Ebayverkäufer will vom Verkauf zurücktreten

Sehr geehrte Damen und Herren

ich habe über Ebay am 24.04.2011 mehrere (3) Marken Kleidungsstücke bei einem gewerblichen Verkäufer aus der Schweiz ersteigert. Nach Auktionsende habe mir einen Artikel genauer angeschaut und den Verkäufer diesbezüglich angeschrieben.

******* Email von mir an den Verkäufer********
Hallo.

ich habe einige Artikel bei Ihnen ersteigert! Jetzt ist mir aufgefallen, das das Hemd stark von der mir bekannten Kollektion abweicht!

Hier die Details:

  1. Die Stickereien auf den Ärmeln fehlen!
  2. Die Stickerei unten links fehlt!
  3. Die Stickerei auf der linken Brust weicht von der mir bekannten Kollektion ab!
  4. Die eingenähten Dreiecke am unteren Rand fehlen.

Hier auch mal 2 links, wo das Hemd in der von mir bekannten Kollektion angeboten wird:

  1. „LINKS HABE ICH AUS DESER EMAIL ENFERNT“

  2. „LINKS HABE ICH AUS DESER EMAIL ENFERNT“

Um was für ein Hemd handelt es sich genau?
Aus welcher Kollektion ist das Hemd?

Ich möchte nicht, das es sich um ein Imitat handelt!

Vielen Dank für Ihre Antwort

Gruß
schnitter_74

********Antwort vom Verkäufer******
Hallo,

erst muss ich Ihnen sagen dass ich mich mit dieser Marke nicht auskenne. Ich habe alle angebotenen Artikel bei restposten.de von einem Anbieter gekauft. Und bei ebay hab ich leider sogar Verlust gemacht. Nun wenn Sie wollen können Sie vom Kauf zurücktreten damit hab ich kein Problem.

Grüsse

Da ich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, habe ich da Geld überwiesen!
Nach Geldeingang beim Verkäufer habe ich folgende Email erhalten:

********** Email vom Verkäufer ***************************
Hallo,

ich habe gestern alle „hier war der Markenname“ Produkte an den Verkäufer zurück geschickt weil er mir nicht garantieren wollte das es sich um originale handelt. Nun hab ich gesehen das sie schon einbezahlt haben geben sie mir ihre Kontodaten damit ich ihnen das Geld zurück überweisen kann. ich will nicht mit Plagiaten handeln, hoffe sie verstehen das.

Grüsse

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Da ich die Produkte beim Verkäufer sehr günstig ersteigert, natürlich im glauben es ist Original Markenware, möchte ich diese natürlich auch haben. Laut Artikelbeschreibung keine Hinweise auf event. Fälschungen.
Was kann ich jetzt tun! Kann ich gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche geltend machen?

Vielen Dank

hallo,

im anbetracht der tatsache, das der verkäufer ihnen die waren nicht mehr aushändigen will, können sie davon ausgehen, das der verkäufer ihnen plagiate verkaufen wollte. ob absichtlich oder nicht tut hier nichts zur sache.

Fakt ist: hat er bei einme großhänfler eingekauft, der nur an gewerbliche verkäufer verkauft(dh. es ist eindeutig klar das die ware weiterverkauft wird). dann ist dieser verkäufer verpflichtet, zu schauen ,das die ware, wenn eine markenware ist, auch originale sind und keine plagiate…

sie könnten nun auf einhaltung des kaufvertrages pochen , und dann , nach nicht erhalt der waren strafantrag stellen. im zuge dessen, wird der verkäufer dann sicherlich die kontaktadresse des großhändlers bekannt geben… sollten es dann plagiate gewesen sein und diese dort auch gefunden werden, ist das alles ein selbstläufer…

meist erkennt man am extrem günstigen preis einer angeblichen markenware relativ schnell, ob plagiat oder nicht. da diese ganzen merkmale, die sie aufgezählt haben alle nicht vorhanden waren, waren / sind es bestimmt plagiate…

ich würde es aussitzen.

dh. fall eines nicht erhaltenen artikels bei ebay eröffnen, nach 7 tagen können sie den fall schließen.

mit allen ausdrucken /dokumentationen kopie der auktionen etc eben alles was sie haben zur polizei gehen und strafantrag stellen…

glg

Also ich an deiner Stelle würde mir das Geld zurücküberweisen lassen und damit wäre die Angelegenheit für mich erledigt.
Und das sowohl wie ich das sehe aus rechtlicher Perspektive wie einer allgemein praktischen.
( denke also du hast bei dieser Sachlage - auf die du ja den Verkäufer auch selber aufmerksam gemacht hast - keinen Ersatzanspruch bei diesen Nichtlieferungsgründen des Verkäufers )
Soweit meine eigene private Meinung.

liebe Grüße marita

Hallo, schicken Sie ihm Ihre Kontodaten. Alles andere steht in keinem Verhältnis.
Grüße kahlken

Hallo Carsten 12345, warum wollen Sie auf einen guenstigen Einkauf bestehen und sich Aerger einhandeln? Es ist ja genau die Situation eingetreten die ich mir wuensche, wenn etwas schiefgeht. Ich kann die Ware zurueckgeben. Der Verkaeufer hat auch eingesehen, dass auch bei ihm etwas schiefgelaufen ist und hat die Konsequenz gezogen. Ich doch gut, wenn er nur gute Ware verkaufen will. Deshalb rate ich: Nehmen Sie das Geld zurueck und machen Sie einen neuen Anlauf, vielleicht machen Sie irgendwo ein besseres Geschaeft. Was nuetzt Ihnen Aerger hin und her, wenn er die Ware nicht mehr hat? Versuchen Sie, ihm das ab zunehmen. Vertrauen ist besser als Aerger, meine ich, oder?
LG, passo.www

Hallo,
warum steigerst du mit und erkundigst dich erst dann über Details der Artikel ? das hättest du vorher tun sollen.
der Rest der Fragen sind rechtliche Fragen.
Ich vermute aber das es schwer wird im Ausland deine eventuellen Rechte durchzusetzen.
Gruß frank

Hallo,

das hört sich für mich ganz danach an, dass der VK Angst hat, mit gefälschter Ware aufgeflogen zu sein. Oder vielleicht ist er wirklich selbst auf einen Fälscher reingefallen? Wer weiß…
Aber da kenne ich mich nicht aus, würde je nach Höhe des Schadens empfehlen, mich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der sich im Marken- Urheberrecht auskennt, oder eben auf das Angebot eingehen und den Kauf rückgängig machen.

Sorry, wahrscheinlich nicht sehr hilfreich. Trotzdem viel Erfolg!

Hallo,

sorry, aber ich weiß nicht recht, warum der verkäufer Schadensersatz leisten soll - für mich hat er sich korrekt verhalten und ich würde die Rücküberweisung akzeptieren.
Du schreibst selbst, dass du erst nach dem Kauf die fehlenden Dinge festgestellt hast und Zweifel an der Orginalität hattest. Dann würde ich es dabei belassen…

Gruß

CP

Hallo,

du kannst nach deutschem Recht natürlich auf Schadensersatz bestehen bzw. wahlweise hat der Verkäufer auch ein Recht auf Nacherfüllung / Ersatzlieferung.

Falls der Verkäufer deine Ansprüche ablehnt müsstest du dann den Rechtsweg einschreiten um deine Ansprüche durchzusetzen und einen Anwalt finden, der sich mit deutsch-schweiterischem Recht auskennt.

Ob es dir das wert ist musst du selber wissen.

Stephanie

Vielen Dank erstmal für eure Antworten!

Ich habe jetzt im Ebayforum gelesen:

„Wer nicht zurücktreten will, sondern darauf besteht, dass er eine Markenartikel und keine Fälschung bestellt hat, kann zumindest Schadenersatz fordern. Die Höhe bemisst sich an der Differenz zwischen gezahltem Betrag und Marktpreis der Ware - spätestens hier sollte man einen Anwalt einschalten.“

Ich unterstelle dem Verläufer nicht, das es sich um eine Fälschung handelt. Ich habe nur gesehen, das einer von 3 Artikeln von der aktuellen Kollektion abweicht!

Es kann sich ja auchm das Vorgängermodell handeln.

Das wäre doch das gleiche, als wenn mir der Vodafone Verkäufer nicht den Unterschied zwischem einem Iphone 3 und 4 erklären könnte und weil er es nicht weis, sagt er einfach es könnte eine Fälschung sein!

Ich gehe also davon aus, der Verkäufer nicht mit dem Auktionsbetrag einverstanden ist!

Hallo,

wenn der Verkäufer angegeben hat das es sich um Markenware handelt und es aber nicht so war ist er Ersatzpflichtig. Wenn das aber nicht dabeistand vermutlich nicht.

ein anderer Fall ist wenn die Waren ob markenware oder nicht anders aussieht als in der Artikelbeschreibung beschrieben. Dann ist er auch verpflichtet das geld zurüch zu zahlen und sie müssen ihm die Waren nach Erhalt des Geldes die Ware zurückgeben.

So ist es meines Wissens.
Gruß

Der Verkäufer ist nicht mehr im Besitz der Ware. Er hat Dir angeboten den Kaufpreis zu erstatten, was willst Du mehr? Vor Gericht hättest Du nicht den Hauch einer Chance, mal von den Kosten ganz abgesehen.

Hallo,
du solltest es dabei bewenden lassen und keinen Schadenersatz einfordern. Solche Geschichten mit möglicherweise gefälschten oder nachgemachten Artikeln können auch für dich böse enden. Der Verkäufer bietet dir an des Geld zurück zu zahlen und möchte aus Sicherheitsgründen lieber nicht damit handeln. Ich würde das akzeptieren und gut sein lassen.
Alles Gute,
mouseberg