Ich habe folgendes Verständnisproblem: Die Frau ist freiberuflich tätig und zahlt aufgrund ihres geringen Einkommens keine Steuern. Was würde sich für sie ändern, wenn er mit seinem hohen Einkommen KL III und sie V wählt?
wenn ich mich nicht täusche, hat letztens einer vom amt (glaube peter wars) in derselben frage gepostet, dass der lohnempfänger in dieser konstellation die 3 nehmen muss, und dann eben entsprechende vorauszahlungen für die slbständigen einkünfte festgesetzt werden…
is schon etwas her, und ich hatte mich damals auch gewundert…
gruß inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten sind dann wichtig, wenn man Arbeitslohn bezieht. Wenn also einer der beiden Ehegatten keinen Arbeitslohn bezieht, ist es Jacke wie Hose, was auf der Karte draufsteht. Es wird keine Auswirkungen haben.
Bei dem verdienenden Ehegatten wird dann natürlich die geringere Lohnsteuer aus der Klasse III monatlich einbehalten, was insgesamt zu einem Mehr an monatlich verfügbarem Geld führt.
Der freiberuflich arbeitende Ehegatte hat auch weiterhin (höchstwahrscheinlich) Vorauszahlungen auf die Einkommensteur zu leisten.
„Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Dabei gilt Folgendes: […] in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und
aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht […]“