Hallo,
wie berechnet man nun dies Genau,
das schreibst Du doch selbst:
in der Aufstellung die ich
habe steht unter anderen bei der Zins, Abschreibungs und
Stuerkorrektur noch die Korrektur von außerordentlichen
Erträgen. Mir ist schleierhaft warum dies korregiert werden
müssen, da sie doch ein Teil des Unternehmenserfolges sind.
Das sind Zinsen, Steuern und Abschreibungen auch.
Das EBITA steht zwischen EBIT und EBITDA. Beides sind Größen, die man sich ausgedacht hat, um Ergebnisse unabhängig von der Finanzierungsstruktur, der Steuerbelastung und - im Falle des EBITDA - der Abschreibungen/Nutzungsdauern/etc. vergleichen zu können.
Wenn man so unwesentliche und cashflow-relevante Dinge wie Steuern und Zinsen nicht betrachten will, ist es nur konsequent, die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auch zu ignorieren. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Erfahrungsgeäß passieren die wirklich unschönen Dinge unterhalb des EBIT/EBITA/EBITDA, eben im außerordentlichen Bereich.
Die Berechnung eines nachhaltigen EBIT und EBITDA findet häufig im Vorfeld eines Unternehmenskaufes statt und dient dann dazu, den Unternehmenswert zu berechnen, der nicht selten unter Anwendung eines Multiplikators auf dieses ermittelte EBIT/EBITDA zumindest zunächst einmal überschlägig ermittelt wird.
Bei der Ermittlung dieses nachhaltigen Ergebnisses vor was auch immer werden die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge von überbezahlten Unternehmensberaterazubis eliminiert, weil diese ja (so sagt man) nicht nachhaltig sind.
Obenstehendes läßt sich auch auf das EBITA übertragen, das aber inzwischen sowieso bedeutungslos geworden ist, nachdem man sich in einem Anfall von Genialität überlegt hat, die jährliche Abschreibung von Luft in der Bilanz nach IFRS und US-GAAP abzuschaffen und es den Unternehmen zu überlassen, sich ab und zu darüber Gedanken zu machen, ob die Position noch werthaltig ist oder nicht.
Gruß
C.