Ebaykonkurrent

Hallo liebes Forum. die Ebay sparte habe ich eben erst entdeckt!

mal angenommen mein Ebaykonkurrent verkauft die selben artikel wie ich in einer Privatauktion und hat das mittlerweile 1000 mal gemacht.

Wie kann ich diesem Treiben ein Ende setzen?

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so Preise nicht zu halten

Grüße
P

eBay wird es relativ egal sein, außer dass er event. auf Hinweis von eBay eine Abmahnung bekommen könnte.

Effektiver ist folgendes:

einen Anwalt suchen, der mit dir eine Unterlassungsklage verfasst… da kann man meines Erachtens auch eine Abmahnungssumme deklarieren… u noch ein wenig Geld verdienen

Das Finanzamt freut sich unter anderem auch gern über solche privaten Händler.

LG

Andrea

Ebaymitbewerber
Hallo
Seit wann zahlen Ebay Händler Steuern ?

Und wieso heisst er Konkurrent und nicht " Mitbewerber "?
Den Wunsch hat sicher so mancher Geschäftsmann seine Mitbewerber auszuschalten.
Willst du vermeiden ,dass die Ebay Kunden sich frei entscheiden können ? Wenn er unkorrekt handeln würde ,würden sich seine Kunden schon per Bewertung beschweren.

Gruss
Kosmo

Hi Kosmo,

wenn sich jemand durch gesetzeswidrigkeiten einen Wettbewerbsvorteil verschafft ist das für mich schon ein Grund zu überlegen, ob ich dagegen vorgehe…
Das ist vollkommen legitim.

Ein Beispiel:

Zwei Bauunternehmen und der eine arbeitet nach deutschen Gesetzen und der andere mitschwarzen polnischen Arbeitskräften, die er netto ausbezahlt.

das ist kein Spaß mehr.

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eBay wird es relativ egal sein, außer dass er event. auf
Hinweis von eBay eine Abmahnung bekommen könnte.

Effektiver ist folgendes:

einen Anwalt suchen, der mit dir eine Unterlassungsklage
verfasst… da kann man meines Erachtens auch eine
Abmahnungssumme deklarieren… u noch ein wenig Geld verdienen

Danke für den Tipp, muss ich den Anwalt bezahlen oder macht das mein Rechtschutz?

Das Finanzamt freut sich unter anderem auch gern über solche
privaten Händler.

Wie trete ich da ans Finanzamt ran?

LG

Andrea

Hallo
Seit wann zahlen Ebay Händler Steuern ?

Seit wann bezahlt ein eBay-Händler keine Steuern?

Umsatzsteuer u natürlich Einkommenssteuer… was denkst du denn? FReifahrtsschein??

Und wieso heisst er Konkurrent und nicht " Mitbewerber "?
Den Wunsch hat sicher so mancher Geschäftsmann seine
Mitbewerber auszuschalten.
Willst du vermeiden ,dass die Ebay Kunden sich frei
entscheiden können ? Wenn er unkorrekt handeln würde ,würden
sich seine Kunden schon per Bewertung beschweren.

Gruss
Kosmo

Ich glaub, du hast es nicht ganz verstanden, oder?

Andrea

Hi,

sind es hochpreisige Artikel? Wenn nein, würde ich mal schnell einen Testkauf machen. Dann kannst du sehen, ob er dir eine Rechnung mit Mwst. mitsendet. Wenn nein, ist die Sache klar, dass er um den Fiskus herum arbeitet.

Ich würde dir dann folgendes empfehlen:

  1. Beobachte deinen Konkurrenten einen Monat lang; lade dir jede Auktion nach Ablauf herunter (bzw. ausdrucken als PDF-File) - als Beweissicherung

  2. Kopiere die Daten aus der Verkaufsübersicht in eine Excel-Tabelle. Du kannst so für das Gericht, Finanzamt… eine schöne Liste erstellen. Summiere seine Verkäufe auf und errechne am besten gleich seine Steuerschuld. Dann sieht das Finanzamt, um welche Summen es hier geht.

  3. Erstelle ein kleines Paket mit der Übersichtsliste und deinen sonstigen Infos, Kopien etc. und sende diese per Post an folgende Stellen:

  • Finanzamt (Steuerfahndung) seiner Stadt
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Wettbewerbszentrale
  • IHK (er zahlt mit Sicherheit auf keine IHK-Mitgliedsbeiträge)
  1. Suche dir einen RA, der aufs Internet spezialisiert ist. Dieser soll deinem Konkurrenten eine Abmahnung und Unterlassungserklärung wegen den fehlenden Pflichtangaben zusenden.

  2. Melde deinen Konkurrenten bei der Wettbewerbszentrale zusätzlich online und bitte diese ebenfalls, eine Abmahnung und Unterlassungserklärung wegen den fehlenden Pflichtangaben auszusprechen. Hierfür gibt es bei der Wettbewerbszentrale eine eigenes Online-Formular.

Hier findest du noch wertvolle Tipps zu diesem Thema: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/news/detail.asp…

Gruß
Falke

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Hi

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so
Preise nicht zu halten

Solche Leute kann ich grade leiden… und dann jammern die Käufer immer in einschlägigen Foren wenn solche VKs rumzicken wenns ums widerrufen oder gar Gewährleistung geht.
Wer so dumm ist bei solch unseriösen VKs zu kaufen muss es auch ganz ausbaden *g*

Du kannst einen Anwalt beauftragen eine Abmahnung zu schreiben, die Kosten dafür soll er gleich mit zuaddieren, so bezahlt dein Mitbewerber seine eigene Mahnung, wie es sich gehört.
Aber dazu befragste am besten nen Anwalt telefonisch.

Kannst ihn aber auch direkt bei der WBZ verpetzen da du selbst ja auch nen Gewerbetreibender bist (Privatpersonen können das nicht):
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestell…

Was gewerbl. Händler alles beachten müssen steht bei denen auch in der FAQ, für eBay z.B. hier: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?..

MfG
Lilly

Hi,

sind es hochpreisige Artikel? Wenn nein, würde ich mal schnell
einen Testkauf machen. Dann kannst du sehen, ob er dir eine
Rechnung mit Mwst. mitsendet. Wenn nein, ist die Sache klar,
dass er um den Fiskus herum arbeitet.

hallo,

der unternehmer ist bei verkauf an privatpersonen nicht zur ausstellung einer rechnung verpflichtet… wäre hier zwar ein indiz, aber kein beweis und vor allem nicht gegen ihn zu verwenden

gruß vom inder

Hi

sind es hochpreisige Artikel? Wenn nein, würde ich mal schnell
einen Testkauf machen. Dann kannst du sehen, ob er dir eine
Rechnung mit Mwst. mitsendet. Wenn nein, ist die Sache klar,
dass er um den Fiskus herum arbeitet.

der unternehmer ist bei verkauf an privatpersonen nicht zur
ausstellung einer rechnung verpflichtet…

Na wo kommst du denn her? ;D
In deinem Land möcht ich auch Unternehmer sein =)

Schonmal §368. BGB gelesen?
Sogar Privatverkäufer können sich da nicht rumreden :wink:

In deinem Land… wie ist das mit der Gewährleistung und dem Rückgaberecht bzw. Widerrufsrecht?
Ohne Rechnung/Quittung kein Beweis.

MfG
Lilly

Hi

sind es hochpreisige Artikel? Wenn nein, würde ich mal schnell
einen Testkauf machen. Dann kannst du sehen, ob er dir eine
Rechnung mit Mwst. mitsendet. Wenn nein, ist die Sache klar,
dass er um den Fiskus herum arbeitet.

der unternehmer ist bei verkauf an privatpersonen nicht zur
ausstellung einer rechnung verpflichtet…

Na wo kommst du denn her? ;D
In deinem Land möcht ich auch Unternehmer sein =)

Schonmal §368. BGB gelesen?
Sogar Privatverkäufer können sich da nicht rumreden :wink:

Stichwort: …auf Verlangen…

… es ging darum, ob der verkäufer von sich aus eine rechnung mitsendet - er ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet -

In deinem Land… wie ist das mit der Gewährleistung und dem
Rückgaberecht bzw. Widerrufsrecht?
Ohne Rechnung/Quittung kein Beweis.

klar, aber darum gings doch hier gar nicht - verstehe deinen leichten anflug von ironie nicht so ganz ?

gruß vom inder

MfG
Lilly

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so
Preise nicht zu halten

Auch wenn man das in diversen Foren so liest: Ich weiß immer noch nicht, welchen nennenswerten Einfluß Steuer / Schwarverkauf auf die Preisgestaltung haben soll. Entscheidend ist mehr die Kostensituation. Und da ist Dir ein Wohnzimmerverkäufer nunmal überlegen, ob der nun schwarz verkauft oder nicht. Abgesehen davon ist das reine Spekulation.

Der (untaugliche) Versuch, die Gewährleistung durch „Privatverkauf“ auszuschließen, mag betriebswirtschaftliche Gründe haben und ist allenfalls wettbewerbsrechtlich von Bedeutung. Wobei es für den Profiverkäufer nicht das Problem sein wird, Konkurrente oder (in deren Verlängerung) die WBZ auflaufen zu lassen.

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so
Preise nicht zu halten

Auch wenn man das in diversen Foren so liest: Ich weiß immer
noch nicht, welchen nennenswerten Einfluß Steuer /
Schwarverkauf auf die Preisgestaltung haben soll. Entscheidend
ist mehr die Kostensituation. Und da ist Dir ein
Wohnzimmerverkäufer nunmal überlegen, ob der nun schwarz
verkauft oder nicht. Abgesehen davon ist das reine
Spekulation.

Ich will dir kurz erklären, wie das funktioniert?

  1. Von meinem Preis muss ich 16% ans Finanzamt abführen…
    Ein schwarzer nicht…
    (Ich kann ja Vorsteuer dagegenrechnen, also etwa bei mir 8 % Unterschied)

  2. 33 % meiner Artikel kommen wieder, alle sind teurer als 40 Euro, das heisst einmal muss ich die versandkosten tragen.

Jeder Artikel wird also 2,50 € teurer kalkuliert, damit ich dieses Widerufsrecht finanziere…

Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten: Gleicher Preis wie Konkurrent und dadurch kleinere Marge oder höherer Preis wie Konkurrent und dadurch weniger Absatz.

Beides ist unglücklich für einen mitbewerber

Der (untaugliche) Versuch, die Gewährleistung durch
„Privatverkauf“ auszuschließen, mag betriebswirtschaftliche
Gründe haben und ist allenfalls wettbewerbsrechtlich von
Bedeutung. Wobei es für den Profiverkäufer nicht das Problem
sein wird, Konkurrente oder (in deren Verlängerung) die WBZ
auflaufen zu lassen.

Habe ich eben getan…

Hallo,

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so
Preise nicht zu halten

Auch wenn man das in diversen Foren so liest: Ich weiß immer
noch nicht, welchen nennenswerten Einfluß Steuer /
Schwarverkauf auf die Preisgestaltung haben soll. Entscheidend
ist mehr die Kostensituation. Und da ist Dir ein
Wohnzimmerverkäufer nunmal überlegen, ob der nun schwarz
verkauft oder nicht. Abgesehen davon ist das reine
Spekulation.

Es ist doch logisch. Wenn er keine Steuern abführen muss, kann er die Waren zu einem geringen Preis anbieten, als jemand, der die Steuern brav und artig abführt. Jemand, der artig beim Finanzamt als Gewerbebetreibender gemeldet ist, muss die Steuern auf den Preis draufschlagen um den gleichen Gewinn zu erzielen, wie jemand, der ganz ohne Mehrwertsteuer handelt. Und somit kann er im Preis nicht mehr mit dem unartigen Konkurrenten mithalten. Logisch, oder.

Gruß,
Larina

  1. Von meinem Preis muss ich 16% ans Finanzamt abführen…
    Ein schwarzer nicht…

Das bezieht sich letztlich aber auch nur auf die Nettomarge.

Beispiel (alles brutto): VK 100 EUR, EK 90 EUR

Schwarz: 10 EUR Gewinn
mit Steuer: 86,21 ./. 77,59 EUR = 8,62 EUR Gewinn

Differenz ist die USt aus der Marge.

Letztlich spielt dieser höhere Gewinn aber keine Rolle für die Frage ob der Mitbewerber überhaupt in den Markt eintritt. Und nur bedingt, welchen Preis er macht.

Denn deinen Preis kann er so oder so bis zum EK-Preis unterbieten. Die Frage ist allein, mit welchem Gewinn der Mitbewerber leben kann. Und dafür ist es unerheblich, ob er selbst Steuern zahlt oder nicht. Genausogut kannst Du einen gewerblichen Mitbewerber haben, der in dieem Beispiel das Produkt für 91 EUR brutto verkauft. Dann macht er immer noch Gewinn (0,86 EUR „offiziell“ oder 1 EUR „schwarz“).

(Ich kann ja Vorsteuer dagegenrechnen, also etwa bei mir 8 %
Unterschied)

Da machst Du entweder irgenwas falsch oder Du hast eine Marge von 50 %. Im letztern Fall brauchst Du Dich über günstigere Konkurrenz nicht wundern.

Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten: Gleicher Preis wie
Konkurrent und dadurch kleinere Marge oder höherer Preis wie
Konkurrent und dadurch weniger Absatz.

Willkommen in der Marktwirtschaft. Vollständige Marktwirtschaft bedeutet übrigens Anbieten zu Selbstkosten, weil es (in einem vollständig transparenten Markt) immer irgendjemanden gibt, der das selbe Produkt für ein kleines bisschen weniger Gewinn verkaufen kann.

Dein Problem ist ein Verkäufer, der mit einer niedrigeren Marge leben kann als Du. Ob der das schwarz macht oder nicht spielt für diese Frage keine entscheidende Rolle.

2,50 EUR Kosten für Rückläufer ist ja auch noch ein Betrag, der fast unentdeckt in den Versandkosten verschwinden kann :wink: Was verkaufst Du eigentlich, daß Du 1/3 Widerrufsrückläufe hast.

Steuern auf den Preis draufschlagen um den gleichen Gewinn zu
erzielen, wie jemand, der ganz ohne Mehrwertsteuer handelt.
Und somit kann er im Preis nicht mehr mit dem unartigen
Konkurrenten mithalten. Logisch, oder.

Bei z.B. 5 % Handelsmarge bei Elektronika beträgt der höhere Gewinn des Schwarzverkäufers satte 0,69 % vom Bruttoverkaufspreis.

Die 500 EUR Digitalkamera kann der Schwarzverkäufer also 3,45 EUR günstiger anbieten. Das wird sicherlich zu einer riesigen Wettbewerbsverzerrung führen.

Rechnen wir mal

5% Handelsmarge

  • 0,69% Steuermarge
  • 1,5% Einkommensteuer (schon abzüglich der Werbungskosten, bei 30% Steuersatz)
  • 0,1 % Gewerbesteuer als e.K. bei einem Gewinn von ca 30.000 Euro
  • meine eigene Krankenversicherung
  • meine eigene Rentenversicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Rückläufer
  • Rechtsschutz

Hier schmilzt meine Marge zusammen… und ich gebe mich also schon mit einer deutlich niedrigeren Marge als er zufrieden

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2,50 EUR Kosten für Rückläufer ist ja auch noch ein Betrag,
der fast unentdeckt in den Versandkosten verschwinden kann :wink:
Was verkaufst Du eigentlich, daß Du 1/3 Widerrufsrückläufe
hast.

Ehm, ich schaue genau was das Proto ausgemacht hat und wieviel die Verpackung wert ist.
Alles andere geht mich nichts an, also wieviel Zeit er hier aufwendet. etc.
Sollte er einen Standartbriefumschlag nehmen und der Brief mit Warensendung bei mir ankommen. Ich aber 5 Euro Versand gezahlt habe verlange ich die Differenz zurück.
Wobei wenn ein nur Versand möglich ist, bzw. hier üblich die Verpackung rein im Angebotspreis eingerechnet werden muss. Hier hat der VK zu sorgen das das die Ware ausreichend Gesichert ist um für sein Aushändigungsverfahren geignet zu sein.

Im übrigen kann wenn es vorher nicht festgelegt wurde ich bestimmen wie es versendet wird. Zahle ich 10 Euro, kann ich auch verlangen das ich für 10 Euro Versand in anspruch nehmen kann.
Oft ist es so da wenn ich 2 Artickel bei einem VK kaufe er doppelt VK haben möchte obwohl nur 1 mal anfällt.
Falls er sich Wuer stellt einfach verlangen den 1. Artickel zum Beispiel mit der Post, den 2. mit UPS.

Ich reagier da immer sehr aggresiv auf versteckte Kosten.