging
es um einen Gewinn in 30.000 DM-Höhe. Den brauchte ich nicht zu
versteuern, weil keine dauernde Erwerbsabsicht vorhanden war. Ich
hatte nur mehrere Dinge gekauft, mich dann entschlossen, sie nicht zu
behalten.
Also, dieser Fall ist nicht so einfach. Bevor sich da jemand mit
Anwalt, Gericht usw abgibt, erstmal die Situation klären.
Selbst ein ebay-shop bedeutet kein Gewerbe. Vereinfacht nur die
Abwicklung und ist gut für´s Image. Dem Finanzamt aber u. U.
vollkommen egal.
Stell Dir vor, du räumst Deine Garage, den Keller und den Dachboden.
Zweckmäßigerweise wickelt man das über einen eigenen shop ab. Damit
wirst Du aber nicht Einkommensteuerpflichtig und bist kein Händler.
Also vorsichtig mit leichtsinnigen Ratschlägen. Bevor der Käufer sich
auf Grund dieser Ratschläge zum Rechtsstreit entschließt und dann
teuer aufläuft, mein Rat :
Erst abklären, gütliche Einigung suchen.
Andernfalls nicht unerhebliches Kostenrisiko.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich kaufe den Artikel X auf
dem Flohmarkt ja 200x ein, um ihn für mehr Geld zu verkaufen.
Der Unterschied : Nicht dauernd.
Wenn Du heute 200 * einen Fön kaufst, nächste Woche 150 * eine
Heckenschere, einen Monat später dann 20.000 Nägel und alles
nacheinander dann bei ebay anbietest, könnte man von einem Handel
ausgehen. Wegen dauernder Gewinnabsicht.
Dahinter steckt dieselbe Absicht wie ein Händler sie hat. Das
ist bei gebrauchten Gegenständen (z.B. Ü-Ei-Figuren, wo ich
weiß, daß die was wert sind, und der Flohmarktmensch weiß es
nicht) anders und auch wenn ich einen Artikel 2x neu anbiete,
wird mich wohl keiner als Händler ansehen. Wofür ich das
dadurch gewonnene Geld haben will, ist nebensächlich.
Hier widersprichst Du Dir selber.
Ausserdem als wichtigsten Punkt :
Hier will jemand einfach nur so einen geschlossenen Kaufvertrag
rückgängig machen.
Es war nie die Rede von defekt oder ähnlichem. Einfach nur Laune -mag
nicht mehr.
Als Verkäufer würde ich das ganze Register ziehen. Solche Kunden
verderben die ganze ebay-Umgebung.
Erst kaufen und dann - ooch, schicken wir wieder zurück, hab´s mir
überlegt.
MfG
Julia
von mir auch ,kannst mir ja Deinen ebay-Kürzel schreiben. Setze Dich
dann auf meine Sperrliste.
T-Bird
Hi,
zunächst mal muß das jetzt nicht auf die persönliche Ebene abdriften.
Sehe ich nicht so. Aus eigener Erfahrung mit einem Finanzamt.
Da ging
es um einen Gewinn in 30.000 DM-Höhe. Den brauchte ich nicht
zu
versteuern, weil keine dauernde Erwerbsabsicht vorhanden war.
Ich
hatte nur mehrere Dinge gekauft, mich dann entschlossen, sie
nicht zu
behalten.
Du schreibst von mehreren Dingen - das steht im krassen Gegensatz zu den im Beispiel genannten 200 oder auch den 112 gleichen, die der Ebay-Verkäufer des Threaderöffners anbietet.
Ich will mich auch nicht hundertprozentig darauf versteifen, daß dieser Fall jetzt genauso ist. Leider gibt es bei Ebay immer noch viele Händler, die sich unter dem Deckmäntelchen „privat“ vom gesetzlichen Rückgaberecht und von der Garantie etc. ausschließen. Obwohl Ebay diese Unterteilung mittlerweile gemacht hat. Die auch davon ausgehen, daß viele Käufer zu „dumm“ sind, um nachzuhaken. Und die will ich nicht schützen.
Also, dieser Fall ist nicht so einfach. Bevor sich da jemand
mit
Anwalt, Gericht usw abgibt, erstmal die Situation klären.
Na ja, den Anwalt hat der Verkäufer ins Spiel gebracht, nicht der Threaderöffner… ich gebe zu, daß dieser sich hätte informieren müssen, BEVOR er den Artikel ersteigert hat, aber das Kind ist nun in den Brunnen gefallen.
Selbst ein ebay-shop bedeutet kein Gewerbe. Vereinfacht nur
die
Abwicklung und ist gut für´s Image. Dem Finanzamt aber u. U.
vollkommen egal.
Stell Dir vor, du räumst Deine Garage, den Keller und den
Dachboden.
Zweckmäßigerweise wickelt man das über einen eigenen shop ab.
So weit richtig - aber er kostet auch Gebühren i.H.v. mindestens 9,95€ monatlich. Die müssen auch reingeholt werden. Außerdem macht ein Shop meines Erachtens nur Sinn, wenn man immer gleiche Artikel anbietet. Ansonsten nützt dir das mit dem Image gar nichts. Wenn du immer ganz verschiedene Sachen hast, weiß ja kein Ebayer, was er bei dir kaufen kann. Und wer jeden Monat 100 neue - sagen wir mal Jeans - anbietet, ist dann doch wieder ein Händler.
Erst abklären, gütliche Einigung suchen.
Das sollte sowieso als allererstes immer gemacht werden.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich kaufe den Artikel X auf
dem Flohmarkt ja 200x ein, um ihn für mehr Geld zu verkaufen.Der Unterschied : Nicht dauernd.
Wenn Du heute 200 * einen Fön kaufst, nächste Woche 150 * eine
Heckenschere, einen Monat später dann 20.000 Nägel und alles
nacheinander dann bei ebay anbietest, könnte man von einem
Handel
ausgehen. Wegen dauernder Gewinnabsicht.Dahinter steckt dieselbe Absicht wie ein Händler sie hat. Das
ist bei gebrauchten Gegenständen (z.B. Ü-Ei-Figuren, wo ich
weiß, daß die was wert sind, und der Flohmarktmensch weiß es
nicht) anders und auch wenn ich einen Artikel 2x neu anbiete,
wird mich wohl keiner als Händler ansehen. Wofür ich das
dadurch gewonnene Geld haben will, ist nebensächlich.Hier widersprichst Du Dir selber.
Weiß nicht, wieso. Du hattest das Beispiel von einem Ring angebracht, den man der Angebeteten schenken will. Das meinte ich mit „wofür man das Geld haben will, ist nebensächlich“.
Ausserdem als wichtigsten Punkt :
Hier will jemand einfach nur so einen geschlossenen
Kaufvertrag
rückgängig machen.
Es war nie die Rede von defekt oder ähnlichem. Einfach nur
Laune -mag
nicht mehr.
Als Verkäufer würde ich das ganze Register ziehen. Solche
Kunden
verderben die ganze ebay-Umgebung.
Erst kaufen und dann - ooch, schicken wir wieder zurück, hab´s
mir
überlegt.
Die genauen Gründe bleiben uns vorenthalten. Allerdings: 14tägiges Rückgaberecht bei Internetkauf ist bei einem Händler ganz normal Usus. Bei Privatpersonen natürlich nicht, und das würde mich auch ärgern.
von mir auch ,kannst mir ja Deinen ebay-Kürzel schreiben.
Setze Dich
dann auf meine Sperrliste.T-Bird
… und das meinte ich mit persönlicher Ebene. Stell dir mal vor, als Ebay-Käufer habe ich noch nie einen Artikel zurückgeschickt, außer wenn derjenige nicht deutlich als Händler gekennzeichnet war und Rückgaberecht angeboten hat. Und ich gehöre auch nicht zu denen, die einem Verkäufer nachher weismachen wollen, daß der Artikel lavendelfarben und nicht lila ist und sie ihn daher zurückschicken müssen…
…wie schnell man zum Händler wird…
Hallo zusammen,
hier ein m.E. ganz interessanter Link zur Unternehmereigenschaft:
http://internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
Die Gerichte entscheiden da ganz unterschiedlich, und das hat
wohl auch nicht immer was mit gesundem Menschverstand, und
schon garnichts mit dem, was das Finanzamt als Unternehmer bezeichnet,
zu tun.
Da wird man schneller zum Unternehmer als man denkt.
Micha
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