Eben geheiratet

Hallo Experten,

angenommen ein Paar hat vor kurzem geheiratet und er verdient ca. 50 T€ brutto pro Jahr. Sie verdient ca. 6 T€ durch eine freiberufliche Tätigkeit.

Was sollte man in so einem Fall bei der Wahl der Steuerklassen am besten machen und worauf ist zu achten.

Gruß und vielen Dank für eure Antworten
Rudi

Heirat: Wahl der Steuerklassen
Hi !

Im Aktuellen Forum findest du vom 07.09. die Frage vom Curry King zum Thema Steuerklassenwahl. Dort sind einige sehr hilfreiche Antworten.

Wenn es nach der Lektüre noch immer Fragen bei dieser Problematik gibt, bleibt es natürlich unbenommen, diese hier zu stellen.

BARUL76

Hallo Barul76,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe folgendes Verständnisproblem: Die Frau ist freiberuflich tätig und zahlt aufgrund ihres geringen Einkommens keine Steuern. Was würde sich für sie ändern, wenn er mit seinem hohen Einkommen KL III und sie V wählt?

Gruß und Dank
Rudi

hi,

wenn ich mich nicht täusche, hat letztens einer vom amt (glaube peter wars) in derselben frage gepostet, dass der lohnempfänger in dieser konstellation die 3 nehmen muss, und dann eben entsprechende vorauszahlungen für die slbständigen einkünfte festgesetzt werden…

is schon etwas her, und ich hatte mich damals auch gewundert…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi !

Die Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten sind dann wichtig, wenn man Arbeitslohn bezieht. Wenn also einer der beiden Ehegatten keinen Arbeitslohn bezieht, ist es Jacke wie Hose, was auf der Karte draufsteht. Es wird keine Auswirkungen haben.

Bei dem verdienenden Ehegatten wird dann natürlich die geringere Lohnsteuer aus der Klasse III monatlich einbehalten, was insgesamt zu einem Mehr an monatlich verfügbarem Geld führt.

Der freiberuflich arbeitende Ehegatte hat auch weiterhin (höchstwahrscheinlich) Vorauszahlungen auf die Einkommensteur zu leisten.

BARUL76

hi,

ein blick ins gesetz…

§ 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 a) aa) EStG:

„Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Dabei gilt Folgendes: […] in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und
aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht […]“

gruss vom

showbee