Hallo Ebaygeschädigte,
vielleicht wäre das Recht-Brett richtiger, weiß nicht. Folgendes:
Artikel ersteigert, sofort online bezahlt, bis jetzt, trotz Mahnung und Fristsetzung keine Lieferung. VK antwortet nicht auf E-Mails, dasselbe geschieht einem anderen Käufer, der bei einer anderen Auktion am selben Tag einen ähnlichen Artikel ersteigert hat (habe Kontakt zu ihm aufgenommen).
Ich habe heute den Vorgang bei Ebay gemeldet - was passiert denn nun? Falls nichts geschieht, kann ich ohne Anwalt per Betrugsanzeige bei der Polizei gegen den VK vorgehen? Dass ich das Geld (75 EUR) abschreiben kann, denke ich mir schon, oder?
Gruß
Horst
Hi
Ich habe heute den Vorgang bei Ebay gemeldet - was passiert
denn nun? Falls nichts geschieht, kann ich ohne Anwalt per
Betrugsanzeige bei der Polizei gegen den VK vorgehen? Dass ich
das Geld (75 EUR) abschreiben kann, denke ich mir schon, oder?
Schonmal versucht anzurufen?
Also bei 75 Euro würd ich auch ne Anzeige bei der Polizei machen. Wenn der andere Geschädigte schon eine machte frag ihn nach dem Aktenzeichen und teil der Polizei mit das schon eine Anzeige gegen ihn im gleichen Fall läuft.
Um dein Geld kümmert se sich freilich nicht.
Aber um den Betrug.
Wenn der VK keine nassen Füße kriegt und zurückzahlt dann kannste Käuferschutz bei eBay beantragen (oder PayPal wenns über PP ging).
Alles gibts da wohl auch nicht zurück… weiß nimmmer… die ham glaub ich nen Selbstbehalt.
MfG
Lilly
Hallo,
wenn du bei Ebay Käuferschutz beantragst, bkommst du deinen vollen Betrag erstattet von Ebay.
Allerdings minus 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Du würdest also um die 50 Euro bekommen, was ja immerhin schon etwas wäre.
Drohe dem VK, Anzeige zu erstatten. Nimm vielleicht mal Kontakt zu mir auf, dein Fall ähnelt so dem Meinigen. Wegen des Namen des VK!
Vielen Dank und viel Glück
Hi Lilly,
danke für die Tipps. Ich habe heute die Adresse von Ebay bekommen und
werde mal versuchen die VK zu erreichen. Vielleicht hilft’s ja, wenn
nicht, tja, dann eben Anzeige.
Ob die Meldung des Vorfalls an Ebay was bringt, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Horst
Hallo diesen mist hab ich auch schon hintermir, Habe bei einem gewerblichen Händler mehrere teile zu je 10 euro gekauft, aber es wurde nicht geliefert. Habe mehrmals bei dem angerufen und auch schon gedroht nichts geholfen. Dann hab ich mich mit ebay in kontakt gesetzt auch fehlanzeige. Geldrückerstattung kann ich auch nicht beantragen da die einzelsumme zu niedrieg und die Auktion schon 3 monate her ist.
Irgendwannn schnapp ich mir einen Baseballschläger, dann ist erst die ebay zentrale und dann der verkäufer dran 
mfg Tim
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Moin,
also wenn Du 100% sicher bist daß der Verkäufer nicht im Krankenhaus liegt oder auf Dienstreise ist oder ne abgebrannte Wohnung oder nen Festplattencrash hat und sich deswegen nicht meldet:
Manchmal hilft schon ne professionielle Mahnung:
http://www.letzte-mahnung.de/
Gebühren kannst Du versuchen vom Verkäufer wiederzubekommen; manchmal klappt es.
Zur Polizei kannst Du auch vom Schreibtisch aus:
https://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/ff…
Gruß
heavyfuel
Hallo Ebaygeschädigte,
Ich habe heute den Vorgang bei Ebay gemeldet - was passiert
denn nun? Falls nichts geschieht, kann ich ohne Anwalt per
Betrugsanzeige bei der Polizei gegen den VK vorgehen? Dass ich
das Geld (75 EUR) abschreiben kann, denke ich mir schon, oder?
Gruß
Horst
Hallo Horst
Ich vermute mal, was das Geld betrifft hast du Recht. Ich habe allerdings gegen einen Verkäufer bei „Rote Erdbbeere“ nach Fristsetzung angezeigt, er hatte die Nummer" interessante Auktion anbieten, Ware per Postversand verloren gegangen" zuerst bei Ebay und dann eben bei den Erdbeeren abgezogen.
Bei der Fristsetzung für eine Zivilklage (falls erfolgversprechend) unbedingt Datum angeben, nicht „wenn du in 14 Tagen nicht gezahlt hast dann“.
Ciao
Wolfgang